Aaaaaaaalso:
Eigentlich wollte ich mich ja aus dieser Diskussion raushalten, aber jetzt möchte ich doch kurz was zu den Fakten sagen.
Wenn Dein Abreisedatum noch in der Gültigkeitsdauer des Kataloges Winter 2004/2005 (siehe Flugtabelle im Preisteil) liegt, dann war - rechtlich gesehen - die Buchungsgrundlage und Vertragsbestandteil auch die Hotelbeschreibung aus dem Winter. Leistungen, die im Sommerkatalog stehen, konnten daher auch nicht erwartet werden.
Sollte Dein Reisebüro Dir - aus welchen Gründen auch immer - im Beratungsgespräch schon den Sommerkatalog vorgelegt haben, ist das mit Sicherheit, auch wenn es ein Versehen war oder gerade kein Winterkatalog greifbar war, nicht korrekt. Schließlich kann man die aktuellen Katalogbeschreibungen der großen Reiseveranstalter auch im Internet finden. Die mitlesenden Reisebüromitarbeiter mögen mir diese Aussage verzeihen.
Falls der Anreisetermin im Winterkatalog nicht mehr erwähnt wurde, da er schon im Sommerkatalog stand, war die Hotelbeschreibung aus dem Sommerkatalog die Vertraggrundlage und Du hättest - zumindest theoretisch - Anspruch auf die Nutzung der dort genannten, zusätzlichen Hoteleinrichtungen. Allerdings wird von Dir Verständnis dafür erwartet, daß die Bereitstellung verschiedener Hoteleinrichtungen sich auch immer nach der Nachfrage und auch den Witterungsverhältnissen richtet. Beides kann ja in der Vor- und Nachsaison auch mal ziemlich mau aussehen. Die meisten Reiseveranstalter informieren in ihren Katalogen darüber und sichern sich so rechtlich ab.
Außerdem mußt Du bei einer Beschwerde auch nachweisen, daß Du diese Einrichtungen auch wirklich nutzen wolltest. Da wird es dann noch schwieriger.
Ob eine Beschwerde in diesem Falle wirklich "etwas bringt", sei dahingestellt. Vielleicht bekommst Du aus Kulanz einen kleinen Reisegutschein, aber große Hoffnungen würde ich mir nicht machen.