prima peter
danke für deinen - wie immer - sehr sachlichen ausführungen, die dem armen betroffenen wahrscheinlich super helfen und ein bißchen wind aus der sache nehmen.
prima peter
danke für deinen - wie immer - sehr sachlichen ausführungen, die dem armen betroffenen wahrscheinlich super helfen und ein bißchen wind aus der sache nehmen.
Auch ich bedanke mich für Deinen erhellenden Beitrag, Peter, der sachlich fundiert, inhaltlich logisch und nachvollziehbar ist.
Gruß nach Salzburg
salvamor
Hallo,
also wie schon vor ein paar Tagen erwähnt, war ich gestern im Reisebüro.
Zuerst muß ich mal loswerden, das uns diese Dame von Anfang an sehr kompetent und nett beraten hat (ca. 3 h bei der Buchung)Auch jetzt wieder hat sie sich sehr viel Zeit für uns gelassen.
Fakt ist, wir haben definitiv aus dem Neckermann Sommerkatalog bestellt,und laut Beschreibung des Hotels wäre alles einsatzbereit vorhanden. Weiterhin fakt ist, das die Sommerzeit am 18.03.begann,also der Tag an dem wir geflogen sind!
Tatsache > uns sind "Urlaubsfreuden" entgangen!
Die gute Frau hat ihr bestes gegeben und hat alles für uns geprüft, das beste, sie hat uns sogar das Schreiben formuliert und einen Ausdruck aus dem Reiseangebot mitgegeben. Jetzt heißt es Bilder mit in den Umschlag legen und abschicken.
Wir haben übrigens eine Forderung von 300,- in Form eines Verrechnungsschecks geltend gemacht...
LG
Jens (Tibebu)
Hallo, Sommerzeit und Sommerkatalog haben leider nichts miteinander zu tun. Ich hoffe deshalb, daß die Frau aus dem Reisebüro dies auch nicht so formuliert hat.
gruß jürgen
gut ist, im Reklamationsschreiben eine konkrete Forderung zu stellen - so wie hier in Form von einer absoluten Zahl
schlecht ist, einen Verrechnungsscheck zu verlangen: der Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei anerkannten Mängel Bargeld zu refundieren!
schlecht ist, sich das Schreiben vom Reisebüro aufsetzen zu lassen. Das mag sehr gut gemeint sein von jener Dame, aber meist erkennen Reiseveranstalter an der Formulierung, dass es vom Reisebüro aufgesetzt wurde. Und das ist
a) dem Reisebüro verboten, weil es damit gegen seine Pflichten gegenüber dem Reiseveranstalter verstösst (dies Pflichten, auch Agenturvertrag genannt, sind schriftlich zwischen Reiseveranstalter und Reisebüro vereinbart). Es kann sogar in die Schadenersatzpflicht geraten...
b) nicht gut, weil es die Reklamationsabteilungen der Veranstalter lieber haben, mit den Worten des Kundens die Missstände zu lesen. Mag sein, dass das nicht so perfekt formuliert ist, aber man kann daraus erkennen, ob es tatsächlich so war oder ob es "konstruiert" klingt.
Wollen wir hoffen, dass in diesem Fall es anders sein mag und alles Gute
Peter
Bei welchem Reiseveranstalter kann man denn in der Wintersaison aus dem Sommerkatalog buchen ??
Ok habe natürlich nicht alles und genau gelesen, aber im NEC zählt der 18.03. noch zu Winter . REISEPREIS MAL VERGLEICHEN.
ABER AUCH SELBSTWENN , im APRIL IST ES AUCH MÖGLICH DASS NICHT ALLE EINRICHTUNGEN ZUR VERFÜGÜNG STEHEN,EBENSO WIE IM OKTOBER. NORMAL !
BIN MAL AUF DIE NEC ANTWORT GESPANNT, bei EINEM REISEPREIS bei 10 NÄCHTEN von ca. 520 EURO ...........
vielleicht wenn man noch einen "alten" Katalog hat und im Reisebüro wird kein neuer genommen oder der neue ist noch nicht da und es wird der "alte" genommen - weil die Preise sind meistens in der EDV schon vermerkt.
Hallo,
Also dieses Schreiben ist so aufgesetzt wurden, da kann selbst meine Freundin bessere Forderungen schreiben..!
Zitat:>Mein Freund und ich verbrachten...im Hotel...laut Katalogausschreibung...wir arbeiten beide in stressigen Berufen...Teil unserer Urlaubsfreuden wurden genommen...>
Schreibt so ein Reisebüro? Der Text wurde natürlich auf Blankopapier gedruckt...
LG
Jens (Tibebu)
Peter schrieb:
>
> gut ist, im Reklamationsschreiben eine konkrete Forderung zu stellen - so wie hier in Form von einer absoluten Zahl
>
> schlecht ist, einen Verrechnungsscheck zu verlangen: der Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei anerkannten Mängel Bargeld zu refundieren!
>
> schlecht ist, sich das Schreiben vom Reisebüro aufsetzen zu lassen. Das mag sehr gut gemeint sein von jener Dame, aber meist erkennen Reiseveranstalter an der Formulierung, dass es vom Reisebüro aufgesetzt wurde. Und das ist
>
> a) dem Reisebüro verboten, weil es damit gegen seine Pflichten gegenüber dem Reiseveranstalter verstösst (dies Pflichten, auch Agenturvertrag genannt, sind schriftlich zwischen Reiseveranstalter und Reisebüro vereinbart). Es kann sogar in die Schadenersatzpflicht geraten...
>
> nicht gut, weil es die Reklamationsabteilungen der Veranstalter lieber haben, mit den Worten des Kundens die Missstände zu lesen. Mag sein, dass das nicht so perfekt formuliert ist, aber man kann daraus erkennen, ob es tatsächlich so war oder ob es "konstruiert" klingt.
>
> Wollen wir hoffen, dass in diesem Fall es anders sein mag und alles Gute
>
> Peter
Jörg schrieb:
>
> Bei welchem Reiseveranstalter kann man denn in der Wintersaison aus dem Sommerkatalog buchen ??
> Ok habe natürlich nicht alles und genau gelesen, aber im NEC zählt der 18.03. noch zu Winter . REISEPREIS MAL VERGLEICHEN.
> ABER AUCH SELBSTWENN , im APRIL IST ES AUCH MÖGLICH DASS NICHT ALLE EINRICHTUNGEN ZUR VERFÜGÜNG STEHEN,EBENSO WIE IM OKTOBER. NORMAL !
> BIN MAL AUF DIE NEC ANTWORT GESPANNT, bei EINEM REISEPREIS bei 10 NÄCHTEN von ca. 520 EURO ...........
warum steht dann dieses Datum im Sommerkatalog??
Und wir haben für 9 Nächte 653,- pro Person bezahlt!!!
Jens
elkerom schrieb:
> vielleicht wenn man noch einen "alten" Katalog hat und im Reisebüro wird kein neuer genommen oder der neue ist noch nicht da und es wird der "alte" genommen - weil die Preise sind meistens in der EDV schon vermerkt.
Wenn auf dem Katalog steht: Sommer 2005
Ist das dann alt???
Jens
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!