@Helmut & Ulla
Auch Neckermannn nimmt 25% Anzahlung sagte:
Das stimmt nicht, wir haben am 10.01.12 für September bei NEC gebucht, am 16.01.12 bekam ich per Post die Buchungsbestätigung mit 20% sofortiger Anzahlung.
@Helmut & Ulla
Auch Neckermannn nimmt 25% Anzahlung sagte:
Das stimmt nicht, wir haben am 10.01.12 für September bei NEC gebucht, am 16.01.12 bekam ich per Post die Buchungsbestätigung mit 20% sofortiger Anzahlung.
bei einer Schiffsreise ja, ansonsten stimmt dein Eintrag generell so nicht...hier ein Auszug aus den Neckermann AGB Saison 2012/2013:
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 25%,
bei Schiffsreisen 20% bei Reisen aus den Programmen Thomas Cook Last Minute und Neckermann Reisen Last Minute 30% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
wie kommst du darauf, dass ich keine Anzahlung von 25% geleistet habe??
Gebucht am 10.01.2012, Bestätigung am 11.01.2012 bei Neckermann
Die Reise findet am 29.04.2012 statt.
Die Reise kostet 828,00 EUR
Anzahlung sofort 207,00 EUR
Restzahlung spätestens 20.03.2012 621,00 EUR
Nach Adam Riese und Eva Zwerg sind es 25% oder
für die 5% habe ich einen Kleinkredit aufgenommen!
LG. Muschelsucherin
@muschelsucherin, mir ging es nicht darum, dass du 25% angezahlt hast.
Vielmehr darum, dass NEC nicht generell 25% nimmt.
Wie schon geschrieben haben wir für unseren Spätsommerurlaub 20% angezahlt.
Kommen wir also hierhin zurück ...
Es wurden vorinstanzliche Entscheidungen bestätigt, womit a) zu rechnen war und worauf die Anbieter sich bereits eingestellt hatten.
Anlass zur Feierei???
Na dann ...
Das Gericht verwies auf den Grundgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach seien Leistungen zwischen Geschäftspartnern "Zug um Zug" zu gewähren.
Im Zentrum der Klage standen auch zu hohe Stornierungskosten.
Wenn Urlauber ihre Reise absagen, zahlen sie umso mehr je näher der Reiseantritt ist. Diese Preispolitik muss nun transparenter gestaltet werden.
...und letzteres bedeutet einzigst, daß deutlicher darauf hingewiesen werden muß (wie auch immer dies zu definieren ist), die Sache ansich aber weiter Bestand haben wird/kann!
Aber die Stornokosten sind doch transparent. Sie sind deutlich in den AGB zu lesen.
Und dass sie umso höher werden, je näher der Reisetermin kommt, ist doch nachzuvollziehen, weil die Kosten und das Risiko für den Veranstalter ebenfalls steigen.
Da die schriftliche Urteilsbegründung derzeit noch nicht veröffentlicht ist, sind mögliche Konsequenzen aus der Pressemitteilung 183/14 vom 9.12.2014 des BGH aufgrund der fehlenden Details spekulativ, da allein schon in den ersten Hinweisen zum Urteil entsprechende Einschränkungen und Ausnahmen formuliert sind.
"Rechtswidrig", wie es im Titel lautet, sind die genannten Prozente allerdings nicht.
Bisher wurde etwas kryptisch aufgefordert, der Kunde könne ggf. den Nachweis geringerer Kosten führen, falls ihm die Stornogebühr unangemessen erscheint.
Das wird ihm durch den Richterspruch m.E. nicht signifikant erleichtert ...
So müsste beispielsweise bewiesen werden, dass ein X-Veranstalter einen Flug weiterverkauft hat und nur die evtl. Preisdifferenz zu bezahlen sei. Das erscheint mir nicht sonderlich alltagstauglich.
Eine Verbesserung stellt sich tatsächlich durch die Deckelung der Anzahlung ein, die mit dem Prinzip "Geld gegen Ware/Leistung" begründet wird.
Die sofortige Fälligkeit der Zahlung ist ja auch bei Nur-Flug Buchungen ein viel diskutiertes Thema. Warum soll ich ein Ticket voll bezahlen, wenn ich die Leistung erst Monate später in Anspruch nehmen will?
Allerdings wird diese - wie ungefähr jede scheinbar verbraucherfreundliche - Entscheidung zur Rechtfertigung von preislichen "Anpassungen" dienen, darüber sollte sich der beschützte Verbraucher im Klaren sein ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!