• antix
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    geschrieben 1226840218000

    holzwurm:

    also ich muss hier mal sagen, dass 2 monate vorher als wirklich sehr lang sind, bzw. wochen also eigentlich vollkommen ausreichen....

    fliege im jahr bestimmt an die 6 mal wobei ich ein visum brauche und in allen reisebüros war das bei kurzfristigen buchungen gar kein problem....

    Mit kurzfristig meine ich so 3-4 wochen vorher...

    wenn das reisebüro sagt dass ist aber zu knapp zahlt man halt ein paar euro mehr...

  • soedergren
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    geschrieben 1226846743000

    Hallo zusammen,

    wer hier Schuld hat oder auch nicht, kann man ohne weitere Fakten so pauschal einfach nicht beantworten.

    Es kann das RSB sein.

    Es kann aber auch an der Botschaft oder der Post oder sogar - wenn z.B. Unterlagen fehlten oder falsch ausgefüllt waren - am Reisenden liegen. Ich will keinem was unterstellen, aber möglich ist hier so ziemlich alles. Ich finde es aber nicht richtig, ohne Kenntnis aller Fakten die Schuld allein dem RSB in die Schuhe zu schieben (die Post soll ja zuweilen durchaus mal Briefe "verlegen"). Und das RSB kann unmöglich auf alle Eventualitäten hinweisen.

    Antix, wie lange vorher man ein Visum beantragen sollte, wird auch von der Art des Visums (Urlaubs-, Studenten-, Arbeitsvisum etc.) und dem Zielland bestimmt. Fliegst du sechs mal im Jahr nach Russland oder woanders hin? Nur als Beispiel: für die Studentenvisa nach USA, die wir für unsere Kunden häufiger mal brauchen, wären die zwei Monate sogar eher noch knapp bemessen. Anders herum kann man bei Australien sein Visum online bestellen und bekommt's innerhalb von zwei Wochen per Post. Ist also alles relativ.

    Gruß,

    soedergren

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1226847547000

    also meine Meinung ist eindeutig:

    wenn das Reisebüro ohne jegliche Einschränkung zustimmt die Besorgung bis zum gebuchten Termin vorzunehmen bleibt das RB auch komplett in der Verantwortung.

    Nicht der Reisende sondern das RB muss eben wg. des Termines dranbleiben und den Sachstand zu eruieren, um möglicherweise die Reissleine zu ziehen und nach Alternativen schauen.

    Gruss Gabriela

  • soedergren
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    geschrieben 1226848551000

    wenn das Reisebüro ohne jegliche Einschränkung zustimmt die Besorgung bis zum gebuchten Termin vorzunehmen bleibt das RB auch komplett in der Verantwortung.

    Tja, und genau das "wenn" und "ohne jegliche Einschränkung" ist der Knackpunkt. Ich kann aus den Beiträgen hier nirgends entnehmen, dass das RSB sich darauf eingelassen hat.

    Ganz abgesehen davon davon, dass es beim Visum keine wirklichen Alternativen gibt (oder sollen die sagen, "oh, das russische Visum dauert zu lange, aber ich kann ihnen ganz schnell eins für Japan besorgen"?) Welche Alternativen sollte das RSB denn anbieten?

    Schließlich, leider stimmt's auch rechtlich nicht. Denn das RSB wäre lediglich verpflichtet, ordentliche Erfüllungsgehilfen auszusuchen, auf die es sich verlassen kann (in AGB heisst das dann häufig "Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger"). Die Deutsche Post AG wird regelmäßig von deutschen Gerichten als ein solch ordentlicher Erfüllungsgehilfe angesehen. Un bei der Botschaft hätte es ohnehin nichts anderes auswählen können.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1226849312000

    ich will nicht um des Kaisers Bart streiten, aber ich habe nun mal eine klare Vorstellung von Verantwortung.

    Die Zusage, das Visum zu besorgen schliesst ein, das das bis zum benötigten Termin auch geschieht. Hier ist die Sachkunde des RB`s gefragt, ob das in der raglichen Zeit möglich ist oder nicht. Da kann man sich auch nicht mit der "Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmannes" herausreden, der dies aber nur auf die Auswahl seiner Erfüllungsgehilfen bezieht.

    Wer eine Dienstleistung anbietet, dafür Geld verlangt ist und bleibt verantwortlich.

    Gruss Gabriela

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1226849537000

    Rechtlich gesehen in dieser Form leider schlicht und edel falsch, auch wenn du noch drei, vier mal das selbe schreibst.

    Was das "Beziehen" der Sorgfaltspflicht auf Erfüllungsgehilfen angeht, das haben sich nicht die RSBs ausgedacht, sondern es ist ständige Rechtsprechung des BGH und gilt für alle Branchen, nicht nur die Reisebranche.

    Schließlich und endlich sagt die "Sachkunde" des RSBs ja auch, dass die Zeit unter normalen Umständen ausreicht. Es kann und muss aber nicht davon ausgehen oder es gar vorhersehen, dass z.B. die Post oder die Botschaft schlampt. Es kann schlicht und edel nicht alle Eventualitäten vorhersehen.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1226851725000

    nee, soedergren, auch wenn du es aus deiner Sicht noch ein paar mal wiederholst, wird es nicht besser: ganz im Gegenteil !

    ich habe lange genug in dem Fachbereich ( nicht RB ) gearbeitet. Die Annahme des Auftrages durch das RB beinhaltete 1.) die Besorgung des Visums und 2.) die Lieferung zu einem bestimmten Termin.

    Das man sich für die Besorgung des Visums der Dienste des Konsulats und natürlich auch der Post als "Erfüllungsgehilfen" bedient ist doch völlig klar, verstehe auch nicht warum man hier darüber redet.

    Der Termin ist der casus cnactus. Das Reisebüro hätte wegen seiner eingegangenen Verpflichtung konkret folgendes machen müssen:

    1.) postalisch verschicken

    2.) telefonisch den Eingang bestätigen lassen

    3.) Rückfrage, bis wann die sachliche Prüfung beendet wäre

    4.) Vereinbarung über ein procedere, was zu tun wäre wenn u.U. Unterlagen fehlen oder nicht korrekt wären

    5.) terminliche Verfolgung des bürokratischen Vorganges

    6.) Info an den Kunden, wenn Verzögerungen drohen und der Liefertermin u.U. nicht eingehalten werden kann

    7.) Notfallplan, was dann noch zu tun wäre

    8.) ständiger Kontakt mit dem Kunden um zu informieren.

    Soweit ich weiss, ist wegen eines fehlenden Visums immer auch kurzfristig was möglich, was natürlich mit Geld verbunden ist. Das habe ich in meiner Praxis immer erreichen können, wenn wir z.B. für Fahrer, die kurzfristig aus Krankheitsgründen ausfielen und dafür Ersatz beigeschafft wurde.

    Nee soedergren, die Verantwortung bleibt beim Reisebüro. Wenn man das nicht wollte, hätte man die Finger davon lassen sollen.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1226851975000

    Wie gesagt, rechtlich leider komplett falsch, da du schon von falschen Grundvoraussetzungen ausgehst. "Die Annahme des Auftrages durch das RB beinhaltete 1.) die Besorgung des Visums und 2.) die Lieferung zu einem bestimmten Termin." Woher weisst du aus den bisherigen Ausführungen, was genau der Auftrag umfasste? Das sind alles Mutmassungen, die du da anstellst, ohne jeden Sachbezug und leider auch für den TE schlicht und edel nicht hilfreich, da er vor Gericht mit deinen Ratschlägen kompletten Schiffbruch erleiden würde.

    Und wenn du nicht weisst, was das mit Erfüllungsgehilfen und dem Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein der Zurechenbarkeit von deren Fehlern zu tun hat, dann tut mir das leid, wirft aber leider auch ein entsprechendes Licht auf deine "vorhandenen Erfahrungen im Fachbereich".

  • holzwurm
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    geschrieben 1226852904000

    @antix sagte:

    holzwurm:

    also ich muss hier mal sagen, dass 2 monate vorher als wirklich sehr lang sind, bzw. wochen also eigentlich vollkommen ausreichen....

    ich persönlich werde keine Verantwortung für ein kurzfristiges Visa übernehmen.

    Daher gilt bei mir für die Visabeschaffung die 2-Monats-Frist.

    Wie schon geschrieben, wenn der Kunde dies nicht aktzeptieren möchte, kiann er sich ja selber darum kümmern. Aber dann bin ich nicht mehr für eine termingerechte Beschaffung verantwortlich.

    Ich hatte auch schon Kunden, die dann sagten.

    Was, das Visum ist schon da (2 Wochen). Das nenne ich Service.

    Meine Antwort darauf war. Mal geht es schnell, mal dauert es längert, deshalb die 2-Monatsfrist.

    Kunde war zufrieden und hat bisher all seine Visa über mich geholt.

    LG

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1226853406000

    @ holzwurm:

    genau so würde ich es auch machen. Dadurch bist du immer auf der sicheren Seite. Ich habe dich doch richtig verstanden du hättest diesen Auftrag in der Form gar nicht angenommen.

    @ soedergren:

    meine Fachkenntnisse und aktive Erfahrungen daraus sind mir bekannt, deine kenne ich nicht, wenn es denn solche geben sollte. Um des lieben Friedens willen am heutigen Sonntag sollten wir deswegen diese Diskussion beenden. Sie führt zu kein keinem Ergebnis.

    Gruss Gabriela

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