Die crux des Problemes ( @sealord ) kann hier nicht pauschal gelöst werden. Ich habe dazu schon in anderen threads sehr viel geschrieben, vor allen Dingen, das -wenn man vor Ort damit u.U. sogar noch spät abends mit übermüdeten Kindern konfrontiert wird- sehr viel falsch gemacht werden kann.
Es ist leicht zu sagen, ich verlange den sofortigen Rückflug, alles andere erledigt später mein Anwalt, wenn das Verlangen von den örtlichen Anwesenden gar nicht zur Kenntnis genommen wird. Aus meiner Sicht ist die vernünftigste Vorgehensweise, vor Abflug vom RV eine hotline Nummer zu notieren sowie Faxnummer und email. Die örtliche Reiseleitung ist in aller Regel ein Dienstleister mit mehreren Visitenkarten, sprich: er bedient nicht nur einen RV.
Wer tagsüber ankommt sollte sofort telefonisch mit dem RV ( oder zumindest mit der Buchungsstelle ) Kontakt aufnehmen aufnehmen und das Problem schildern, mit einer klaren Ansage, was man machen will. Also entweder sofort oder so schnell wie möglich zurückgeflogen werden. Das Ersatzhotel würde nur bis zu einer Lösung = Entscheidung des RV akzeptiert werden ( denn schlafen und essen muss man bis dahin ja ). Ist es schon spät abends sollte die Kontaktaufnahme unverzüglich am nächsten Tag erfolgen. Sollten Zeugen ( wie z.B. Mitreisende ) zugegen sein, Namen und Anschriften notieren.
Alternative wäre ein Angebot an den RV, da der Reisevertrag durch den RV gekündigt worden sei, im Sinne einer Kostenreduzierung das Ersatzhotel unter Verrechnung von Qualitätsvor- bzw. -nachteile zu akzeptieren, nach Rückkehr aber Schadensersatzansprüche in Höhe von 50% des ursprünglichen Reisepreises zuzgl. 15% wegen der nicht erfolgten bzw. viel zu späten Information geltend zu machen. Geht der RV darauf nicht ein bleibt nur die Forderung auf unverzüglichen Rückflug.
Wer immer sich aber wachsweich auf was anderes einlässt ( nun bleiben Sie erstmal da, wir werden uns schon einigen, und das andere Hotel ist ja viel schöner etc. etc. etc. ) akzeptiert die Kündigung des alten Reisevertrages und akzeptiert einen neuen Vertrag. Kann zuhause dann das Buch zuklappen.
Alle Zusagen des RV`s -wenn es sie denn gäbe- sollten in schriftlicher Form erfolgen, damit später ein Nachweis vorliegt.
Gruss Gabriela