• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1326721449000

    Vielleicht der Grund, warum auch Reiseveranstalter den einen oder anderen Prozess verlieren ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1326721719000

    Dein erster Satz (den Du Muc93 zuordnest) trifft übrigens auch auf Deinen zweiten Satz zu ;)

     

    Wir können (siehe auch Foren-Titel und entsprechender Beitrag von Günter, oben im Forum festgetackert) hier letztlich nur Meinungen abgeben - und die solltest Du/sollten wir alle eben auch Muc93 zubilligen.

     

    Abgesehen davon sind 18 Grad nun auch wirklich keine "unmenschlichen Bedingungen" - entsprechen aber eben (und nur das ist hier entscheidend) auch nicht den von der TE gewünschten Umständen.

     

    Der TE wurde auf Nachfrage von der Reederei ein gewisses Temperaturschema bestätigt, das dies in Tatsache nicht erreicht wurde, wurde der TE vor Ort von der RL bestätigt.

     

    Die TE hat dem RL gegenüber nun eine Reklamation inkl. Ersatzforderung eingereicht - ob das ganze vor Gericht landet ist wieder eine andere Frage und sicher auch davon abhängig, wie und in welcher Höhe der RV ggfs. den gestellten Forderungen entspricht.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1326722696000

    Es geht hier auch nicht um "unmenschliche Zustände", sondern um zugesicherte Leistungen (schriftlich und von der Reederei!), die nicht erbracht worden sind.

    Genauso ist ein Restaurant mit Service eine zugesicherte Leistung und, wenngleich ein Büffet keine "Unmenschlichkeit" darstellt, ist es doch ein Minderungsmotiv.

    Man kann die Auffassung vertreten, dass die T.O. einen bestimmten Leistungsumfang gebucht und nicht erhalten hat. Es wird sich zeigen, wie der RV darauf reagiert.

    Immerhin scheint die Erbringung der Leistung ein wesentlicher Grund für die Buchung gewesen zu sein, es hat nichts mit dem Sachverhalt zutun, ob man das für "schnurrig" oder angemessen hält.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Minerva72
    Dabei seit: 1240012800000
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    geschrieben 1326730439000

    Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber meine "Normalbürger-Erfahrung" sagt mir folgendes:

     

    Die TE fragt vor Buchung der Reise direkt bei der Reederei (also nicht über den Veranstalter) nach den Pooltemperaturen und erhält die Auskunft , dass die Pools 26-28°C haben. Daraufhin bucht sie die Reise beim Veranstalter, der aber nicht die Reederei ist. Folglich hat sie einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter und nicht mit der Reederei. Somit sind ihr nirgends die 26-28°C vertraglich zugesichert worden, also hat sie auch keinen Rechtsanspruch darauf.

     

    Da ihr die Sache sehr wichtig war, ist es sicherlich richtig, sich bei der Reederei zu beschweren, aber es dürfte wohl auf Kulanz hinauslaufen.

     

    Minerva

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1326731511000

    Darum lautet der Titel dieses Unterforums ja auch 'Meinungen zu reiserechtlichen Fragen' ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1326735843000

    @minerva

    Auf nichts anderes als eine kulante Regelung hofft die T.O. ... ;)

    Von einer rechtlichen Durchsetzung der Minderung war ihrerseits nie die Rede.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • daddin79
    Dabei seit: 1115856000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1326822522000

    Die Reederei und der Veranstalter sind übrigens die gleiche Firma.

     

    Ein Thermometer kann schon Schwankungen ausgesetzt sein. Aber wenn der Atlantik monentan gerade 18 °C hat (lt.Kapitän) und der Pool ist nicht beheizt ( hat die Reiseleitung bestätigt), dann hat ja logischerweise der Pool definitiv auch nur die von mir gemessenen 18°C. Der Pool hat ja Meerwasser. Müsste jetzt eigentlich jeder verstanden haben. Dafür brauche ich nicht mal ein Thermometer.

     

    Ich möchte mal sehen, wessen kleines Kind bei 18 °C ins Wasser geht, bei Wind und Lufttemperaturen von 20°C und bewölktem Himmel. Auf dem Schiff waren viele Kinder. Es gab kein einziges, welches weiter wie bis zum Knöchel reinging. Alle sind sofort ab in den Whirlpool, zur Freude der Erwachsenen. Bei dem Tag mit den 26°C war der Pool voll.

     

    Naja, ich möchte mich jetzt eigentlich nicht mehr über irgendwelche Beiträge aufregen. Danke all denen, die Verständnis für mein Anliegen haben und mich mit guten Ratschägen unterstützt haben.

     

  • Lugansk
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    Beiträge: 685
    geschrieben 1326903916000

    Hallo!

     

    Die Nordsee hat im Sonmmer eine Durchschnittstemperatur von 17° Grad. Tausende Kinder schwimmen jedes Jahr in der Nordsee.

  • Holginho
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    Beiträge: 16169
    geschrieben 1326904168000

    Es geht aber nicht um die Nordsee und die darin schwimmenden Kinder, sondern um die (nach- und erfragten!) Temperaturen des Pools eines Kreuzfahrtschiffes!

     

    Die angestrebten Temperaturen waren ein a) maßgeblicher Aspekt dieser Reise und sind b) im Gegensatz zur Meerestemperatur auch grundsätzlich steuerbar.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1326909681000

    @Lugansk

    Und was nun hat die Nordsee mit den versprochenen / angestrebten Temperaturen im Pool zu tun?   :?

    Ich denke, die Antwort für daddin gab es bereits auf Seite 2:

    @vonschmeling sagte:

    Ich denke, du solltest genau so vorgehen, wie vorgeschlagen.

    Im Sinne der Nutzung kann ein definitv zu kalter Pool (wir reden hier nicht über 2°C Abweichung!) mit einem verschmutzten gleichgesetzt werden.

    Beziffere deine Entschädigungsforderung im Rahmen der nach Frankfurter Tabelle üblichen 10-20% für etwa vergleichbare Nutzungseinschränkungen und tu es höflich, sachlich und selbst.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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