Wie heißt es so schön: "Et bliev wie et wor!" und wenn der Flug auf der Langstrecke schon mit 30% zu Buche schlägt, dann ist das mit den 20% Anzahlung schon erledigt!
LG
Sokrates
Wie heißt es so schön: "Et bliev wie et wor!" und wenn der Flug auf der Langstrecke schon mit 30% zu Buche schlägt, dann ist das mit den 20% Anzahlung schon erledigt!
LG
Sokrates
Zitat:
Warum soll ich ein Ticket voll bezahlen, wenn ich die Leistung erst Monate später in Anspruch nehmen will?
Weil ick den Fluch unbedingt haben will
Ich buchte Ende Okt. bei AF einen Flug zum Ende Dez.
Da noch lange Zeit, per Bankeinzug, CC hätte 15 EUR extra gekostet.
Nach 4 Wochen kam eine Mahnung, HÄH?
Flug würde storniert werden!
Musste 2x in Prag anrufen.
Hätten sie doch storniert, ohne meine Zusatzkosten?
Jetzt gibt es Flüge für die Hälfte, leider aber mit Condor.
HHmm...Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich?? Mache mir zwar keine Hoffnung , aber hatte 90 Tage vor Reiseantritt 40% Stornokosten für eine abgesagte Reise in den Oman für jetzt im Dezember 2014 zu tragen. Die 90 Tage waren mir bekannt, nur leider hatte ich überlesen, daß 30% bis 120
Tage vor Reiseantriitt gelten. Weiß daß dies mein Fehler war und habe das auch nicht moniert, obwohl mir diese hohen Kosten schon nicht angenehm waren. Hätte man eine Chance, jetzt aufgrund des neuen Urteils im Nachgang etwas zu unternehmen?? Wie gesagt, mache mir keine Hoffnung aber interessant wäre es schonmal.
Die Entscheidung verlangt, dass Unternehmen die Höhe der Stornokosten rechtfertigen, beispielsweise Kosten belegen, auf welchen sie ggf. sitzenbleiben.
Das ist auch vorinstanzlich so beurteilt worden und solltest du jedenfalls beim Veranstalter genau diese Begründung der Gebühren einfordern.
Eine Höchstgrenze wurde nicht bestimmt, lediglich muss die Plausibilität des Verlangten nachgewiesen werden.
Die konkret monierten Stornogebühren waren beispielsweise 40% bei 30 Tagen - also ist bei derselben Höhe 90 Tage vor Reiseantritt eine Nachfrage wohl durchaus statthaft ...
Dabei brauchst du dich nicht auf das aktuelle BGH Urteil zu berufen, der Sachverhalt als solcher müsste dem Unternehmen längst bekannt sein.
Ich will ja nicht den Miesepeter spielen und der Vortrag von der verehrten vonschmeling hört sich auch schlüssig an, aber sind Anzahlungen und Stornokosten nicht zwei Paar Schuhe?
Danke Dir und werde es auf jeden Fall probieren. Es reizt mich schon den Ausgang zu erfahren .
also ich kannte es bisher so, daß Anzahlung mit den Stornokosten bis 30 Tage vorher identisch waren. Die Omanreise war uns sehr wichtig, also waren uns die Stornogebühren nicht sooo wichtig, wußten es ja nicht besser. Und so oft storniert man jawohl auch nicht, also wir nicht, daß das eben auch kein wesentlicher Aspekt war, bei einem anderen Veranstalter zu buchen. Nun kam es doch anders und das Erwachen war heftig ...egal wir werden es probieren.
Natürlich sind Anzahlung und Stornokosten 2 Paar Stiefel, geurteilt wurde jedoch zu beiden und in etwa analog auf Darlegung/ Begründung.
So kann der geneigte Omanreisende nicht mehr einfach mit einer Klausel "Wenne nich fährss, krichich 40% von dir" abgespeist werden, der Veranstalter muss diesen Anspruch plausibel darlegen.
I.e. er muss der BlondenLady genau aufdröseln, welche Kosten ihm durch ihre Absage entstehen, anstatt nur einen Betrag aufzurufen.
Bei den Anzahlung ist die Darlegung erst ab einem Verlangen von mehr als 20% nötig, bei den Rücktrittsgebühren ist hingegen keine Mindestgrenze festgestellt worden.
Insbesondere 90 Tage vor der Reise halte ich 40% Gebühren für einen guten Schluck aus der Pulle und freue mich schon auf die Begründung!
Also, Ablehnung ist schon da. Darin wird sich nur auf eine Pressemitteilung vom 9.12.14 mit Aktenzeichen 183/14 bezogen und nicht auf das Urteil XZR 13/14 vom 9.12.14, worauf ich mich in meinem Schreiben bezogen habe .die Begründung lautete auch dahingehend, daß Bigxtra nicht selbst benannt bzw. beklagt wurde. Eigentlich bat ich um eine angemessene
Kulanzzahlung für die doch hohen Stornokosten in Höhe von 1.076 € und bei Ablehnung um eine detaillierte Aufstellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Bin nun nochmal in den Widerspruch gegangen und harre jetzt der Dinge die da kommen. Gebe auf alle Fälle Info wie es weitergeht.
Ach und sorry, es waren doch nur 30%, allerdings bei immerhin 120 Tage vor Reiseantritt, sonst wäre es noch teurer geworden.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!