Oh sorry, habe ich wohl nicht genau gelesen . Wieviel % würdest du fordern? Kennst du dich da aus?
Sollte ich vorher einen Anwalt kontaktieren? Rechtsschutz haben wir.
Oh sorry, habe ich wohl nicht genau gelesen . Wieviel % würdest du fordern? Kennst du dich da aus?
Sollte ich vorher einen Anwalt kontaktieren? Rechtsschutz haben wir.
Ich denke, du solltest genau so vorgehen, wie vorgeschlagen.
Im Sinne der Nutzung kann ein definitv zu kalter Pool (wir reden hier nicht über 2°C Abweichung!) mit einem verschmutzten gleichgesetzt werden.
Beziffere deine Entschädigungsforderung im Rahmen der nach Frankfurter Tabelle üblichen 10-20% für etwa vergleichbare Nutzungseinschränkungen und tu es höflich, sachlich und selbst.
Hallo,
nochmals zusammengefaßt
innerhalb von 4 Wochen per Einschreiben mit Rückschein Mangel anzeigen und Forderug aufmachen, ich würde mit 20 % rangehen, erfahrungsgemäß kommen dann 10 oder 15% rüber.
Sollte Veranstalter ablehnen oder rumeiern ab zum Anwalt, denn die RSV bezahlt man ja nicht umsonst. Solche Sachen vor Gericht enden meißt mit einem Vergleich, deswegen kann man so was nur mit RSV angehen.
Grüßle Gabi 2001 ( Franz )
Bevor darüber nachgedacht wird eine Rechtsschutzversicherung zu "amortisieren", sollte man wahrlich abwarten, was sich für die TO in der direkten Verhandlung ergibt.
Prognosen halte ich - unisono! - für wenig seriös!
@VS,
nein, seriös, denn solche Verfahren enden oft mit einem Vergleich, so jedenfalls meine Erfahrungen, bei der Überlastung der Gerichte haben die meißten Richter keine Lust auf eine ewig lange Beweisaufnahme, Gutachter etc. und versuchen den Fall zu vergleichen.
Gabi 2001 ( Franz )
das ist ja fast ein Neujahrswitz: da bucht man schon mal ne Kreuzfahrt für sich und vor allem für die Kinderchen (wann und wo sollen die denn sonst mal in den Pool kommen?) und stellt fest, das Wasser war zu kalt. Sicher war das Thermometer geeicht, dann kann man ja auch die Gerichte bemühen
Es lautet "die meisten" und ich wollte schlichterdings vorgerichtlich keine Einschätzung abgeben in der gegenwärtig noch sehr offenen Sachlage.
Seriös bedeutet "ernsthaft" und so war das an dieser Stelle gemeint.
mich würde erstmal interessiern, um welche Reederei es sich gehandelt hat. Des weiteren kann ich mich nicht daran erinnern, daß mir jemals eine bestimmte Pooltemperatur fest zugesagt wurde.(egal wo) Und wie bereits erwähnt, ist die Route wichtig, klar das auf einer Karibikkreuzfahrt im Dezember hat der Pool eine angenehmere Temperatur hat, als zur selben Zeit im Atlantik. Auch wenn man auf den Kanaren um Weihnachten Urlaub macht, ist es ganz dem persönlichen Empfinden überlassen, ob man die Wassertemperaturen zum Baden angenehm findet.
Aber mal im Ernst, die Pools auf einem Kreuzfahrtschiff sind doch nicht die Badewanne zuhause, wo Mama die Temperatur misst. Finde ich eigentlich erheiternd, wenn ich es mir bildlich vorstelle. Wir machen die gleiche Route im März, werde aber kein Thermometer einpacken, und uns trotzdem vergnügen, man kann soviele andere Dinge mit den Kids gemeinsam unternehmen.
Und Anwälte für diesen "Mängel" zu bemühen, halt ich schlichtweg für.........
aber auch diese Berufsgruppe muss ja ihr Geld verdienen, und man hat ja , gottseisgeklagt, seine Rechtschutzversicherung
....und nicht jede Rechtschutzversicherung kommt für jeden Blödsinn ausse Tasche.....von daher ist der Hinweis von VS schon sehr sinnvoll
Ich lese aus dem Beitrag der T.O., dass sie sich durchaus versichert hat, die geeigneten Bedingungen an Bord vorzufinden.
Die Temperatur eines Deckpools ist gewöhnlich einzurichten (die Schiffe bedienen zumeist klimatisch sehr unterschiedliche Touren), demzufolge mit einem Heiz- bzw. Kühlsystem versehen und insofern durchaus ein Kriterium für reisende Eltern, einem Angebot den Zuschlag zu erteilen - oder eben nicht.
Darum geht es: Nutzbarkeit des Pools unter zugesicherten Bedingungen.
Würde mich wundern, wenn einer Minderung nicht unbürokratisch zugestimmt würde!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!