muss in den ferien nehmen wegen schule
krankgeschrieben in den urlaub ????
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geschrieben 1217762291000
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geschrieben 1217762618000
an Alle,
ist denn hier kein Fachmann im Forum
wäre doch toll mal eine Fachmeinung zu hören !
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geschrieben 1217762801000
wie genau war das denn mit der schlägerei, die du geschlichtet hast?
war das als unbeteligter? oder hast du dich mit jemandem gekloppt?
ich frage deswegen so genau, weil du evtl. von demjenigen, der dir das angetan hat, schadenerssatz verlangen kannst. du dazu zählen auch die stornokosten der reise........
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1217763074000
@ snoop03,
hast Du schon mal hier im Forum gelesen was zu Gips und Flug alles steht . Wenn Du Pech hast, zwar Alles zu aller Zufriedenheit geregelt hast, den Urlaub nehmen darfst, kann Dir anscheinend immer noch passieren, daß Dich der Flieger nicht mitnimmt. Also prüfe in alle Richtungen
Kann schon verstehen,daß Du totunglücklich bist, viel Geld für einen Azubi !
Aber auch wenn Dir das jetzt natürlich nichts hilft, mach beim nächsten Urlaub eine RRV, auf die paar Kröten kommts auch nicht an!
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geschrieben 1217763106000
Lass den Kopf nicht hängen.Du hast den Finger in Gips und bist dadurch selbst im Urlaub,der ja kein Urlaub mehr für Dich ist, beeinträchtigt.
Erkundige Dich bei einem Anwalt,Krankenkasse,nochmal genauer.
Ich an Deiner Stelle würde offen mit meinem Arbeitgeber reden,das heisst gehe persönlich zu ihm,erkläre ihm Deine besch....Situation,frag ihn doch mal was er machen würde.
Ob Du nun Daheim bleibst mit Deinem Gips oder an einem anderen Ort/Land,vielleicht sieht Dein Chef es ja so.
Gesundschreiben lassen,in Urlaub gehen,danach wieder krankschreiben lassen,denn der Finger ist doch länger in Gips wie 2 Wochen oder,würde ich auf keinen Fall machen.
Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun -
geschrieben 1217763114000
es wollte oder es hat jemand meine tante und meinen onkel angegriffen und ich bin dann halt eingeschritten.....
und das weil ihm das summen des türöffners störte der ist völlig AUSGERASTET!!!!
das poroblem ist ja das ich denke das bei dem nichts zu holen ist....
der wohnt bei mir im hinterhaus
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geschrieben 1217763158000
@Snoop03 sagte:
..............
die urlaubstage sind mir egal können von mir aus auch verfallen.....
habe als azubi halt ewig gespart :sad: :sad:
naja
dann wäre ja alles klar.
Du kannst nicht arbeiten, musst Du im Urlaub ja auch nicht, lässt Dich für DIESE 14 Tage Türkei gesund schreiben. Zeigst damit Deinen guten Willen und wenn Du zurückkommst, dann bist halt krank geschrieben.
Würde ich als Chef akzeptieren.
Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer* -
geschrieben 1217763333000
@ Brigitte,
..würdest Du aber doch sicher als Chef auch nur akzeptieren wenn es mit Dir abgesprochen wäre, oder?
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geschrieben 1217763687000
Auf keinen Fall auf die "leichte Schulter" nehmen, dass könnte böse enden !
Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin ?• Grundsätzlich gilt: der Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird, und alles unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte.
• Konkret hängt das von der Erkrankung ab. Empfehlung: Vorher den Arzt fragen, ob eien bestimmte Tätigkeit genesungswidrig ist. Im Zweifel sollte man den Arbeitgeber informieren.
• Ein Verschulden gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer ärztliche Anordnungen nicht beachtet (BAG 11.01.1965, 21.1.1976): Pflicht zu heilungsfördernden Verhalten!
Was sollte man in jedem Fall unterlassen ?
• Alles, was bereits den Anschein erwecken könnte, dass die Genesung verzögert werden könnte. Ärztliche Ratschläge sind immer zu befolgen.
• Bespiele: Nebentätigkeiten ausführen, Sport treiben, in Urlaub fahren Was sollte man tun, wenn eine Reise schon geplant ist?
• Tipp des Experten: Arzt aufsuchen und abklären, ob die Reise die Genesung verzögern könnte. Falls nein: Attest geben lassen und den Arbeitgeber informieren, damit kein gegenteiliger Verdacht entsteht.
• LAG Rh-Pfalz 23.1.97
Arbeitnehmer reist während seiner Arbeitsunfähigkeit nach Ägypten: Fristlose Kündigung wirksam, da es ausreicht, dass ein heilungs- und gesundheitswidriges Verhalten vorliegt. Der Nachweis der Verzögerung des Heilungsprozesses ist nicht notwendig. Ausreichendes Verhalten, dass eine Verlängerung der Krankheitszeit verursacht haben könnte: Hier zu bejahen, da Arbeitnehmer wegen Urlaub Behandlung unterbrochen hatte
Also nichts machen ohne Einwilligung des Arztes und des Arbeitgebers !
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)