• Kulturamt
    Dabei seit: 1305331200000
    Beiträge: 5
    gesperrt
    geschrieben 1305382068000

    @Holginho sagte:

    Natürlich erwarte ich einen Club(!)-Urlaub und keinen "Hotel"-Urlaub wenn ich z.B. Robinson buche...nennen die sich aber auf einmal Swinger-Club, bieten aber komplett die vorher zum Buchungszeitpunkt unter Robinson genannten Leistungen, hast Du juristisch keine Chance. Der Name hat sich geändert, aber die Leistungen sind geblieben = null Ansprüche!

    Oh, das hört sich aber komisch an - das kann man so nicht stehen lassen.

     

    Gerade bei Club-Hotels spielt die "Marke" sehr wohl eine überragende Rolle. Denn mit dieser werden Empfindungen, Erwartungen und nicht zuletzt der Luxusgedanke bedient. Wenn nun die Marke wegfällt, ist eine kostenlose Stornierung in jedem Fall gedeckt, soweit der Markenwechsel im Vorfeld bekannt wird. Da der Reisevermittler jedoch keinerlei Schuld daran trägt, wird es mit Schadenersatz eher nichts werden. Der RV kann die Leistung ja nicht mehr erbringen. Auch ensteht nicht automatisch ein Anspruch auf einen anderen Club der gleichen Marke zum gleichen Preis, denn dazu unterscheiden sich die einzelnen Leistungen zu sehr. Eher kann man hier noch auf Kullanz hoffen.

     

    Für den Treaderöffner bleibt jedenfalls nur die Stornierung, die Reise in das gebuchte Hotel unter Verzicht auf Ansprüche durch den Namenswechsel, oder die Umbuchung auf einen anderen Club zu neuen Preisen.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305393092000

    Oh, das hört sich aber komisch an - das kann man so nicht stehen lassen

    @Kulturamt sagte:

    Wenn nun die Marke wegfällt, ist eine kostenlose Stornierung in jedem Fall gedeckt, soweit der Markenwechsel im Vorfeld bekannt wird.

    Wenn du das Ganze jetzt auch noch mit den entsprechenden Rechtsnormen belegen würdest, wäre das eine Diskussionsgrundlage. So ist es einfach nur dahingeschrieben.

    Außerdem hat bisher niemand von Schadenersatz gesprochen, nur von Minderung. Das sind aber zwei paar Stiefel und haben jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.

    Und natürlich hat der TO, ein Recht auf die gebuchten und bezahlten Leistungen und muss auf überhaupt nichts verzichten, was zum Buchungszeitpunkt Grundlage des Vertragsabschlusses war.

    Im übrigen spielt es absolut keine Rolle, ob der Veranstalter Schuld trägt oder nicht, denn es wird ja wohl niemand auf die Idee kommen, den Namenswechsel unter "höhere Gewalt" verbuchen zu wollen

  • Kulturamt
    Dabei seit: 1305331200000
    Beiträge: 5
    gesperrt
    geschrieben 1305396367000

    @chepri sagte:

    So ist es einfach nur dahingeschrieben.

    Die eingangs genannte Reise ist ein Produkt, mit vorgegebenen, zugesagten Eigenschaften und Leistungen und in diesem Fall explizit von einer ganz bestimmten Marke.

     

    Das nun angeboten Produkt kann zwar nun noch die zugesagten Eigenschaften und auch die Leistung erfüllen, hat jedoch seinen "Markenauftritt", mit dessen Pfund gewuchert wurde, verloren.

     

    Ersetze Reise durch Produkt "x":

     

    Coca Cola - Pepsi - Noname

    Rolex - Cartier - Noname

    Porsche - Audi TT - Noname

    Adidas - Puma - Noname

     

    Egal, für welches Produkt du dich entscheidest, jeweils alle drei Produkte können die geforderten Eigenschaften/Leistungen erfüllen, jedoch entspricht es nicht mehr der geforderten Marke. Damit entspricht es nicht mehr der Vertragsgrundlage, dieser damit hinfällig. Markenrecht!

     

    Diese Begründung sollte reichen.

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1305396655000

    Wenn du das genauso und noch dazu erfolgreich  einem "Reiserichter" erklärst UND zu 100% recht bekommst, könntest du berühmt werden....... :laughing:

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305397215000

    @Kulturamt sagte:

    Diese Begründung sollte reichen.

    So ist es einfach nur dahingeschrieben, und Gastwirt´s Meinung ist absolut nichts mehr hinzuzufügen. Denn sooo einfach ist nun mal ganz sicher nicht.

    Im übrigen scheint mir, dass du die Problematik nicht von Anfang bis Ende durchstudiert hast, was bei elf Seiten aber auch nicht zumutbar ist.

    Sonst könntest du nicht den  Schluss ziehen, dass auf die ursprünglich zugesagte Kinderbetreuung aufgrund des Namenswechsels anspruchslos zu verzichten sei.

    Ende des Liedes!

  • Kulturamt
    Dabei seit: 1305331200000
    Beiträge: 5
    gesperrt
    geschrieben 1305402726000

    @chepri sagte:

    Sonst könntest du nicht den  Schluss ziehen, dass auf die ursprünglich zugesagte Kinderbetreuung aufgrund des Namenswechsels anspruchslos zu verzichten sei.

     

    Ich dachte, dass ich auch für Laien verständlich geschrieben habe, aber hier noch eine kleine Erklärung für Chepri:

     

    Produkt A ist nicht mehr lieferbar, deshalb auch kostenloser Rücktritt möglich.

     

    Alternativprodukt B kann gewählt werden, aber dann auch mit den Eigenschaften, die NUR Produkt B betreffen (unter Anerkennung der spezifischen Produkteigenschaften, welch von Produkt A abweichen können).

     

    Alleine der Markenname ist schon ein Grund, um "A" als nicht mehr lieferbar zu behandeln.

     

    Und genau so verhält es sich bei der gebuchten Reise.

     

     

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305403344000

    @Kulturamt sagte:

     

    Und genau so verhält es sich bei der gebuchten Reise.

     

     

    Und genau das tut es eben nicht! 

    Vielleicht kannst du nicht, vielleicht willst du auch nicht nachlesen, was z.B. eine Reise im Sinne von § 651 a I 1 BGB ist.

    Deine Argumente werden nicht dadurch besser oder gewinnen an Wahrheitsgehalt wenn du versuchst, willkürliche Analogschlüsse zum Sachenrecht zu ziehen.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1305406529000

    Ich habe mich bewusst ein bischen zurück gehalten, weil ich hier wirklich einige Beiträge echt nicht verstanden habe. Warum hier der § 651 herangezogen wird erschliesst sich mir nicht.

    Es geht hier ausschliesslich um Vertragsrecht. Was ist hier für ein Vertrag zustande gekommen ? War es ein Reisevertrag mit dem RV und nur mit dem Hotel ? Oder war es ein Vertrag mit dem RV und nur dem Produkt ( Marke ) Alltoura. Ich tendiere eindeutig das Interesse des Buchers an dem Produkt Alltoura.

    Kann der RV das Produkt nicht liefern ( weil es eben kein Alltoura-Club wurde ) ist er vertragsbrüchig. Kennen wir doch alle eigentlich unstrittig: ist ein Hotel ( oder Club ) wegen Überbuchung oder sonst was trotz gültigem Reisevertrag nicht verfügbar ist der RV schadensersatzpflichtig.

    Und das ist er hier auch, wenn der Bucher die verbindlich angekündigte Marke Alltoura nicht bekommt, weil sich zwischenzeitlich (nach der Buchung bzw. des geschlossenen Reisevertrages ) andere Besitzverhältnisse sich ergeben haben.

    Ganz ehrlich: ist das wirklich so schwierig ??

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305407203000

    Fangen wir nach 12 Seiten wieder von vorne an?

    Nimm es mir nicht übel Gabriela, aber das wird mir jetzt wirklich zu dumm.

    Und jetzt das dauernde Schreiben von Produkten ist wenig zielführend. Deshalb, und nur deshalb, der Hinweis, sich mit § 651a BGB (bitte richtig zitieren, denn die richtige Rechtsnorm ist Voraussetzung für eine weitere Subsumtion) auseinanderzusetzen.

    Aber wie gesagt, Holger war klüger, der ist schon weg.

    Und ich bleib es jetzt auch, weil es wirklich keinen Sinn macht.

    Zudem meldet sich auch der TO nicht mehr, also was soll das Ganze.

    P.S. Um Vertragsrecht geht es überhaupt nicht! Ein Vertrag besteht, daran wird niemand zweifeln. Und natürlich war es ein Reisevertrag, was sonst. Und was sich darus ergibt steht in den §§ 651 a ff BGB.

    So einfach ist das, aber manche Leute weigern sich vehement, geradlinig zu denken, die Rechtsnormen zu untersuchen und die Folgerungen daraus zu ziehen. Stattdessen wird dreimal im Kreis geschrieben, vollkommen irrelevantes angedacht und stufre Behauptungen in den Raum gestellt. Produkt, Lieferung etc. sind Begriffe, die hier absolut fehl am Platz sind. Hier wird kein Produkt geleifert, sondern eine Leistung erbracht. Und wer diese Unterscheide nicht erkennen will, oder sie absichtlich vertauscht ist kein Gesprächspartner.

    SO macht das keinen Spass!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1305408280000

    Ich verstehe dich nach wie vor nicht. Deine Argumentation war immer, das er in das gebuchte Hotel kommen wird, aber mit einer neuen Verpackung. Nach deiner Version für den Bucher ohne Folgen ( eingeschränkt nur mit der Kinderbetreuung ). Aber es ist doch genau so unstrittig, das es eben keine Alloura-Club ist. In der Änderungsmitteilung des RV werden einige konkrete Unteschiedsmerkmale avisiert, und -das darf zumindest angezweifelhaft werden- könnten es auch in der Philosophie, der Atmosphäre und gegfl. auch einer neuen Klientel aus Sicht des Buchers Nachteile ergeben.

    Es entspricht nicht dem konkreten Urlaubswunsch des Buchers. Und ich bleibe dabei, damit ist der RV vertragsbrüchig, weil er die ( hier nicht zu konkretisierenden ) Qualitätsmerkmale des Produktes ( Marke ) Alltoura nicht liefern kann. Urlaubsbuchungen sind auch nach Meinung der Gerichte "Emotionsentscheidungen". Ich habe für mich schon immer gesagt: ich buche Magic Life, und wenn der eine Club ausgebucht ist suche ich mir -weil ich Magic Life will- dann einen anderen Magic Life Club.

    Und daher noch einmal: ist das wirklich so schwierig ?

    Gruss Gabriela

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!