Kein Ding, "o´s " gehn blendend weg bei Ebay, wir haben eher Konsonantenüberschuss!
Kein Ding, "o´s " gehn blendend weg bei Ebay, wir haben eher Konsonantenüberschuss!
@gabriela_maier sagte:
Reisserische Überschrift ? Muss dich informieren: war wörtliche Wiedergabe der headline der Süddeutschen Zeitung zu diesem Urteil.
Dann solltest Du doch aber wissen, daß Du eine Quelle angeben musst, liebe gabriela_maier - und diese fehlt in Deinem Eröffnungsposting gänzlich. ( wie eben auch sonst so einige Angaben in diesem Beitrag fehlen und den Sinn des Urteils verfälschen - auch wenn Du das anders siehst ! )
Alles zum Thema zitieren und Urbeherrecht kannst Du hier nachlesen !
Muss mich Mausebaer anschließen.
Unvollständige Informationen verfälschen das Bild. Kennen wir doch aus vielen Threads.
ich teile deine Meinung in Bezug auf Angabe einer Quelle zwar grundsätzlich, nicht aber deine Aussage auf meine Hinweispflicht in diesem thread. Es ist gestattet, einen kleinen Teil -wie hier die Kernaussage- ohne Angabe der Quelle zu nennen. Das Urteil im verhandelten Fall betrifft eine verzwickte Angelegenheit, insbesonders, da hier ein Tatbestand vom Gericht mit bewertet wurde, der gar nicht angefallen ist ( da die Reise storniert wurde ). Es ging in der Hauptsache um entgangene Urlaubsfreude und den dafür geforderten Ersatz.
Ich habe mir lediglich den Teilbereich "Entzug der Nachtruhe durch schlechte Flugzeiten" als hinzunehmende -im Sinne der Urteilsbegründung- Belästigung im Eingangsposting herausgenommen. Die headline der SZ war dafür prädestiniert. Ich habe diesen Tatbestand, und nur diesen Tatbestand, dem Urteil des AG Duisburg gegenüber gestellt.
Erst später bin ich allgemein auf den verhandelten Fall eingegangen, das kannst du gerne nachlesen.
Ansonsten habe ich das Aktenzeichen des Urteils genannt, jeder, der es wollte, konnte sich vom Text ein eigenes Bild machen.
Gruss Gabriela
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Mausebaer etwas völlig anderes gemeint hat.
Im übrigen ist die entgangene Nachtruhe kein kleiner Teilbereich, sondern der springende Punkt, auf den die ganze Geschichte aufbaut.
Das Urteil hinsichtlich zum Schadenersatz wäre vermutlich ganz anders ausgefallen, hätte die Frau Richterin im Sinne der Duisburger Kollegen die fehlende Nachtruhe beurteilt. Die (fehlende) Nachtruhe wird quasi zur "conditio sine qua non" und in diesem Fall alles andere als Nebensache abzutun sein.
völlig richtig, es war nie und nimmer ein Stornierungsgrund der gesamten 16-tägigen Reise. Ich hatte das bereits hier mal zur Frage gestellt: wie sieht das aus bei einer 5,6 oder 7 tägigen Reise ?
Was stehen bleibt, und dazu auch meine Anmerkungen, sind die Bewertungen der Richterin zum Schlafmangel bzw. Schlafentzug. Ich bleibe dabei, sie hat sie in der Gesamtbeurteilung des Falles getroffen ( und damit missverständlich und unglücklich in der Formulierung ), aber ich unterstelle, in einem anderem Fall würde sie das neu bewerten. Richtig ist aber: gesagt ist gesagt.
Was ( zum letzten Mal ) die Überschrift der SZ angeht: sie hätte nach den 4 Worten ein Komma setzen müssen, und fortfahren:.... wenn es .......
Gruss Gabriela
... und um nicht den Nimbus allgemeiner Einschätzung zu verbreiten, hätte die Richterin in ihrer Begründung noch weit mehr Kommata und "... wenn es ..." einfügen müssen!
Ich habe vor einiger Zeit mal ein Urteil bezüglich verspäteter Anreise gelesen, da ging es um eine Ankunft um 1 Uhr im Hotel und eine Weiterreise mit dem Bus um 9 Uhr ... die Urlauber hatten allerdings nach der Reise gerügt und eine Minderung zugesprochen bekommen.
Könntet ihr mal das Urteil aus Duisburg verlinken, ich kenne das nämlich nicht!
Thanx ...
Erwarte dir nicht zuviel von diesem Urteil. es sei denn g_m kennt ein anderes.
Eigentlich ist das Duisburger Urteil auch sehr "verbraucherfeindlich", kommt es doch zu dem Ergebnis, dass Pauschaltouristen Flugverschiebungen von vielen Stunden hinnehmen müssen, sogar über acht Stunden sind problemlos möglich. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass ein Reisemangel (und damit, die Möglichkeit einer Preisminderung) nur dann vorliegt, wenn die Nachtruhe verloren geht oder wesentlich verkürzt wird. Wann und unter welchen Umständen dies der Fall ist wird nicht ausgeführt, denn in der fraglichen Sache ging es überhaupt nicht darum. Also meiner Meinung nach hilft das auch nicht viel weiter.
Ach ja, such mal nach AG Duisburg, Urteil vom 20.11.2002, Az.: 3 C 4908/02.
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Der link am Ende meines Beitrags von 21:20:58 wurde nicht von mir gesetzt, sondern von HC. Er führt auch nicht zum angesprochenem Urteil, sondern bietet Hotels in Duisburg an, falls jemand einen persönlichen Termin beim AG Duisburg hat.
Wie man sieht, also doch ein durchaus gelungener service von HC. Und da sag noch mal einer es wären für das forum keine IT-Ressourcen frei!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!