• salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1113143211000

    Katalogsprache ist ähnlich wie Zeugnissprache, das wenigste, was drin steht, stimmt wirklich so, wie es da steht. 

    Bei der Zeugnissprache ist das noch verständlich, damit das persönliche Fortkommen der Bewerber nicht behindert wird.

    Die Katalogsprache dagegen ist für mich eindeutig der Versuch der Reiseveranstalter, ihre Kunden durch Schönfärbereien der Angebote bewußt zu täuschen. Eigentlich müßte das gesetzlich verboten werden!   

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1113161226000

    Jetzt holst Du aber ganz schön weit aus. Der Kunde kann doch nicht völlig "entmündigt" werden. Ist ja schließlich kein kleines Kind mehr. Hotelbeschreibungen sollen (und müssen) ein objektives Bild der Anlage geben. Sicherlich dürfen keine Falschangaben gemacht oder Fotos zu sehr "geschönt" werden.

    Aber würdest Du z. B. ein Hotel buchen, das voll ist mit Betrunkenen aus aller Herren Länder, Partylärm Tag und Nacht und Dir ein Zimmer mit spartanischer Einrichtung bietet.?

    Mal ganz abgesehen davon würde sich das wohl eher schlecht bis gar nicht verkaufen lassen.

    Diese Beschreibung ist eine subjektive Übersetzung des folgenden Katalogtextes.

    Bei internationalem Publikum beliebtes Haus in zentraler Lage. Die örtlichen Bars und Diskotheken sind nur wenige Schritte entfernt. Die Zimmer sind zweckmäßig eingerichtet. 

    Die Betonung liegt allerdings auf SUBJEKTIV. Jugendliche, die genau das wollen, freuen sich, daß die Party direkt vorm Hotel ist und sehen das Hotel eher als Dusch- und Schlafplatz. Ruhesuchende empfinden das wiederum anders.

    Wo willst Du da eine klare Grenze setzen? Schau Dich doch mal um, was uns jeden Tag in der Werbung vorgegaukelt wird: Gummitiere ohne Fett (die Tonnen von Zucker schaden ja schließlich nichts), etc..

    So, ich habe fertig.

    :fire:

  • Tibebu
    Dabei seit: 1112659200000
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    geschrieben 1113167503000

    Barbara R. schrieb:

    >

    > Hallo Jens - Tibebu,

    > ich geb Dir noch einen "heißen" Tip: Du wirst ja sicherlich weiterhin in Urlaub fahren wollen: Es gibt hier bei HC auf der Startseite unter

    > Reiseinfos eine Rubrik Katalogsprache. Die zu kennen wird Dir mit Sicherheit auch zugute kommen, wenn Du mal wieder einen Urlaub planst und Dir was aus dem Katalog ausgucken willst.

    > Schöne Grüße

    Hallo,

    und danke für den Tip!

    das nächste mal, wenn wir fahren wollen, werden wir wieder ein paar Hotels aussuchen und dann hier vergleichen. Laut hier (HC)  waren einige von uns ausgesuchte Hotels nicht zu empfehlen!

    Ich bin schon froh, das es diese Seite gibt und die wird mir bestimmt das nächste mal wieder sehr helfen, vor allem mit den vorangegangenen Tips!!!

    LG

    Jens (Tibebu)

  • Blues
    Dabei seit: 1169510400000
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    geschrieben 1113167987000

    Ich habe mir zuerst Gedanken gemacht, wie ich alles was ich schreiben möchte, formulieren kann. Ich muss mir diese Mühe nicht mehr machen, Sina hat es genaustens auf den Punkt gebracht - dem ist tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen!! Nur soviel - wo sie recht hat, da hat sie recht.

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1113169128000

    :wave:

    Jaaaaaaa...und dank Deiner Erklärungen kann Sina jetzt auch bunt (wenn es denn mal geht ;-) ) und mit Smileys und Avatar :bounce:

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1113206838000

    @ salvamor41

    ich bin keine reisebüromitarbeiterin.

    ausserdem finde ich, dass man heute in jeder banche als kunde mitdenken muß. man kann sich nicht von allem frei sprechen, weil man sagt, man hätte es nicht gewußt.

    sorry. wenn du dir einen pullover kaufst, in dem ein schild 100% polyester steht, und die verkäuferin fragst, ob das seide ist, und  diese bejaht, wer hat denn dann recht???kannst du dann sagen: ich habe es nicht gewußt???

    glaubst du alles, was dein versicherungsvertreter dir erzählt???

    mußt du nicht mal deinen steuerberater drauf hinweisen, dass dieses oder jenes doch absetzbar ist??? 

    hat dein rechtsanwalt nicht auch schon mal gesagt:"wir gewinnen" und dann war es doch nix???

    also lieber salvamor. ein bißchen krass finde ich deine haltung schon. eine reise buchen ist genau so eon vertrag wie ein auto kaufen oder eine versicherung abschließen. und da liest du nie das kleingedruckte???  

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1113207050000

    @tibebu

    der fairness halber würde ich an deiner stelle ins rb gehen und denen das sagen, dass du es nicht gut fandest, dass sie dich nicht auf den umstand aufmerksam gemacht haben. wer weiß? vielleicht ist der verkäuferin dieser fehler auch noch nicht aufgefallen und sie macht das bei jedem weiteren kunden. vielleicht ist ihr mit einem bißchen konstruktiver kritik ja geholfen.

    vielleicht ist sie dankbar für eien resonanz, damit sie ihren job noch besser machen kann. 

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • cv
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    Beiträge: 480
    geschrieben 1113219813000

    Also, um nochmal auf Jens' eigentliches Problem zurückzukommen:

    ich glaube nicht, dass der Reiseveranstalter dir etwas schuldig ist. Warum auch? Er hat dir ja nicht den falschen Katalog in die Hand gedrückt!

    Wenn überhaupt, sollte dir das RB entgegenkommen - oder zumindest WISSEN, dass sie einen Fehler gemacht haben! Und vielleicht machen sie es ja dann wieder gut!

    Meld dich mal, wenn du da warst!

    Gruß!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1113222693000

    darf ich mal was Sachliches einwerfern...?

    Egal mit welchem Katalog ein Kunde kommt und egal welcher Katalog der Reisebüromitarbeiter dem Kunden vorlegt: rechtlich entscheidend ist, welche Buchungsgrundlage = Rechtsgrundlage auf dem Buchungsschein angegeben wurde!

    In den Informationsvorschrifter der EU für Reisebüros ist nämlich eindeutig vorgesehen, dass die wesentlichen Merkmale der Reise und die Buchungsgrundlage Bestandteil der Buchungsbestätigung sein müssen. Ein Verweis auf einen Katalog samt darin befindlichen Information ist erlaubt.

    Somit sage ich einmal nüchtern ohne Schuldzuweisung: es hätte das Reisebüro eindeutig vereinbaren müssen, welcher Katalog Buchungsgrundlage ist. Ich gehe - rechtlich - sogar soweit, dass im Fall, der Kunde kann nachweisen, dass er mit einem Sommerkatalog kam und ihm ein Sommerkatalog vorgelegt wurde, und im Buchungsschein nichts anderes vermerkt wurde, die Bedingungen und Leistungen des Sommerkatalogs gelten!!!

    Der Einwand des Reisebüros, es hätte aber doch den Winterpreis verrechnet, wird nichts helfen: Rechen- und Preisirrtümer gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters (... in weiterer Folge zu Lasten des Vermittlers) - gegenteilige Vereinbarungen mit Konsumenten sind RECHTSUNWIRKSAM. Punkt.

    Aus diesem Blickwinkel heraus hätte ein Kunde Anspruch auf so genannte Garantieleistungen, sprich: das, was ihm "versprochen" wurde, nicht erhalten hat, stellt einen Reisemangel dar.

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1113223255000

    Nachsatz...

    Selbstverständlich ist eine der Voraussetzung eines Reisebüroinhabers/Besitzers über alle reiserechtlich relevanten Dinge Bescheid zu wissen und gegebenenfalls weitere Mitarbeiter darüber zu informieren. Dies muss man von einer Fachkraft im Sinne ABGB / BGB verlangen können.

    Das Problem liegt eher darin, dass die Mehrheit sich mit Umsatzsteigerungen und "Paxzahlen" herumplagen müssen, weil sie sonst Provisionen und oder Agenturverträge verlieren könnten. Somit bleibt wohl keine oder wenig Zeit, sich mit dererlei rechtlichen Dingen auseinander zu setzen.

    Als ich diesen Februar in Salzburg ein Reiserechtsseminar für den Reisebüro-Alltag angeboten hatte, alle Salzburger Reisebüros angeschrieben hatte - richtig! - niemand meldete sich - alle wissen eh' schon alles...

    Und da ich gerade übers Wochenende wieder mit zwei neuen Büchern - 400 Seiten - feines, neuerstes Reiserecht BRD - Ö, zu lesen begonnen habe, fühl ich mich wieder richtigt gut in Fahrt, den RB-Mitarbeitern Stütze zu sein und  den Konsumenten dort Recht zu geben, wo sie auch Recht haben....

    Gruß

    Peter

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