Ich sehe das etwas differenzierter.
Geht es um ein bestehendes Gesetz, muss das nicht gesondert vom Reiseveranstalter erwähnt werden. Jedoch wäre es ein Dienst am Kunden, wenn der Veranstalter im sog. "Allgemeinen Teil", in dem er alles unterbringt - angefangen von kürzeren/schmaleren Betten bis hin zum landesüblichen Servieren von lauwarmen Speisen, auf das Rauchverbot eingehen würde.
Ist es jedoch eine Entscheidung des Hauses, sollte m.E. der Veranstalter in seiner Leistungsbeschreibung darauf hinweisen. Wie man lesen kann, sind dort Punkte aufgeführt wie: Tragen eines AI-Armbandes obligatorisch, Herren tragen zum Diner lange Hosen usw. usw.
Die EU-Verordnung besagt lediglich, dass mehr für den Nichtraucherschutz getan werden muss. Mehr nicht. Deutschland tat zu wenig, bekam einen Rüffel und schoss mit seiner Gesetzgebung weit über das Ziel hinaus.
In anderen Ländern wird mit der gleichen EU-Verordnung ganz anders umgegangen, weitaus großzügiger. Die nichteuropäische Türkei ist gesondert zu sehen - vorauseilender Gehorsam oder Interessen eines regierenden + überzeugten Nichtrauchers?
Wie im Urlaubsland damit umgegangen wird, kann der Reisende nicht wissen, also ist es Sache des Pauschalreise-Veranstalters, seine Kunden darauf hinzuweisen. So, wie in der Hotelbeschreibung steht "lange Hosen" sollte dort auch stehen "Nichtraucher-Hotel" oder "Nichtraucher- bzw. Raucherbereich" vorhanden.
Das Stuttgarter Hotel, in dem wir Anfang Mai waren, wies auf seiner Homepage auf seinen Raucherbereich hin. Das Leverkusener Hotel, Mitte Mai, fand die Sache auf seiner HP nicht erwähnenswert.
Im Moment ist der Urlauber auf seine Erfahrungen oder die anderer HC-User angewiesen, denn es gibt keine starren Regeln. Seitdem wir hier Rauchverbot haben, kann ich zwei Länder empfehlen, die es den Gastwirten überlassen, was sie tun: Spanien und Österreich/Wien. Als paradox empfinde ich es, wenn in spanischen Urlaubshotels Info-Tafeln hängen, auf denen lt. Gesetz das Rauchen verboten ist, während es dort, wo Einheimische verkehren, so gemacht wird, wie Wirt und Gäste es haben wollen.
Letztendlich ist es jedem freigestellt, ob er eine Raucher- oder Nichtraucherlokalität besucht.