Du hast doch bei der Buchung die AGB bestätigt?
Dort standen die 40% Anzahlung nicht drin?
Du hast doch bei der Buchung die AGB bestätigt?
Dort standen die 40% Anzahlung nicht drin?
nicht Alles was in den AGBs steht ist automatisch rechtens.
Leute,was macht Ihr Euch einen Stress.
In den AGB´s stehen 40% und dann wirds auch so sein und bei Buchung warst Du einverstanden damit.
Weiterhin musst Du sowieso alles zahlen,was macht es, wenn du jetzt 40 und später 60 % zahlst oder 25 und dann 75%
So knapp wird dein Budget wohl nicht geklöppelt sein.
Wenn Ich als VA schon Theater bei der Anzahlung hätte,würde Ich auch den Vertrag widerrufen
Ob dann 40 % Stornierungskosten angemessen sind,wäre die 2.Frage.
Ob eine AGB rechtens ist,kläre Ich entweder vor der Buchung oder suche mir einen anderen Veranstalter.
Eigentlich einfach,oder????
Richtig Türkeifliegender, dazu gab es schon Urteile, dass 40 % Anzahlung nicht zulässig sind, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Es sei denn, der RV kann nachweisen, dass er entsprechend in Vorleistung gehen muss. Da hilft wohl nur der Gang zum Anwalt...
Richtig @Malini, da 5 vor Flug soweit ich das richtig im Kopf habe auch dynamisch paketiert, also auch im Einzelplatzverkauf einkauft, können 40% durchaus gerechtfertigt sein, wenn z. B. der Flug vom Veranstalter sofort bezahlt werden muss.
Wenn ich nicht 40% Anzahlung leisten will, dann buche ich dort nicht.
Ist doch lächerlich, erst zu buchen, dann nicht zu bezahlen und dann einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Dafür habe ich kein Verständnis...
Falls gerechtfertigt muss der Veranstalter ggf. Nachweis führen können, desgleichen gilt auch für den jetzt verlangten Ausgleich.
Trotzdem sehe ich das ebenso - wenn ich mit Vertragskonditionen nicht einverstanden bin nehme ich nicht an. Genau das wurde aber gemacht.
Im Übrigen kenne ich etliche Fälle, in welchen sich seriöse Veranstalter mühelos auf 25% runterhandeln ließen.
Maßgeblich dürfte sein, wie man sich anstellt bei so einer Sache.
Jetzt den in den Sand gesetzten 40% Storno weiteres Geld hinterherzuwerfen für vermutlich sinnlos beauftragten Anwalt ist dusselig hoch zwei.
Nicht so ganz!
Dabei handelt es sich um ein durchaus beliebtes Entfaltungsgebiet für Junganwälte auf der Suche nach potenziell ergooglebaren Erfolgen ...
Künftig besser vorher die Zahlungsbedingungen durchlesen, wenn dann steht Anzahlung 40 % einfach woanders buchen. Ich buche deshalb ungern, wenn ein X vor dem Veranstalter steht, da da eine höhere Anzahlung üblich ist bzw. suche vor dem Buchen diese Info. Dann kann ich immer noch überlegen, ob der Preis hier so viel günstiger ist, dass ich damit einverstanden bin. Ich lese vor dem Buchen auch die Stornobedingungen durch, überprüfe auch, ob ein Gepäckstück dabei ist bzw. wie viel Kilo.
Ich weiss, dass ist Klugscheißer Modus und jetzt nur zum Ärgern, aber vielleicht hilft es doch in der Zukunft. Oft passiert einem so etwas, weil man nicht in Ruhe etwas abschliesst und denkt - wow - was für ein toller Preis, gleich zu schlagen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!