Möchte mal kurz klarstellen, dass ein Reisevertrag und die Zahlung zwei unterschiedliche Dinge sind. Der Reisevertrag regelt alle relevanten Dinge, darunter auch die Zahlungsbedingungen. Er bleibt aber selbstverständlich auch dann noch aufrecht, wenn man Teile davon als Kunde "verletzt". Der Veranstalter muss in so einem Fall dem Kunden eine Nachfrist zur korrekten Erfüllung seiner Pflicht(en) setzen.
Im konkreten Fall müsste der Veranstalter dem Kunden bei Abflug die Gelegenheit geben, zu bezahlen, damit man ihm vor Ort am Flughafen die Unterlagen aushändigt (sofern der Veranstalter eine Vertretung am Flughafen hat).
Somit kann ein Veranstalter eine Buchung an sich erst mit Punkt des Abflugs von sich aus "stornieren" mangels eines Willen des Kunden zur Erfüllung des Vertrages. Vorher nicht.