M.E. liegt hier doch eindeutig ein Fall vor, bei welchem der Urlauberin eine Entschädigung zustehen würde
Leider hat sie wohl jedoch die strengen Regeln zur Geltendmachung eines Anspruches nicht eingehalten
Vielleicht sollte man (d.h. der deutsche Pauschalurlauber) einmal überlegen, wem diese strengen Regeln zu verdanken sind (man könnte hier eigentlich von überspitztem Formalismus sprechen)
[i]Wenn es natürlich Urlauber gibt, die mit dem Thermometer die Temperatur des Pools messen, den kleinsten Kratzer in einer Kachel dokumentieren und aufschreiben, welche Speisenfolge es gab um schlussendlich eine Erstattung zu verlangen, [u]so war halt auch die andere Seite gezwungen "aufzurüsten"...[/i][/u] d.h. auch generell berechtige Forderungen werden wegen Formfehler abgelehnt
Wieso gibt es in Deutschland keine "Ombudsstelle" für die Reisebranche? Auseinandersetzungen landen viel zu häufig vor Gericht, von Anbeginn an herrscht ein "Kriegszustand" zwischen RV und reklamierenden Kunden. Ich denke, dass die Ombudstelle der Reisveranstalter, wie sie die Schweiz kennt, auch in diesem Fall zu einer guten Lösung für Urlauber und RV kommen würde.
Mit den 100'000 von Euro, die jährlich diese Prozesse kosten könnte eine Ombudstelle, analog zu www.ombudsman-touristik.ch spielend finanziert werden!
Deutsches Reiserecht ist mittlerweile analog zu Erbrecht, Baurecht etc. zu einem veritablen Zweig der Juristik geworden. Leider ändern auch die raffiniertesten Urteile nichts an der Kultur zwischen RV und Kunden - hier sollte doch einmal der Hebel angesetzt werden - andrerseits sollten halt auch "Berufsmeckerer" in die Schranken gewiesen werden!
Ach ja, da gibt es natürlich noch eine ganze Armada von Anwälten, die auch ihr Geld verdienen wollen...