• Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
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    geschrieben 1217763775000

    @birste, was heißt "abgesprochen".

    Tatsache ist, er kann SEINE Arbeit nicht machen. Ob er eventuell wo anders eingesetzt werden könnte......Telefondienst.....weiß ich nicht, weiß er wahrscheinlich selber auch nicht => Chefsache.

    Aber es sieht halt mal niemand gerne, wenn ein Arbeiter krank geschrieben durch die Welt tingelt und ebenso Tatsache ist halt in diesen ersten sechs Wochen, zahlt die Firma. Ergo kommt der Gedanke automatisch auf,

    "wir zahlen jetzt praktisch dem seinen ganzen Urlaub".

    Vollkommen egal, ob er ein guter Arbeiter ist oder nicht. Beim Geld hört für viele die Sympatie (Freundschaft) auf. :das_ist_so:

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • birste
    Dabei seit: 1130284800000
    Beiträge: 454
    geschrieben 1217764131000

    ...ja Brigitte, deshalb muß er es doch mit dem Chef und dem Arzt absprechen! Sag ich doch die ganze Zeit !

  • Dylan
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    geschrieben 1217784247000

    Das deutsche Arbeitsrecht regelt eindeutig Folgendes:

    Über eine krankenärztlichgenehmigungspflichtige (schönes Wort :D ) Reise muss nur derjenige informiert werden, der während der Erkrankung die Zahlungen leistet. Demjenigen unterliegt das endgültige Entscheidungsrecht (Genehmigung/Ablehnung):

    (a) in den ersten sechs Wochen der Arbeitgeber,

    (b) ab der siebenten Woche die Krankenkasse.

    Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.

    Rechtlich muss ich also den anderen (Krankenkasse oder Arbeitgeber) nicht informieren bzw. um Erlaubnis bitten. Aus diplomatischer Sicht würde ich jedoch den anderen immer mitinformieren. Manch ein Arbeitgeber fühlt sich dadurch auf den Schlips getreten oder er fühlt sich gar hintergangen.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Snoop03
    Dabei seit: 1213833600000
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    geschrieben 1217789707000

    darf mann erfahren woher du das hast?quelle?

  • hubkatfrie
    Dabei seit: 1206230400000
    Beiträge: 450
    geschrieben 1217802529000

    Hallo Snoop03,

    verstehe die ganze Aufregung nicht, gehe zu dein Chef und kläre es.

    Alles andere ist sinnlos und dumm, nur so bist du auf der sicheren Seite und kannst beruhigt in den Urlaub fliegen.

    Schönen Urlaub, Hubert.

    Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?
  • Petrajetset1
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    geschrieben 1217803009000

    Hallo,

    der Chef muss keinesfalls darüber informiert werden, was der Arbeitnehmer im Urlaub macht oder auch nicht. Der behandelnde Arzt muss die Rise befürworten und zusätzlich die Krankenkasse. Diese kann zusätzlich den Medizinischen Dienst einschalten. Dort sitzen Ärzte, die auch ahnung haben, der Arbeitgeber hat keine medizinischen Kenntnisse und darf noirmalerweise auch nicht erfahren, was der Arbeitnehmer für eine Krnakheit hat. Hat er Zweifel an der Krankschreibung muss er die Krankenkasse einschalten und die wiederum den Medizinischen Dienst. Dieser muss den Kranken innerhalb von 3 Tagen vorladen und eine entscheidung treffen. Der Chef hat hier nichts zu sagen. Ich kenne mich durch meine Arbeit beim Medizinischen Dienst damit aus.

    Petra

  • hubkatfrie
    Dabei seit: 1206230400000
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    geschrieben 1217804608000

    Hallo Petrajetset1,

    angenommen in den Fall Arzt stimmt zu, er fliegt, Chef bekommt es raus, ist sauer, schmeißt ihn raus, hilft da auch ein Arzt?

    In welcher Welt lebst du?

    :laughing: :rofl: :rofl:

    Hubert

    Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?
  • hanfhaken
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    Beiträge: 107
    geschrieben 1217805323000

    Ich denke, dass die Variante von Brigitte die vernünftigste ist. Du stehst der Firma so oder so sechs Wochen nicht zur Verfügung. Wenn Du allerdings die ersten zwei Wochen als normalen Urlaub (und nicht als Krankenzeit) stehen lässt, entsteht der Firma kein zusätzlicher Schaden durch die aufgesparten Urlaubstage. Auf jeden Fall solltest Du das zusätzlich zu Deinem Arzt auch mit Deinem Chef absprechen. Erstens sieht er Deinen guten Willen und zweitens wird es im Nachhinein sowieso rauskommen und hätte dann doch einen recht faden Beigeschmack. Du kannst sicher sein, dass er Dich in diesem Fall in Zukunft besonders beobachtet, selbst wenn er rechtlich vielleicht keine Möglichkeiten hat. Auch kannst Du dann davon ausgehen, dass zukünftige Sonderwünsche mit Sicherheit abgelehnt werden. Ist es das wert?

    Wir sind die Niedersachsen, sturmfest und erdverwachsen.
  • Tanita79
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    geschrieben 1217805471000

    Hallo Snoop03

    Also ich kann DIr von Berufswegen sagen, daß das nicht so einfach ist!

    Generell ist es keine Problem, aber Du mußt Dir vorher ein Einverständnis von Deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse holen.Besser noch, laß Dir alles schriftlich geben, damit Du abgesichert bist.Auch würd ich mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Deinem Hausarzt holen.

    Sicher wird es dann so sein, daß Du wegen der Thrombosegefahr zusätzlich noch Heparinspritzen setzten mußt,da Deine HAnd ruhig gestellt ist und fliegen dann nicht ganz ungefählich ist, und dafür brauchst Du noch ein Attest für die Reisegesellschaft/Flugzeug+

    Also klär es erst mal am Arbeitsplatz und mit der Kasse, wenns dort grünes Licht gibt, ab zum Doc.

    Liebe Grüße Tanja

  • holzwurm
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    Beiträge: 3505
    geschrieben 1217807777000

    Zuerst brauch er das grüne Licht vom Doktor. Und wenn er das grüne Licht vom Arzt hat, dann wird sich keine Krankenkasse mehr quer stellen, solange er noch in der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist.

    Letztendlich ist der Arzt und der Arbeitgeber die Problemstelle. Und da kommt es darauf an wie gut das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist.

    LG

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