@Hogit sagte:
aber ist es nicht so, dass ein Reisebüro normalerweise sich gar nicht bei Reklamationen einschalten darf!?
Korrekt, denn damit verstößt es gegen den so genannten Agenturvertrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler regelt.
Das hat nichts mit Knebelvertrag oder so zu tun. Sondern um die Neutralität zu wahren. Schließlich war ja auch das Reisebüro nicht dabei.
Und ganz praktisch gesehen: mal angenommen, ein Kunde betritt das Reisebüro und erzählt "seine Geschichte" vom "unmöglichen Urlaub", bittet das Reisebüro, für ihn das Reklamationsschreiben aufzusetzen und sich beim Veranstalter einzusetzen. Gesagt, getan, aber es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Richter fragt Kunden: war das wirklich so? Kunde -aus welchen Gründen auch immer: nein, ... beginnt zu verharmlosen oder noch mehr aufzutragen. Richter: aber Sie haben es ja so und so reklamiert! Ich???? wird der Kunde sagen, nein, das REISEBÜRO hat das so gesagt geschrieben. Aha, na dann sagt der Anwalt vom Reiseveranstalter, dann werden wir jetzt eine eigene Klage gegen das Reisebüro einbringen, wegen Verleumdung, wegen ... (Betrugsverdacht, ....).
Reklamationsschreiben weiterleiten, mal beim Veranstalter nachfragen, auf die bisherige gute Zusammenarbeit verweisen und im Sinne des Kunden zu entscheiden - ja; aber mehr sollte - darf - eigentlich ein Reisebüro nicht unternehmen, um nicht selbst in den Strudel gezogen zu werden.
Apropos Reklamation - mal abgesehen von echt bestätigten Mängel. Warum meint ihr, verlangen Unternehmen schriftliche Reklamationen? Ganz einfach: weil acht von 10 mündlich vorgetragenen Beschimpfungen oder Verunglimpfungen NICHT schriftlich abgefasst werden... weil sich nämlich die Menschen beim Hinsetzen und Schreiben auf einmal klar werden, was sie da für einen Schwachsinn verzapft haben...
Wie gesagt, gilt nicht für echte Reklamationen - da weiß man ja, was man zu schreiben hat! Gell!
Peter