• Sina2
    Dabei seit: 1215561600000
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    geschrieben 1215599180000

    Hallo,

    ich habe im März für meinen Sohn und dessen Freundin ein 2-wöchige Pauschalreise nach Malta (bei fti) gebucht.

    Nun haben sich gemeinsame Reisepläne zerschlagen.

    Nach einem Blick in die Unterlagen habe ich beschlossen, die Reise zu stornieren und die zur Zeit fälligen Gebühren von 20% zu tragen. Reiserücktrittskostenversicherung trägt hier leider nicht.

    Das Reisebüro hat die Stornierung in die Wege geleitet.

    Überraschenderweise verlangt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75 %. Reisebüro war angeblich selbst überrascht. Begründung von fti: nicht ihre Schuld, da es sich um einen Linienflug handele und die Fluggesellschaft ihnen diese Kosten auch in Rechnung stelle. Zudem hätte ich dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen können, die ich vom Veranstalter zugeschickt bekam.

    Dummerweise habe ich diese nur überflogen und da ist mir ein solcher Hinweis nicht aufgefallen.

    Wer hatte schon mal ein ähnliches Problem?

    Wozu gibt es überhaupt diese gestaffelten Stornogebühren, wenn von Anfang an nur die Möglichkeit bestand mit 75 % zu stornieren ?

    MfG

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215599951000

    Ich hab jetzt mal die relevanten Stellen aus den Sommer AGBs rausgesucht:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Frosch Touristik GmbH

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Gültig für Sommerkataloge 2008

    Die Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem Internet entnehmen können.

    Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus") fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen

    o Spanien/Portugal

    o Ägypten/Tunesien

    o Türkei

    o Griechenland/Kroatien/Slowenien/Montenegro

    o Malta mit Gozo und Comino

    o Italien

    o Karibik/Mittelamerika

    o Family

    oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

    8. Rücktritt

    Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.

    Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

    Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

    (2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:

    Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug /Nur-Hotel/Transfer/Nur-Ferienflug (mit der Kennzeichnung Reiseart: "Paus") sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug (mit der Kennzeichnung Reiseart: "Baus"):

    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%

    ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn25%

    ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn30%

    ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn55%

    ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt75% des Reisepreises.

    Da FTI Malta als Pauschalreise anbietet sind auch nur 20 Prozent Storno zulässig.

    LG

    holzwurm

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
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    geschrieben 1215600328000

    @Sina2 sagte:

    Zudem hätte ich dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen können, die ich vom Veranstalter zugeschickt bekam.

    Dummerweise habe ich diese nur überflogen und da ist mir ein solcher Hinweis nicht aufgefallen.

    Und, hast du sie jetzt gelesen? Was steht denn nun dazu drin?

    Grundsaetzlich ist es sehr wohl moeglich, fuer unterschiedliche Reisen verschiedene Stornogebuehren zu vereinbaren oder auch einzelne Reiseleistungen mit hoehere Stornogebuehren zu belasten als andere.

    Imo geht das auch mittels AGB. Das waere aber im Einzelfall genau zu pruefen. Wenn beispielsweise im Reisevertrag vorn dick und fett ohne weiteren Zusatz steht: "Stornogebuehr bis 14 Tage vor Reiseantritt 20%" und diese Aussage dann hinten in den AGB kleingedruckt wieder aufgehoben wird (bzw. dort differenzierte Stornogebuehren geregelt werden), duerfte dies sicher nicht wirksam sein. Wurde aber im Reisevertrag lediglich vereinbart, dass sich die Stornogebuehren nach Paragraf XY der umseitigen AGB richten, in der Regel aber bis 14 Tage vor dem geplanten Reiseantritt 20% betragen, duerfte das so durchgehen.

    Wann hast du denn die AGB des Veranstalters erstmals einsehen koennen? Wenn dies erstmals nach deren Zusendung moeglich war, die ja vermutlich erst nach Abschluss des Reisevertrags erfolgt ist, duerften diese AGB kaum Bestandteil des Reisevertrags geworden sein. Haettest du sie aber auch im Reisebuero oder im Katalog einsehen koennen, dann waeren sie sehr wohl Bestandteil des Reisevertrags geworden.

    Duerfte aber sowieso egal sein, da auch im Falle der Nichteinbeziehung der AGB ein Schadensersatz faellig waere, der vermutlich auch nicht niedriger ausfallen duerfte.

    Frage also: Wurden die AGB wirksam in den Reisevertrag einbezogen und - wenn ja - was steht da genau zum Storno drin?

    Gruss

    Caveman

  • Sina2
    Dabei seit: 1215561600000
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    geschrieben 1215600785000

    Danke

    aber das habe ich natürlich als erstes getan. AGB lesen. Deshalb war ich auch total überrascht wg. 75%.

    Auch das Reisebüro ist von 20 % ausgegangen.

    Dürfen die AGB aus dem Internet abweichen von denen, welche dem Reisenden zugeschickt werden? Denn da gab es angeblich zusätzliche Vertragsbedingungen. Bedauerlicherweise kann ich die zugeschickte Version der AGB nicht mehr finden.

    Gruß

    Sina2

  • anika1412
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    Beiträge: 110
    geschrieben 1215601232000

    Guck mal drauf, ob das nicht eine XFTI-Buchung war:

    Die haben andere Bedingungen, gibt doch jetzt XBucher und XDer, die kombinieren so ziemlich ales mit allem, häufig auch ohne Transfer, oft viel günstiger, dafür aber auch Namechange und Storno zu anderen Bedingungen. Müsste dir dein RSB aber sagen können.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1215601267000

    Hallo Holzwurm und Caveman,

    bei der gebuchten Reise handelt es sich aber offenbar nicht um eine Pauschalreise, sondern um ein Bausteinprogramm von FTI. Die Reise ist sicher auch auf der Rechnung anders gekennzeichnet und war bei der Buchung sicher auch nicht optionierbar. Daher finden die Pauschalreisebedingungen hier vermutlich keinerlei Anwendung, auch wenn das gleiche Angebot im Katalog zu finden wäre. War aber damals vermutlich ein anderer Preis.

    Folglich gilt dies:

    Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY") fallen die in den Katalogen

    o USA/Kanada mit Bahamas

    o Hawaii

    o Australien/Neuseeland/Südsee

    o Städtereisen

    dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst "modular" zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

    Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

    Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

    Ich habe jetzt einmal das Wichtigste herauskopiert. Da es sich also vermutlich nicht um die klassische Pauschalreise handelt, gelten deren Bedingungen auch nicht.

    Gruß

    Berthold

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1215601579000

    Ich glaube bei Dir gilt es erst mal zu 100 Prozent zu klären ob es eine Pauschalreise oder eine Bausteinreise war.

    Bei Bausteinreisen sind höhere Stornogebühren möglich.

    Auch die Sommer AGBs auf der Internetseite von FTI entsprechen denen die ich bereits zitiert hatte.

    LG

    holzwurm

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1215601733000

    Holzwurm hat ja nun dankenswerterweise die entsprechenden AGB nachgeliefert. Die Stornokostenpauschalisierung nach BGB § 651i Abs. 3 betrifft also ausschliesslich solche Reiseleistungen, die vom Anbieter entweder mit der Kennzeichnung "Paus" oder "Baus" gekennzeichnet wurden. Wenn es sich bei der gebuchten Reise um eine so gekennzeichnete handelt, gelten die dort genannten Saetze und es kann nicht ploetzlich mehr gefordert werden.

    Sollte es sich hingegen um eine Reise handeln, die weder mit "Paus" noch mit "Baus" gekennzeichnet wurde, dann duerfte der Veranstalter hier nach BGB § 651i Abs. 2 verfahren. Dieser lautet: "(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann."

    Wird nach BGB § 651i Abs. 2 verfahren, fallen in aller Regel weit hoehere Entschaedigungszahlungen faellig als bei Anwendung einer vereinbarten Pauschaltabelle. Ist hierbei nun ein aufgrund der Buchungsklasse nicht refundierbares Flugticket enthalten, dann ist auch hierfuer der volle Preis zu erstatten.

    Die relevante Frage lautet nun also: Handelt es sich bei der gebuchten Reise um eine entweder mit "Paus" oder mit "Baus" gekennzeichnete oder war die Reise mit einer anderslautenden bzw. gar keiner Kennzeichnung versehen?

    Gruss

    Caveman

  • anika1412
    Dabei seit: 1193356800000
    Beiträge: 110
    geschrieben 1215601891000

    Anmerkung:

    Die Reiseart, die ich meinte war MIXX

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1215602105000

    Das scheint sich ja zu einer "Stornierung a la card" auszuweiten,

    wenn selbst Fachleute im Reisebüro ratlos und verwundert ob der

    Stornokosten reagieren.

    Unpräzise Angaben zum Zeitpunkt der Buchung und im Zweifelsfall

    wird dem Kunden die höhere Stornogebühr "auf's Auge" gedrückt.

    Mal beobachten, ob hier nicht eine präzise Angabe zum Buchungs-

    zeitpunkt erforderlich ist. Und mit internen Buchungscodierungen

    des Reiseveranstalters ist das Problem nicht zu lösen. Ob "Baus,

    Paus oder City" bei dem einen oder XYZ bei anderen Veranstaltern,

    da gehören vor der Buchung klare Regeln her.

    Zumal die AGB's erst später, nach der Buchung, zugesandt wurden.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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