• Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1296431925000

    @chepri sagte:

    @sunshine997

    Lies bitte mal die §§ 145 BGB (Bindung an den Antrag), 146 BGB (Erlöschen des Antrags),  147 BGB (Annahmefrist) und 148 BGB (Bestimmung einer Annahmefrist).Ich denke, dann dürfte einiges klarer sein. Und wie mosaik schon darstellte, ist nicht nur der Kunde an ein Angebot gebunden, sondern jeder der irgendein Angebot abgibt. Diese §§ stehen im allgemeinen Teil des BGB und gelten für alle Arten eines Vertrags, es sei denn, es gibt irgendein lex specialis. Dann treten natürlich dessen Vorschriften an die Bestimmungen des BGB. Aber darum geht es hier nicht, Reiserecht ist hier (Zustandekommen eines Vertrags) dem allgemeinen Vertragsrecht unterworfen.

    In der Theorie mag das ja sein ...

     

    ... in der Praxis wird der RV dem Kunden mitteilen, dass auch das zweite Angebot inzwischen ausgebucht sei (und ggf. ein 3. Angebot abgeben)...

    ... und ich glaube kaum, dass ein Kunde dann auf die Idee kommt, diesen RV zu verklagen (worauf eigentlich genau? Einhaltung des seiner Meinung nach zustandegekommenen Reisevertrags? Schadensersatz wegen Nichterfüllung?)...

     

    Der zeitliche Aufwand und auch das Risiko, kostenpflichtig zu verlieren (wenn ein Richter das in dem speziellen Fall des Kunden doch anders sieht) sind doch viel zu groß ... da schaut sich der Kunde doch lieber schnellstens bei einem anderen RV nach seiner Traumreise um ... und schreibt über den RV was "Nettes" in HC ...

     

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1296457474000

    @sunshine997

    Diesem Beitrag widerspreche ich absolut nicht. Natürlich wird der Kunde sagen, jetzt kanst du mich gern haben, wenn er dann ein Schreiben bekommt "auch das Hotel B ist jetzt ausgebucht". Er wird auch nicht zu Gericht laufen, denn die allerwenigsten werden wissen, dass der RV gegen geltendes recht verstoßen hat, und falls doch, wird er sich fragen, was er eigentlich erreichen kann. Nicht viel, denn Hotel B bleibt ausgebucht, Schadensersatz wird auch nicht in Frage kommen, denn welcher Schaden könnte schon entstanden sein, und zudem ist bis zur endgültigen Entscheidung seine Urlaubszeit bestimmt schon vorbei.Schadensersatz wegen Nichterfüllung scheidet ja schon deshalb aus, weil es ja gerade nichts gibt, was erfüllt werden könnte, denn einen Vertrag gibt es ja gerade nicht.

    Das ändert aber alles nichts daran, dass eben der RV ein Angebot gemacht hat, das der Kunde annehmen kann, oder auch nicht, weil ihm Hotel B nicht gefällt.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1296503282000

    Alles, was chepri hier nochmal erklärt hat, ist rechtlich absolut korrekt. Das Reiserecht unterliegt bei der Anbahnung von Verträgen dem ganz normalen Vertragsrecht. Lediglich die Erfüllung gestaltet sich teilweise etwas schwieriger (wie überall im Vertragsrecht) und ergibt sich dann teilweise aus den §§ 651a folgende, die ja aber auch gar nicht Gegenstand der jetzigen Diskussion sind und hier zu weit führen würden. Auch mosaik hat ja Recht mit seinen Zitaten aus etwaiger Reiserechtsliteratur, sie behandeln aber nur den Fall, dass der Reisende den Antrag macht. Somit fehlt die komplette Erkenntnis und deren rechtliche Auswirkungen, falls der RV einen Antrag auf Vertragsabschluss stellt. Hier wurde dazu von chepri schon der § 150 BGB rechtlich relevant genannt, der in Frage kommen könnte, warum plötzlich nun doch der RV einen Antrag macht. Eine andere, vielfach schon genannte Möglichkeit sind oftmal Bausteinreisen, die man sich über Katalog oder Internet zusammenstellen kann über eine unverbindliche Anfrage, die dann in Form eines Antrages (Angebotes) über eine komplett zusammengestellte, aus verschiedenen Bausteinen bestehende Reise unter Nennung aller für den Vertrag wichtigen Konditionen an uns herangetragen werden. Wir müssen dann nur noch "ja" sagen und der Vertrag ist zustande gekommen. Die Buchungsbestätigung des RV hat dann, wie von chepri schon gut erklärt, keine rechtsbezeugende, sondern maximal rechtsbekundende Wirkung, da es in der Wirtschaft zum guten Ton gehört, nochmals als Unternehmen eine Bestätigung der Übersicht halber zu schicken. Zwingend vorgeschrieben ist es aber nicht, da das Angebot des RV bereits so gestrickt sein muss, dass keine Zweifel mehr bestehen dürfen, damit ich "ja" zum Vertrag sagen möchte.

  • rene1103
    Dabei seit: 1112745600000
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    geschrieben 1296506435000

    Um auchmal einen Tipp abzugeben: Wenn man seine Kreuzfahrt über Royal Caribbean bucht und der Reisepreis günstiger wird, kriegt man die Differenz erstattet. So zusagen eine Preisgarantie :D Finde ich passt ganz gut hier in den Thread

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1296509445000

    @katjaworld

    das "falls der RV einen Antrag auf Vertragsabschluss stellt" gibt es ja gerade nach mosaik nicht. Ich glaube er hat einen kleinen, aber entscheidenden methodischen Fehler gemacht: Zuerst die Fachliteratur gelesen, und dann dazu das rechtliche gesucht.

    Richtiger wäre es für meine Begriffe aber, zuerst das rechtliche Problem zu erkennen, hier als die Frage "Wie kommt ein Vertrag zustande" und dann falls nötig, Kommentare o.ä. studieren. Er hätte sich dann zwangsläufig zuerst mit § 145 BGB und dem entscheidenden Satzteil "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt..."

    beschäftigen müssen und nachlesen, wer denn das eigentlich sein kann der da mit "Wer..." gemeint ist. Vielleicht wäre ihm dann klar geworden, dass dies durchaus auch der RV sein kann.

    Sei´ s drum, mir hätte dies auch ohne deine Zustimmung (obwohl ich mich natürlich freue) niemand ausreden können und vermutlich auch nicht versucht, weil es darüber überhaupt keine Diskussion geben kann. Dass alles andere, was zitiert wurde, absolut in Ordnung ist, nur leider an der Kernfrage vorbeigeht, habe ich mehrmals beteuert.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1296511159000

    Ja chepri, weiß ich doch, dass du auch ohne mich klar kommst :D , ich wollte das Gesagte nur noch mal unterstreichen, weil ja hier auch andere User mitlesen, die vielleicht schon gar nicht mehr wissen, was jetzt richtig ist und was nicht. Ich hatte ja schon gar nicht mehr damit gerechnet, dass sich dieser Thread noch immer bester Gesundheit erfreut, aber da natürlich auch viele gern Mosaik seine Ausführungen lesen (und das natürlich auch zu Recht), wollte ich einfach nur nochmal bekräftigen, dass es in diesem Falle nun mal genauso ist, wie du es beschrieben hast. Es muss doch mal möglich sein, dass wir hier alle zu einem guten Ende finden, so schwer ist doch die Anbahnung und der Abschluss von Verträgen gar

    nicht ;) .

    LG Katja

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1296542312000

    @katjaworld sagte:

    Ja chepri, weiß ich doch, dass du auch ohne mich klar kommst :D

    LG Katja

    So, habe ich das nicht gemeint, sondern nur in dem Sinn, dass ich mir meiner Sache 100%ig sicher bin.

    LG

    chepri

  • franzxl
    Dabei seit: 1164067200000
    Beiträge: 81
    geschrieben 1301473004000

    ich sehe das Problem weniger von der rechtlichen Seite, die ist ja eindeutig.

    Ich betrachte die Sache ehe aus Sicht des Reisenden und stelle dabei fest, dass die Schiffe im voller werden weil die letzten Plätze regelrecht veramscht werden damit man das letzte Quentchen an Deckungsbeitrag auch noch rausholt. Die Kreuzfahrten werden damit möglicherweise im Schnitt billiger, aber auch unattraktiver. Ich bin zwar einer dieser Kurzbucher, die dann meistens auch gute Preise haben, ich finde es aber trotzdem nicht richtig, das ich für eine Reise 3.400 Euro pro Kabine (2 Personen) weniger bezahlt habe als mein Kabinennachbar der Katalogpreis bezahlt und der für den Reiseveranstallter viel besser planbar war als ich. Eine Werbung mit Frühbucherpreisen glaubt mit der Zeit keiner mehr und wer kann bucht kurzfristig. Ausbaden müssen dann das leider die Familien mit schulpflichtigen Kindern die nur in den Ferien fahren können und langristig planen müssen.

    fxl
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1301479365000

    @franzxl

    Volle Zustimmung!!! Du sprichst mir aus der Seele!!!

    Allerdings sind wir hier im Forum "Reiserecht" und rechtlich ist dieses Vorgehen ja nicht zu beanstanden.

    Und moralisch ... hmmm ...

    Kurzfristig: was soll denn ein Reisemanager machen, wenn er noch viele Kabinen frei hat, die keiner zum Normalpreis bucht? Leer lassen und riesigen Verlust machen?

    Langfristig: was soll denn ein Reisemanager machen, wenn Vorstand/Aktionäre/Unternehmensberater stetiges Wachstum fordern? Da kann er die Kapazitäten nicht gleich lassen oder gar zurückschrauben, sondern muss sie erhöhen und auf Teufelkommraus verscherbeln ...

    Da würde - wie in vielen anderen Bereichen auch - nur ein generelles Umdenken in unserer Gesellschaft helfen ... aber darüber zu diskutieren würde dieses Forum wirklich sprengen ...

     

    Einen sonnigen Tag wünscht

    Sunshine

     

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • franzxl
    Dabei seit: 1164067200000
    Beiträge: 81
    geschrieben 1301481407000

    Tut mir leid, Sunschine hat recht, das gehört nicht in den Bereich "Reiserecht" sondern ist meine persönliche Meinung. Mich ärgert es nur, dass so vieles auf dem Rücken derer ausgetragen wird, die nicht so flexibel sind. Es ist rechtlich auch mit Sicherheit doppelt geprüft und hält stand. Trotzdem ist es für mich "Beschiss" den Menschen Etwas als Sonderangebot (Super Frühbucherpreise) anzudrehen das keines ist. Leider gehört dies zu unserer modernen Gesellschaft. Ich persönlich profitiere davon, da ich flexibel in meinen Urlaubsterminen und -zielen bin, aber ich will gar nicht mehr wissen was meine Mitreisenden für die gleiche Reise bezahlt haben, weil ich mir schon fast wie ein Schmarotzer vorkomme.

    fxl
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