• shoshoni
    Dabei seit: 1194134400000
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    geschrieben 1325603245000

    In den letzten Wochen ist durch die Presse gegangen, dass laut mehrerer Gerichtsurteile das Verlangen einer Anzahlung für eine Reise in Höhe von 40% nicht rechtens ist. Ich habe jetzt eine Reise bei einem x-Veranstalter gebucht und eine Rechnung bekommen - mit einer Anzahlung in Höhe von 40%!! Wie soll ich mich jetzt verhalten, irgendwelche Ideen?

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1325607648000

    Relativ einfach-zahlen oder auch klagen, aber bis zur letzten Instanz!

    Ohne Grundsatzurteil keine andere Möglichkeit.

  • fraenni
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    geschrieben 1325609539000

    .....oder vor Buchung die AGB´s lesen, denn es gibt auch sogen. X-RV, die wie z.B. XNEC nur 25 % Anzahlung fordern. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1325611575000

    Alltours-x verlangt nur 15 %.aber eigentlich ist´s egal,du musst sowieso alles zahlen.Dann ist die Schlussrechnung eben kleiner. ;)

     

    Gruß,Jürgen

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1325615444000

    Klar kannst du klagen, aber dann kannst du die Reise vergessen. Wenn die Anzahlung nicht eintrifft, ist die Buchung hinfällig, denke ich mal. Oder du bekommst eine Zahlungsaufforderung vom Veranstalter...Hast du wenigstens die Stornobedingungen gelesen? Nicht dass du dich über hohe Stornokosten wunderst. :shock1:

    Also besser vorher informieren statt hinterher aufregen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1325620069000

    @shoshoni

    Du könntest natürlich dem RV mitteilen, dass du die überhöhte Anzahlung nicht zahlen willst.

    Allerdings hast du die AGB und damit die Höhe der Anzahlung durch Anklicken oder deine Unterschrift akzeptiert.

    Keine Ahnung, was geschieht, wenn du dich wie o. e. verhältst.

     

    Im besten Fall akzeptiert der RV - was mich aber wundern würde, denn wenn ich dein Posting richtig gelesen habe, erfolgte deine Buchung nach den Pressemitteilungen.

    Demzufolge hättest du die Sache vor der Buchung nach Lesen der AGB klären können, statt die 40% mit der Buchung zu akzeptieren.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1325625007000

    So wie ich das mitbekommen habe, sind große Reiseveranstalter abgemahnt worden, die mehr als 20 % Anzahlung nehmen, weil führende Reiserechtler alles, was über 20 % hinausgeht, für zu viel halten.

    Nun müssen Gerichte klären, ob mehr als 20 % ok sind oder nicht.

    In deinem Fall würde ich sagen: Du hast die AGBs akzeptiert und solltest deshalb die 40 % Anzahlung zahlen.

    Wenn Du das nicht willst, kannst Du dich ja weigern, nur 20 % zahlen und schauen, was dann passiert (von Veranstalter ist kulant über Mahnung mit Gebühren bis kostenpflichtiger Storno halte ich alles für möglich).

    Aber was hättest Du davon außer Nerverei und Rechthaberei? Ob Du nun 20 und später 80 % zahlst oder 40 und später 60 macht bei dem derzeitigen Zinsniveau wirklich nur minimalsten Zinsgewinn aus.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1325772131000

    @shoshoni

     

    du kannst natürlich einen auf reiserecht spezialisierten rechtsanwalt mit deinem anliegen beauftragen und versuchen, ein exempel zu statuieren.

    sollte es dann vor gericht kommen, wirst du dir die frage gefallen lassen müssen, warum du den veranstalter gebucht hast (und somit der anzahlung in h.v. 40% zugestimmt hast), wenn du doch von der "rechtswidrigkeit" wußtest.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1326619938000

    Bloß kurz zur Info (um nicht einen neuen Thread aufzumachen): ITS verlangt gemäß AGB für ganz normale Pauschalreisen 25 % Anzahlung - also auch mehr als die 20 %.

     

    Birgit

  • Helmut & Ulla
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    gesperrt
    geschrieben 1326624319000

    Erst einmal ist eine Reiseanzahlung von 40 % noch nicht rechtwidrig.

    Es gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln das zu Gunsten eines Reiseveranstalters entschied (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln, 16 U 12/05) hat aber "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde das Urteil zur Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen".

     

    Bis zu einer Entscheidung werden die Kunden wohl mit den gängigen 20 bis 30 %igen Anzahlungen leben müssen....aber wie schon geschrieben, dann ist die Restzahlung eben geringer ;)

     

    Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben
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