• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1284805685000

    Möchte mal kurz klarstellen, dass ein Reisevertrag und die Zahlung zwei unterschiedliche Dinge sind. Der Reisevertrag regelt alle relevanten Dinge, darunter auch die Zahlungsbedingungen. Er bleibt aber selbstverständlich auch dann noch aufrecht, wenn man Teile davon als Kunde "verletzt". Der Veranstalter muss in so einem Fall dem Kunden eine Nachfrist zur korrekten Erfüllung seiner Pflicht(en) setzen.

    Im konkreten Fall müsste der Veranstalter dem Kunden bei Abflug die Gelegenheit geben, zu bezahlen, damit man ihm vor Ort am Flughafen die Unterlagen aushändigt (sofern der Veranstalter eine Vertretung am Flughafen hat).

    Somit kann ein Veranstalter eine Buchung an sich erst mit Punkt des Abflugs von sich aus "stornieren" mangels eines Willen des Kunden zur Erfüllung des Vertrages. Vorher nicht.

  • lingling
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    geschrieben 1284983309000

    Also kann man zahlen, wann man will, wenn doch nichts passiert?! Da müssen sich die Leute, die brav 30 Tage vorher zahlen, doch veräppelt vorkommen.....

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1284985642000

    Ich denke, die xxxler ( die modernste Variante des Buchens, wie man hier sagt ) hätten mit Sicherheit was dagegen, die Zahlung möglicherweise bis ultimo ( direkt vor Abflug) zu verweigern. Eigentlich ist das vereinbarte Zahlungsziel bindender Vertragsbestandteil. Allerdings stimme ich zu, wenn Reisen z.B. 14 Tage oder vor Abflug gebucht werden, da gelten höchstwahrscheinlich aus der Praxis heraus andere Gesetze. Ich habe ja auch schon die Reiseunterlagen am Flughafen abgeholt, und sie bekommt man ja nur mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung.

    Gruss Gabriela

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1284991538000

    @gabriela_meier

     

    Ich gehe davon aus, tops-bo hat gebucht, eine Anzahlung geleistet und dann den Zahlungstermin verpasst.

     

    Er wird aber nicht erst am 15. gezahlt haben (Tag seines Postings). Denn warum sollte er sich unverzüglich Sorgen über die Zusendung der Reisepapiere machen ?

     

    Demzufolge hat er vor dem 15. gezahlt, sich gesorgt, als nix kam - und dann hier gepostet...

     

    Und jetzt ? Ist er wahrscheinlich in Urlaub :laughing: weil es wohl - zumindest ähnlich -

    so abgelaufen ist wie mosaik schreibt ;)

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1284997202000

    @anne49:

    mein Beitrag bezog sich in erster Linie auf das darüber stehende posting. Aber ich gebe zu, ich bin mit der Auslegung von mosaik auch nicht so ganz einverstanden. Die von ihm geäusserte "theoretische" Vorhaltepflicht der Reiseunterlagen durch den Veranstalter gegfl. bis kurz vor Abflug geht mir zu weit. Ob das ein RV tun müsste, wenn der Reisende avisiert, er würde den Reisepreis bei Abholung der Unterlagen bezahlen kann ich mir nicht vorstellen. Ich störe mich an der "Pflicht", eine gegenseitige Vereinbarung dieser Übergabekriterien ist verhandelbar und daher denkbar.

    Und ist Nachsicht im Vertrag vorgesehen bzw. vereinbart ? Kann natürlich gewährt werden, hängt aber m.M. nach nur vom Wohlwollen des Vertragspartners ab. Gibt es Vertragsbedingungen 1. und 2. Klasse ? Im Vertragsrecht eigentlich nicht, es sei denn, es wurde vereinbart.

    Gruss Gabriela

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1285000549000

    Zunächst einmal: in Österreich ist es sowie gesetzlich erst frühestens 14 Tage vor Abreise erlaubt, eine Restzahlung zu verlangen und dies eigentlich auch nur, wenn man gleichzeitig ein Dokument erhält, das einem zur Konsumation der bezahlten Leistung(en) berechtigt.

    Aber zurück in die BRD: nochmals: ein geschlossener Vertrag kann nicht ohne Setzung einer Nachfrist vom Reiseveranstalter aufgelöst werden, nur weil eine vereinbarte Zahlung nicht vereinbarungsgemäß geleistet wurde.

    Dass in Deutschland wesentlich früher Restzahlungen verlangt werden, ist ein Handelsbrauch, wohl aber nicht Recht. Oder: wenn es zwischen Kunden und Veranstalter so ausgehandelt wurde, dann ist das mal Fakt. Aber würde jetzt der VA  drei Woche vor Reise die Reise stornieren, weil "angeblich" keine Zahlung angekommen ist, dann hat er schlechte Karten!

    Wenn nämlich der Kunde seinen Willen bekräftigt, den vereinbarten Vertrag zu erfüllen und die vereinbarte Leistung zu konsumieren, dies aber nicht mehr könnte, weil der Veranstalter von sich aus die Reise storniert hat (weil keine Zahlung), ohne eine angemessene Nachfrist gesetzt zu haben, dann wäre er Schadenersatz pflichtig. Und überhaupt, wenn jemand schon eine Anzahlung geleistet hätte!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1285013981000

    Fristen, wenn vertraglich vereinbart, sind einzuhalten. Das ist ganz klar und in aller Deutlichkeit im induviduellen Vertragsrecht fixiert, dem beide Vertragspartner in einem solchen Vertrag zugestimmt haben. Eine gesetzliche Nachfrist gibt es nicht, es liegt einzig und allein im Wohlwollen des Vertragspartners. Ist auch nur ein Teil des Vertrages nicht eingehalten worden hat der betroffene Partner ein Recht auf Kündigung des Vertrages. So isses !

    Gruss Gabriela

  • privacy
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    geschrieben 1285015023000

    Das Recht auf Kündigung des Vertrages wurde nicht nur gekippt, weil dem Kunden keine Nachfrist eingeräumt wurde. Zusätzlich musste in dem Fall auch noch Schadensersatz gezahlt werden.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Sunshine997
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    geschrieben 1285023088000

    @ Mosaik 

    Und wie sieht es dann mit den Stornogebühren aus?

    Nehmen wir mal folgendes an:

    30 Tage vor Reisebeginn ist vereinbarter Restzahlungstermin

    20 Tage vorher ist immer noch nicht bezahlt; Reiseveranstalter setzt (per Einschreiben) Frist bis 14 Tage vorher und fordert den Kunden auf, sich zu melden. Kunde rührt sich nicht (z.B. weil er im Krankenhaus ist oder im Ausland und den Restzahlungstermin  einfach "verschwitzt" hat und das Einschreiben nicht erhalten hat).

    Wenn der Reiseveranstalter die Reise nun 14 Tage vorher storniert:

    - welche Stornogebühren kann er verlangen? Die bei Stornierung am 30. Tag vor Reisebeginn oder die vom 14. Tag vor Reisebeginn? Die dürften sich in der Höhe sehr unterscheiden

    - und was würde passieren, wenn der Reisepreis nach der Stornierung, sagen wir mal am 7. Tag vor Reisebeginn überraschend komplett beim Veranstalter eingeht und der Kunde zeitgleich anruft und darauf besteht, reisen zu wollen. Hat er Anspruch darauf? Was, wenn's nicht mehr geht (weil Flüge voll)? Muss der Kunde dann trotzdem die Stornogebühren zahlen?

     

      

      

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Cliffideo
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    geschrieben 1285024192000

    Die Reiseveranstalter werden den ****** tun und von sich aus den Reisevertrag kündigen. Wenn der Kunde fliegen will, muss er eben am Flughafen seine Tickets gegen Barzahlung abholen.

    Es braucht ja nur ein Zahlendreher bei der Überweisung passieren, dann kommt das Geld nicht an, der Urlauber ist der Meinung, es ist alles klar und fordert seine Reiseunterlagen.

    Der Veranstalter kann es sich garnicht leisten, durch so etwas in die negative Werbung zu kommen.

    Zahlt der Kunde nicht und erscheint auch nicht zum Abflug(noshow), werden die dann anfallenden Stornokosten über Inkassofirmen eingetrieben.

    Das freigewordene Hotelzimmer steht dann für Überbuchungen anderer Hotels noch zur Verfügung.

    Selbst die Reiseleiter vor Ort können durch den Veranstalter zu berechtigt werden, den fälligen Reisepreis in bar entgegenzunehmen.

    Selbst getestet: Schon auf Mallorca gewesen, dort im Internetcafe bei Schauinsland noch eine Woche Hotel nachgebucht. Die Hotelvoucher gabs dann persönlich vom SLR-Reiseleiter im gebuchten Hotel gegen Barzahlung ausgehändigt.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
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