@Holginho sagte:
Natürlich erwarte ich einen Club(!)-Urlaub und keinen "Hotel"-Urlaub wenn ich z.B. Robinson buche...nennen die sich aber auf einmal Swinger-Club, bieten aber komplett die vorher zum Buchungszeitpunkt unter Robinson genannten Leistungen, hast Du juristisch keine Chance. Der Name hat sich geändert, aber die Leistungen sind geblieben = null Ansprüche!
Oh, das hört sich aber komisch an - das kann man so nicht stehen lassen.
Gerade bei Club-Hotels spielt die "Marke" sehr wohl eine überragende Rolle. Denn mit dieser werden Empfindungen, Erwartungen und nicht zuletzt der Luxusgedanke bedient. Wenn nun die Marke wegfällt, ist eine kostenlose Stornierung in jedem Fall gedeckt, soweit der Markenwechsel im Vorfeld bekannt wird. Da der Reisevermittler jedoch keinerlei Schuld daran trägt, wird es mit Schadenersatz eher nichts werden. Der RV kann die Leistung ja nicht mehr erbringen. Auch ensteht nicht automatisch ein Anspruch auf einen anderen Club der gleichen Marke zum gleichen Preis, denn dazu unterscheiden sich die einzelnen Leistungen zu sehr. Eher kann man hier noch auf Kullanz hoffen.
Für den Treaderöffner bleibt jedenfalls nur die Stornierung, die Reise in das gebuchte Hotel unter Verzicht auf Ansprüche durch den Namenswechsel, oder die Umbuchung auf einen anderen Club zu neuen Preisen.