Was mich ein wenig stutzig macht ist, daß viele RV die Route über die USA anbieten.
Reise gebucht mit Zwischenstopp in USA, aber USA erlaubt Einreise zurzeit nicht
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geschrieben 1626615071641"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1626616141737
Daher ja meine Annahme, dass Transit nicht betroffen sei bzw. die Einreise für die Weiterreise möglich.
Die Reisen mit Direktflügen sind definitv teurer, ich nehme an den Aufpreis wird man euch berechnen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1626619563578
@vonschmeling sagte:
Daher ja meine Annahme, dass Transit nicht betroffen sei bzw. die Einreise für die Weiterreise möglich.
Die Reisen mit Direktflügen sind definitv teurer, ich nehme an den Aufpreis wird man euch berechnen.
Das habe ich auch gedacht aber in den USA muss man für einen Transit erst einreisen. Ich habe beim buchen das beste Angebot genommen und mir die teureren garnicht angeschaut. Habe gerade gesehen dass der RV die selbe Reise eben auch mit dem Lufthansa nonstop Flug anbietet. Wir haben 9000 bezahlt. Die Reise mit LH Flug hat 11000 gekostet und beim Aktualisieren stieg der Preis auf 14000. Der RV kann doch jetzt rechtlich gesehen nicht 5000€ verlangen, oder? Es ist ja keine freiwillige Umbuchung sondern eine Umbuchung, durch die die Reise überhaupt ermöglicht wird. Kann der RV sagen, dass wir 5000€ für die Umbuchung zahlen müssen, sonst ist es unsere Schuld, dass wir nicht ins Flugzeug nach Atlanta gelassen werden? Eine Stornierung ist ja genauso teuer.
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geschrieben 1626626173476
Bitte benutze den button Antworten, diese dauernden Zitate machen den Thread total unübersichtlich ... ...
Ich weiß, dass man einreisen muss, hoffte aber für Transitfluggäste gäbe es andere Bestimmungen. Daher ja gleich eingangs meine Frage.
Zum Sachverhalt:
Dem Grunde nach ist es die Obliegenheit des Reisenden, alle behördlichen Vorgaben zu prüfen und damit sicherzustellen, dass er die Reise wie gebucht antreten kann. Das betrifft i.d.R. aber die persönlichen Dokumente, Ausweispapiere, Visa etc.
Nun könnte der Anbieter der Reise (Veranstalter) sich auf den Standpunkt stellen, der Raphael hat sich nicht informiert, also soll er jetzt halt einen teureren Direktflug nehmen - sein Prob.
In deinem Fall würde ich es jedoch wie gesagt als Teil der Informationspflicht betrachten, auf die Schwierigkeiten für Reisende aus dem Schengengebiet hinzuweisen. Wohlgemerkt ich, ein Richter könnte das im Falle einer streitigen Klärung anders betrachten.
Das Versäumnis (wenn es denn tatsächlich eines war!?) beträfe dann aber nur den Rücktritt und den Anspruch auf Kompensation (Stornogebühren) seitens des Veranstalters, nicht jedoch einen Aufpreis für eine Reise mit Direktflug. Diesen kann er meines Erachtens zu Recht beanspruchen, muss euch jedoch auch die Möglichkeit zur Kündigung mit Erstattung des Erlangten einräumen.
Kurz und gut / bzw. schlecht: Ich rechne nicht damit, dass ihr die 14k€ Reise zum Preis von 9k€ antreten könnt. Leider ...
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geschrieben 1626634592914 , zuletzt editiert von Raphael93921
Verzeihung für die unnötigen Zitate. Genau, der Reisende muss sich um Reisepass und Visum etc selber kümmern, aber wenn eine US-Bürgerschaft für die Durchreise benötigt wird, kann man das ja wohl nicht von einem deutschen Touristen erwarten, dass er diese Bedingung erfüllt. Ich finde ganz neutral gesehen auch, dass es unfair ist, so eine Reise ohne Hinweise an deutsche Touristen zu verkaufen. Würden das Richter tatsächlich anders sehen, bzw. bin ich rechtlich gesehen im Nachteil? Dass der RV eine vollständige Erstattung leisten soll, aber nicht das Upgrade zu nonstop Flug, da stimme ich zu, wobei es nicht verkehrt wäre, aus Kulanz kostenfrei umzubuchen. Mal schauen, was ich morgen für eine Email erhalten werde. Ganz nebenbei, in diesem Fall trägt Holidaycheck keine Schuld, da sie nur als Vermittler agieren, oder? Eine Kulanz wäre nämlich eher von Holidaycheck zu erwarten als von Meiers Weltreisen. Jetzt bleibt nur noch hoffen. Wenn eine Erstattung die einzige Option ist, dann wird es extrem kurzfristig bis die Erstattung ankommt und wir was neues haben....
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geschrieben 1626637425530
HolidayCheck als Vermittler hat keinerlei Spielraum für Kulanz da keinerlei Entscheidungsgewalt.
Über das OTA wird vermittelt was der Veranstalter aufspielt, eine Prüfung im Detail ist vollkommen unmögllich.
Welche Risiken eine streitige Entscheidung birgt hatte ich ja bereits dargelegt.
Rechtlich bist du soweit im Nachteil (wie vor).
Du musst hinsichtlich der Kulanz und ihrer Auswirkung die Betrachtungsweise des Veranstalters heranziehen und nicht deine.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1626669469807
Hallo, es sieht nicht gut aus, die nonstop Flüge am 22.07. von Condor und LH, so wie ich das sehe sind ausgebucht.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1626686744769
HolidayCheck hat den RV kontaktiert und dieser hat mitgeteilt dass es keine verfügbaren Flüge gibt und dass eine kostenlose Stornierung nicht möglich ist da die Einreise bestimmungen bereits bekannt waren … ich weiß nicht was wir tun sollen
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geschrieben 1626690912761 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ich denke, du solltest einen Anwalt hinzuziehen oder dich zumindest bei einer Verbraucherzentrale informieren.
Da das Einreiseverbot zum Zeitpunkt deiner Buchung schon bestand, könnte sich der Veranstalter zu Recht auf eine Verweigerung des kostenlosen Rücktritts berufen.
Der Anspruch besteht nur, wenn die Beschränkungen nach der Buchung erlassen werden.
Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass im Verlaufe der Buchung ein Hinweis angemessen gewesen wäre und würde die Argumentation darauf abstellen.
Mach dir aber bitte bewusst, dass deine Lage rechtlich keineswegs besonders gut für dich aussieht und formulieren entsprechend.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1626692129418 , zuletzt editiert von Raphael93921
Meine Mutter hat beim RV angerufen und anscheinend haben diese Reise bereits mehrere gebucht. Diese Reise wurde vom System erstellt und der RV hat den Fehler zu spät bemerkt und bereits am Freitag aus dem Angebot entfernt. Nun wird mit Hochdruck an einer Lösung für alle Betroffenen gesucht. Sie hat nochmal gefragt ob wir diese Reise machen wollen und meine Mutter sagte natürlich ja, aber bis zur Reise sind es nur 3 Tage. Ich habe auch nochmal bei HC angerufen, die Dame konnte dazu nicht viel sagen, sah aber dass das intern noch in Bearbeitung ist und hat noch einen Vermerk gemacht, u.a. meine Frage, wieso so eine Reise, die man aus politischen Gründen nicht antreten kann, überhaupt verkauft wird. Ich sehe den Fehler nach wie vor beim RV.
Angeblich soll diese Reisebestimmung bereits bekannt gewesen sein, aber 1. wieso wird eine Pauschalreise nach Mexiko verkauft mit einem Zwischenstopp in einem Land, das für deutsche/europäische Touristen geschlossen ist und es wird nirgends erwähnt? 2. wieso steht in der Email vom RV, man solle sich um eine ESTA-Genehmigung kümmern, aber dass man momentan mit einer ESTA Genehmigung keine Befugnis hat, in den USA einzureisen, wird nirgends erwähnt. 3. Bedeutet das, dass auf holidaycheck eine Pauschalreise an deutsche Touristen verkauft wurde, die ein deutscher Tourist aus politischen Gründen nicht antreten darf, jedoch wird dies nirgends erwähnt und wer diese Reise bucht und bezahlt, hat Pech gehabt?
Ich denke der Urlaub diesen Sommer ist gelaufen, jetzt ist die Frage, ob man das so klären kann oder wir tatsächlich einen Anwalt brauchen werden. Sehr schade.