• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1243333281000

    Hallo soedergren,

    jetzt muß ich dir aber widersprechen, was die Unmöglichkeit eines Stornos im Falle des Vorhandenseins von Widerrufsfristen angeht.

    1.) Du sagst, nach Ablauf der Widerrufsfrist sei dann der Vertrag "wasserdicht"

    Der IST-Zustand, also ohne Widerrufsfrist, macht den Vertrag bei Annahme des Angebots durch den RV, i.d.R. also mit Zustellung der Buchungsbestätigung "wasserdicht".

    2.) Nach Ablauf der Widerrufsfrist sei gar kein Storno mehr möglich

    Warum das? Die Frage der Rückabwicklung des Vertrags (ein "Storno" ist ja nichts anderes) kann man wie bisher in die AGB´s einarbeiten.

    Ganz unabhängig von diesen Ausführungen bin ich aber auch der Meinung, dass es durchaus Sinn macht, wenn es bei Reiseverträgen im Allgemeinen keine "Bedenkzeit" gibt. Mein lieber Jolly, da war aber was los buchungsmäßig wenn es das gäbe! Eine schlechte Bewertung über das gebuchte Hotel bei HC und schon würden bei den Veranstaltern die Widerrufe eingehen. Zwei Stunden später dann das Gegenteil, weil Lieschen Müller geschrieben hat, heute gab es lecker Nuttelabrötchen zum Frühstück.

    Anders als gabriele sehe ich die Kunden nicht nur als arme Opfer der Veranstalter, sondern sehe auch viel Schuld beim Verbraucher selbst. Diverse unterforen hier auf HC liefern perfektes Anschauungsmaterial.

    Gruß

    chepri

  • DasKrümelchen
    Dabei seit: 1242864000000
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    geschrieben 1243333778000

    Hallo!

    Danke für die wirklich interessanten Beiträge.

    Ich möchte keine Reise stornieren!

    Es hat mich lediglich interessiert, wie ein solcher Reisevertrag rechtlich im Hinblick auf Widerrufsrecht aussieht.

    Habe einen kaufmännichen Beruf und hinterfrage alles. ;)

    Außerdem könnte ich mir schon vorstellen, daß es Gründe gäbe eine Reise direkt wieder zu widerrufen, nach dem man Sie bereits gebucht hat.

    Stellt mal vor, es hat jemand kein Inet, kann sich nicht ausreichend informieren und verläßt sich auf die Aussage des Reisebüros.

    Bucht also und bekommt am nächsten Tag von jemandem irgendwo im Supermarkt erzählt, daß das gebucht Hotel, Land etc. nichts so sei, wie vom Reisebüro versprochen.....

    Das wäre doch ein Grund den Vetrag zu widerrufen, wenn dies möglich wäre.

    Das waren so meine Gedanken beim Hinterfragen dieser Sache ;)

    Gruß DasKrümelchen

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1243334652000

    Hi chepri,

    sagen wir mal so... das käme darauf an, wie es ausgestaltet wird.

    Würde man die §§651ff BGB (= Reiserecht) streichen und nur die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts plus Fernabsatzgesetz (=Widerrufsrecht) nehmen, gäbe es nach Ende des Widerrufsrecht keine Stornomöglichkeit mehr.

    Würde man ein zusätzliches Widerrufsrecht in die §§651ff nehmen, sähe dies natürlich schon wieder anders aus.

    ABER: ich bin mir sicher, dass die Lobby der großen RV sich so ein Widerrufsrecht nicht ohne "Gegenleistung" unterjubeln lassen würde. Wir haben ja heute schon im Dynamic-Packaging-Bereich deutlich höhere Stornokosten...

    Der IST-Zustand ist zudem mE kein "100%-wasserdicht", sondern eben gestaffelt nach Stornokosten ein "ab 10%-wasserdicht".

    Ansonsten sehe ich es genau wie du... da würde buchungsmäßig Chaos aufkommen.

    Ach ja, Krümelchen, ich finde, wer sich selbst nicht ausreichend informiert, ist letztlich wirklich selbst dafür verantwortlich und kann das nicht auf andere abwälzen. Ein bisschen Eigenverantwortung darf man einem mündigen Bürger doch durchaus zutrauen.

    Wie auch immer, diese Überlegung sind ohnehin rein akademisch, de facto ist es so, dass es zur Zeit kein Widerrufsrecht im deutschen Reiserecht gibt.

    Gruß,

    soedergren

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1243336170000

    @soedergren

    Ja wenn man streichen würde dann hätten wir wieder ganz andere Konstellationen, es gäbe neue AGB´s und viel Arbeit für die Juristen (Schaun wir mal, was da im Hinblick auf die "Maßanzüge" noch kommt).

    Man könnte aber bei §651i BGB einen Absatz 4 einfügen:

    "Tritt der Reisende innerhalb zwei Wochen nach Vertragabschluss vom Vertrag zurück, findet Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 3 keine Anwendung"

    Und die Frage, was ein wasserdichter Reisevertrag ist, müßten wir auch noch definieren. Aber wie Du schon schreibst, momentan alles akademisch, denn der Abs. 4 wird nicht kommen, was auch gut so ist.

    @'Krümelchen' sagte:

    hinterfrage alles

    Ich fürchte, da müssen wir uns noch auf einiges gefasst machen :laughing:

    Gruß

    chepri

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1243341875000

    @DasKrümelchen sagte:

    Stellt mal vor, es hat jemand kein Inet, kann sich nicht ausreichend informieren und verläßt sich auf die Aussage des Reisebüros.

    Bucht also und bekommt am nächsten Tag von jemandem irgendwo im Supermarkt erzählt, daß das gebucht Hotel, Land etc. nichts so sei, wie vom Reisebüro versprochen.....

    Hallo,

    genau das ist ja ein Grund, warum es das nicht geben darf. Denn wer sagt denn, daß dieser Bekannte die gleichen Urlaubsvorstellung hat, wie Du. Genauso kann sich seit dem Negativ Erlebnis ja auch das Hotel und das Management geändert haben, oder er kassiert vielleicht eine Provision von einem anderen Hotel.

    Exakt darum kann und darf es so etwas nach meiner Meinung nicht geben. Denn informieren kann ich mich ja vorab, Auch ohne Internet. Einzig das Internet macht so einiges leichter. Dennoch bin ich auch schon vor meiner Zeit mit dem Internet und auch ohne Computer immer zufrieden aus dem Urlaub zurückgekommen.

    Teilweise gehe ich sogar davon aus, daß die Resklamationsquote zum Teil immer nochz so hoch ist, weil viele die vorhandenen Informationen im I-net gar nicht richtig verarbeiten können und sich daher oft auch verbuchen. Falsche Erwartungshaltung und das Fehlende Verständnis überhaupt seine eigenen Bedürfnisse zu kennen und zu erkennen sind hier oft der Grund dafür.

    Gruß

    Berthold

  • brujera
    Dabei seit: 1147651200000
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    geschrieben 1243342332000

    Das meine ich auch. Bekannte erzählen viel und die Urlaubsvorstellungen sind total verschieden. Mir wurden auch schon Urlaubsziele madig gemacht und uns hat es dann doch gefallen.

    Wenn jedes Mal umgebucht werden könnte, weil irgend jemand was negatives erzählt, wäre der Reisemarkt ordentlich durcheinander und kein RV oder Hotel könnte sich mehr darauf verlassen, dass es ausgebucht ist.

    Also vorher überlegen was man eigentlich will, sich informieren und dann buchen.

    Fange jetzt an zu leben und zähle jeden Tag als ein Leben für sich (Seneca, römischer Philosoph)
  • DasKrümelchen
    Dabei seit: 1242864000000
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    geschrieben 1243343942000

    Leute..ich hatte das nur als Beispiel genannt!

    Weiß jetzt nicht, was ihr darauf herumreitet! :frowning:

    Ich hätte auch ein anderes Beispiel nennen können.

    Z.B. hat man einen Tag nach Buchung ein Hochwasser (vom Fluß ausgehend) in der Wohnung. Dies war absolut nicht absehbar und man benötigt dringend finanzielle Mittel, denn Hochwasser ist nicht durch die Versicherung abgedeckt.

    In einem solchen Fall würde man sich sicher auch fragen, ob man von seinem Reise-Vertrag zurücktreten kann.

    Kein Grund sich also nun an meinem Beispiel aufzuhängen.

    Ich habe lediglich ein Beispiel genannt, weil einige hier ein Beispiel wissen wollten.

    Was das mit meiner Frage ansich zu tun hat, sehe ich jetzt zwar nicht so ganz..aber egal.

    Wie schon mehrmals gesagt ging es mir in dieser Diskussion lediglich darum, ob es möglich ist und wenn ja in welchem Zeitraum von einer Reisebuchung zurückzutreten. Ganz sachlich, ganz nüchtern, ohne eigenen Hintergrund.

    Danke denen, die da eben so sachlich drauf geantwortet haben

    Gruß

    Das Krümelchen

  • Ronny87
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    Beiträge: 1808
    geschrieben 1243344265000

    In so einem Fall zahlt in den meisten Fällen - sofern abgeschlossen - die Reiserücktrittskostenversicherung.

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1243346559000

    Hi Krümelchen,

    ja, die Grundfrage ist geklärt.

    Dein neues Beispiel würde allerdings auch zwei entscheidene Probleme aufwerfen:

    1.) So schlimm dies für den Einzelnen sein mag, was kann denn der RV dafür?

    2.) Warum sollte in so einem Fall jemand, bei dem die Flut 12 Tage nach Vertragsabschluss kommt, besser gestellt sein, als jemand, bei dem sie 16 Tage nach Vertragsabschluss kommt?

    Wie auch immer, das Gegenmittel heisst wie von Ronny erwähnt RRV.

    Gruß,

    soedergren

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1243347154000

    Mit dem neuen Beispiel nimmt das Wort "wasserdichter Vertrag" eine ganz neue Dimension an.

    Bin schon sehr gespannt, was als nächstes kommt.

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