Sina sagt es ja ganz offen
"Dein Vertragspartner und Provisionsgeber"
- da erkennt man ja die Priorität.
Der Kunde - immerhin der Vertragspartner,
ohne den nichts läuft - ist offensichtlich zumindest weniger wichtig.
Sina sagt es ja ganz offen
"Dein Vertragspartner und Provisionsgeber"
- da erkennt man ja die Priorität.
Der Kunde - immerhin der Vertragspartner,
ohne den nichts läuft - ist offensichtlich zumindest weniger wichtig.
kann es sein, dass Du den Sinn der Sache nicht verstanden hast?? Soll ich den Veranstalter noch dafür loben, dass er mir die Kunden mit Preisänderungen vergrault????
DANKE Das baut wieder ein bisschen auf!!
Gern geschehen, bin ja bekannt für meine Schmeicheleien
Was die Meckerheinis hier abziehen finde ich echt nicht OK, da gibt sich einer Mühe und........
Thorben, so kennt man dich ja gar nicht.....
ChiaraSaluta ... ist diese dein Servicegedanke, welchen du immer so rausstellst? Dann buche ich doch gleich weiter im I-net
Sina1 Reiseverkehrskauffrau die einfachsten rechtlichen Bestimmungen, die das alltägliche Geschäft betreffen, kennt.
Vertragsrecht einfachtse rechtliche Bestimmung???? Naja, ich kenne ja deinen Job nicht ....
Eine Option ist meiner Meinung nach nichts anderes, als ein Angebot. Somit eine einseitige Willenserklärung, welche innerhalb einer "vorgegebenen Zeitspanne" durch die Willenserklärung des Käufers in einen Vertrag umgewandelt wird. Sowas ist rechtsverbindlich. Natürlich kann man ein Angebot auch einschränken. Blöd ist es so oder so. In dem Fall würde ich eher noch mit meinem Lieferanten (Öger?) reden und eine Kullanzregelung suchen. Dieser ist ja auch daran interessiert, dass seine "Vermittler" für Ihn arbeiten und nicht den Katalog eines Wettbewerbers nehmen.
@'emdebo' sagte:
Sina sagt es ja ganz offen
"Dein Vertragspartner und Provisionsgeber"
- da erkennt man ja die Priorität.
Der Kunde - immerhin der Vertragspartner,
ohne den nichts läuft - ist offensichtlich zumindest weniger wichtig.
Ich kann mich emdebo nur voll anschließen. Da gibt es eine Dame in einem Reisebüro, die sich ernsthaft Gedanken darüber macht, wie sie ihrem Kunden den von einem Vorlieferanten erzeugten Bockmist rüberbringen soll. Und die wird prompt von einer Kollegin angemacht, sie solle gefälligst loyal zu ihrem Vorlieferanten und Provisionsgeber stehen und die Souveränität der Reisebüros nicht in Frage stellen. Von den Interessen des Kunden ist hier überhaupt nicht die Rede.
Was ist das nur für eine verquere Auffassung des Servicegedankens?
Leute, wenn Ihre es noch nicht gemerkt habt:
Die Kunden sind Euer höchstens Gut!!!!!!!!!!
Wenn Ihr keine Kunden mehr habt, dann gibt es auch kein Kompentenzgerangel zwischen "Erzeuger und Vermittler" mehr!
Dann könnt Ihr schlicht und einfach einpacken und nach Hause gehen!
Wenn ein Kunde sich bis zum letzten Moment in Sicherheit wiegen darf, , daß der Preis des ursprünglichen Angebotes gilt, dann kann die Option meiner Meinung nach höchstens auf der Basis des neuen Preises entsprechend verlängert werden. Die Nennung des neuen Preises ist ein neues Angebot des Lieferanten. So ist es normalerweise.
Ein Beispiel: Ein Industrie-Kunde unterschreibt am 01.06. eine Kaufoption auf eine neue Maschine über € 100.000,00. Es wird geregelt, daß die Option am 30.06., 00.00h in einen verbindlichen Festkauf mündet. Um 22.00h teilt man dem Kunden mit, daß der Preis der Maschine jetzt € 125.000,00 sei. Dann ist es an dem Kunden, entweder ja zu sagen und die Preiserhöhung zu akzeptieren, die Option durch den Lieferanten verlängern zu lassen oder von der Option/dem Kauf zurückzutreten. Keinesfalls ist der Kunde gezwungen, die Maschine zu dem neuen Preis zu kaufen.
Eine Ausnahme wäre, wenn der Kunde dem Lieferanten vorher zugebilligt hätte, einen Preisspielraum von +-25% auszuschöpfen.
Ach ja, noch eins zum Thema Loyalität zwischen Veranstaltern
und Reisebüros:
(Fast) Jeder Veranstalter ist mittlerweile über seine Homepage direkt buchbar. Reisebüros, die so agieren, wie von Sina reklamiert, werden über kurz oder lang "ausbluten".
Verärgerte Kunden, welche mangelnden Einsatz reklamieren
und sich zwangsläufig anderen Buchungsmöglichkeiten
zuwenden. Und Veranstalter, die sich einen ****** um
jahrzehntelange Geschäftsverbindungen scheren.
Ja das hört sich logisch an....
Öger Tours bietet unserem Kunden ja auch den kostenlosen Rücktritt an, was der Kunde wahrscheinlich auch in Anspruch nehmen wird.
Das größte Problem ist es eine entsprechende Alternative zu finden. Es sollen gewisse Kriterien erfüllt werden und ein bestimmter Preis darf nicht überschritten werden, ach ja, und der Reisetermin ist auch auf einen Tag festgelegt....
Ich hab zwar schon das ein oder andere gefunden, aber es übersteigt den urspünglichen Preis immernoch um 130 Euro pro Pers. Tja, und diese Differenz wird mir weder der Veranstalter noch der Kunde zahlen wollen....
Hallo Cooperwilli,
ich finde es auch gut das Du dich so bemühst.
Leider kann ich Dir aber keine Hoffnung machen. Ich hatte mal etwas gebucht, fest gebucht und bekam dann einen Anfruf vom VA und mir wurde gesagt das es einen Systemfehler gab und das der Preis nicht korrekt sei. Leider hatte ich keinen Chance auf den Preis zu bestehen, trotz fester Buchung.
Es ist war ärgerlich für Dich, aber siehs mal so: Bei Öger und ATT sitzen auch nur Menschen so wie Du und ich. Auch diesen Leuten können Fehler passieren. Das Du jetzt darunter leidern muß ist zwar wirklich ärgerlich, aber was soll die zuständige Person jetzt tun, etwa ihr Gehalt abgeben. Versetzte Dich mal in die Lage das zuständigen Mitarbeiters von Öger, Du wärst sicher auch froh wenn Du nicht zahlen mußt... Ja, ist schwer zu erklären wie ich das mein, vielleicht verstehst Du mich ja ein bißchen...
Hast Du ein schon mit Türkeispezialveranstaltern probiert, die sind meist günstiger aber auch ok.
Ich drücke Dir die Daumen und bitte Dich mal Bescheid zu geben was rausgekommen ist.
Du wirst die Kunden schon halten können, glaub mir. Nur Mut und immer positive denken, das klappt das schon.
Ach, maus333, das ist ja herzallerliebst, wie Du hier um Verständnis für den Fehler des Veranstalters buhlst. Wenn Du denen als Kunde aus Versehen € 1,50 zu wenig überweist, verweigern sie Dir die Herausgabe der Reiseunterlagen. Da kennen sie kein Pardon. Soviel zum Thema "Verständnisvoller Umgang mit dem Geschäftspartner"!
Nachdem nun feststeht, daß der Kunde in dem beschriebenen Fall vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Angelegenheit eigentlich beendet.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!