Mir ist ein (schon einige Jahre alter) Fall bekannt, in dem eine Familie ein Studio mit Kitchenette in einem Hotel gebucht hatte. Gebuchte Verpflegungsleistung: Übernachtung mit Frühstück.
Dieses Urlaubspaket war also grundsätzlich (abgesehen vom Frühstück) auf Selbstverpflegung ausgerichtet, eine Kochgelegenheit im Zimmer war vorhanden, ausreichend Geschirr und ein paar Kochutensilien auch. Eigentlich alles kein Problem.
Die Familie wurde jedoch erst nach viel Theater mit ihren außerhalb auf dem Markt gekauften Lebensmitteln (ein bißchen frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Oliven, Schinken, Käse, Brot und etwas Fleisch - die Getränke hatte die Familie sich aus Gründen der Bequemlichkeit schon im Hotelshop besorgt) ins Hotel gelassen. Nach Meinung der Hotelleitung hätte die Familie sich mit Lebensmitteln aus dem Hotelshop versorgen sollen. Der Hotelshop war allerdings für Gäste, die abends auch gerne etwas anderes als Süßigkeiten, Eis und Chips essen und selbst kochen wollen, mangels Auswahl nicht wirklich geeignet...
In einem Hotel, daß nicht nur AI anbietet, sondern sogar über Studios und Appartements mit Kochgelegenheiten verfügt, darf so etwas in meinen Augen nicht vorkommen. Jeder Hotelier, der seinen Gästen einen Herd und einen Kühlschrank ins Zimmer stellt, muß davon ausgehen, daß die Gäste den Herd auch nutzen und den Kühlschrank befüllen und er kann seine Gäste (theoretisch - in der Praxis wird manchmal etwas anderes versucht) nicht zwingen, sich auschließlich aus dem Hotelshop zu versorgen.