Es ist richtig, wir reden hier nicht über Formalien, was ein RV tun würde. Wir reden hier über Rechtspositionen. Und ich bleibe bei meiner Meinung, das im Reisevertrag rechtsgültige Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten getroffen wurden. Wir führen also eine "theoretische Diskussion".
Verträge sind einzuhalten. Das von privacy erwähnte Urteil betrifft einen Vertrag direkt mit einer airline. Ein solcher Vertrag wird aber mit einer Pauschalreise über einen RV nicht geschlossen.
Und die xxxler wollen wir doch auch nicht vergessen. Dazu wurde hier noch gar nichts gesagt. Man weiss, ich bin kein Freund ( wg. bestimmter AGB ) der RV, aber hier gilt das Vertragsrecht ohne wenn und aber. Wenn man im Umkehrschluss den RV erfolgreich verklagen kann, weil er z.B. das vereinbarte Hotel nicht liefern kann = sprich Kündigung des RV plus Klage wegen Schadensersatz- und das aus dem geschlossenen Reisevertrag, ja, warum darf er RV das dann nicht auch tun, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten worden sind ? Das gibt es in keinem Vertragsrecht.
Gruss Gabriela