@Davidoff sagte:
Wollen wir kein rechtliches Konstrukt daraus basteln. Es läuft auf "Irrtum" und auf Rückabwicklung der Reise hinaus. Ist doch gar nicht so schwer.
Ein rechtliches Konstrukt haben wir mit Sicherheit und wenn es "nur" der Vertrag ist. Zudem solltest du schon auch mal darlegen, welche Meinung du hast, bzw. ob sich diese geändert hat. Vor kurzem hast du noch geschrieben:@Davidoff sagte:
Hier handelt es sich eindeutig um einen Mangel....Die kostenlose Stornierung ist dir aber sicher.
Wenn du nun die durchaus vertretbare Ansicht vertrittst , der TO hätte die Möglichkeit den Vertrag wegen Irrtums anzufechten (welcher liegt vor, denn das ist ausschlaggebend für die entsprechende Rechtsgrundlage, da § 119 BGB drei Variationen aufführt) solltest du ihm aber auch erklären, was er zu tun hat, denn ob er das alleine, ohne fachkundigen Rat wirklich so hinkriegt, dass auch der Veranstalter überzeugt ist, möchte ich leicht in Frage stellen.