nee, soedergren, auch wenn du es aus deiner Sicht noch ein paar mal wiederholst, wird es nicht besser: ganz im Gegenteil !
ich habe lange genug in dem Fachbereich ( nicht RB ) gearbeitet. Die Annahme des Auftrages durch das RB beinhaltete 1.) die Besorgung des Visums und 2.) die Lieferung zu einem bestimmten Termin.
Das man sich für die Besorgung des Visums der Dienste des Konsulats und natürlich auch der Post als "Erfüllungsgehilfen" bedient ist doch völlig klar, verstehe auch nicht warum man hier darüber redet.
Der Termin ist der casus cnactus. Das Reisebüro hätte wegen seiner eingegangenen Verpflichtung konkret folgendes machen müssen:
1.) postalisch verschicken
2.) telefonisch den Eingang bestätigen lassen
3.) Rückfrage, bis wann die sachliche Prüfung beendet wäre
4.) Vereinbarung über ein procedere, was zu tun wäre wenn u.U. Unterlagen fehlen oder nicht korrekt wären
5.) terminliche Verfolgung des bürokratischen Vorganges
6.) Info an den Kunden, wenn Verzögerungen drohen und der Liefertermin u.U. nicht eingehalten werden kann
7.) Notfallplan, was dann noch zu tun wäre
8.) ständiger Kontakt mit dem Kunden um zu informieren.
Soweit ich weiss, ist wegen eines fehlenden Visums immer auch kurzfristig was möglich, was natürlich mit Geld verbunden ist. Das habe ich in meiner Praxis immer erreichen können, wenn wir z.B. für Fahrer, die kurzfristig aus Krankheitsgründen ausfielen und dafür Ersatz beigeschafft wurde.
Nee soedergren, die Verantwortung bleibt beim Reisebüro. Wenn man das nicht wollte, hätte man die Finger davon lassen sollen.