• Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
    Beiträge: 388
    geschrieben 1214307817000

    Hallo, und liebe Grüße!

    Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen behilflich sein.

    Ist eine Baustelle im Nachbarhotel ein Grund für eine Reisepreisminderung, wenn es dadurch zu einer erheblichen Staub- und Lärmbelästigung kommt?

    Und was darf ich mir bei AI unter folgenden Wortlaut erwarten?

    "all inclusive Verpflegung: Frühstück, Mittag- und Abendessen von abwechslungsreichen Buffets. Nachmittags Snacks, Kaffee/Tee und Gebäck. Lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke (Bier, Wein und Softdrinks) während der Mahlzeiten und an der Bar von 10.00-0.00 Uhr."

    Wenn ich jetzt dafür pro Zimmer nur eine 0,7 l Wasserflasche zu den Mahlzeiten bekomme, kann ich das dann beanstanden? Oder wenn die Bar erst um 11.00 Uhr aufsperrt?

    Und wie gehe ich vor Ort vor, wenn ich mich im Recht fühle? Schriftlicher Einspruch beim Reiseleiter vor Ort? Durchschrift ans Reisebüro? Ach ... Davon habe ich leider absolut keine Ahnung.

    Lieben Dank!

    Alexa

    Ich habe mir erlaubt den Titel zu editieren, damit die Foren-Übersicht intakt bleibt.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1214308672000

    Hallo Alexa

    1. Baustelle: Sicher ist das ein Reisemangel. Auch der sollte bei der Reiseleitung angezeigt werden und auf Abhilfe bestanden werden. Eventuell auch durch einen Hotelwechsel. Aber auch ohne dies kannst Du hier sicher Forderungen stellen. Wichtig ist, daß hier auch eintsprechende Beweise vorhanden sind und im Katalog nicht gerade von einer "neuen, aufstrebenden Urlaubsregion" gesprochen wird. Dann gäbe es sicher weniger.

    2. Flasche Wasser zum Essen: Hier muß laut Beschreibung eindeutig etwas mehr geboten werden. Auch hier ist wichtig, daß das vor Ort schon reklamiert wurde.

    3. Bar: Hier denke ich, daß nur eine Minderung in Frage kommt, wenn während der fehlenden Öffnungszeit auch sonst nichts zu bekommen war bzw. dieses nur sehr umständlich vonstatten gehen konnte.

    Was Du tun mußt: Schriftliche Reklamation beim Reiseveranstalter bis spätestens 4 Wochen nach der Rückreise. Sollte der Termin knapp sein, dann unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, sollte noch genügend Zeit vorhanden sein, dann kann der Brief auch so weggeschickt werden und nur, wenn Du keine Bestätigung über den Eingang erhältst nochmals fristgerecht einen Einschreibebrief. Dort dann eine konkrete Forderung stellen. Als Hilfestellung kann die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" dienen. Findest Du einfach im Internet.

    Dein Reisebüro hat damit eigentlich überhaupt nichts zu tun. Die Info würde ich aber schon weiterleiten, da man dort auch über entsprechende Infos froh ist. Eventuell hilft Dir das Büro auch etwas bei der Reklamation. aäre dann aber nur als Engagement zu werten. Damit zu tun haben die nichts.

    Gruß

    Berthold

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1214308774000

    @Alexa78

    hast Du eine Rechtschutzversicherung?

    Wegen Lärm u. Staubbildung durch Bauarbeiten im Nachbarhotel ist dies sehr wohl ein Grund zur Reisepreisminderung.

    Bzgl. der Verpflegung ist dies wohl auch alles andere als rechtens.

    Wir hatten einmal das Problem mit Baulärm, wo wir uns an die Reiseleitung vor Ort gewendet hatten u. sofort eine Entschädigung bekamen.

    Dann hatten wir über einen anderen Reiseveranstalter mal gebucht u. sind damit nicht wirklich glücklich gewesen (Hotel war qualitativ sehr schlecht). Mit vielen anderen Urlaubern haben wir uns an die Reieseleitung gewendet, welche erst nicht aktiv werden wollte. Als wir etwas aufbrausender wurden, stellte sie uns eine schriftliche Bescheinigung über die Mängel aus, was wir dann noch bildlich festgehalten hatten. Nach dem Urlaub haben wir die Sache dem Anwalt übergeben, welcher dann eine Entschädigung raushandelte.

    LG

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1214310152000

    Hallo,

    wieso aber gleich immer mit Anwalt? In der Regel klappt das mit einer fundierten und sachlich belegbaren Reklamation auch so. Die Veranstalter wissen es im Normalfall ja, wenn vor Ort etwas schief läuft.

    Hier könnte ich mir schon vorstellen, daß die Kosten einer eventuellen Selbstbeteiligung in der Rechtschutz höher sind, als das, was dann tatsächlich herauszuholen wäre.

    Der Weg mit dem Anwalt ist doch auch im Nachhinein immer noch möglich.

    Gruß

    Berthold

  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
    Beiträge: 388
    geschrieben 1214311349000

    Danke - das hilft schon ein wenig weiter!

    Wie wendet man sich vor Ort an den Reiseleiter? Katalog unter die Nase halten, Mangel aufzeigen und Bestätigung einfordern? Bekommt man in der Regel eine solche Bestätigung leicht, oder eher schwer ausgehändigt? Wir fliegen mit 12fly.

    Wir hatten bis jetzt immer Glück. Über kleinere Mängel sehen wir gerne hinweg, wenn das Preis-/Leistungsverhältnis trotzdem passt. Aber AI im ausgeschriebenen Umfang und ab 10.00 Uhr war für uns ganz klar ein Auswahlkriterium diese Reise zu buchen.

    lG, Alexa

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1214311637000

    Hi, sollten sich Reiseleiter und/oder Rezeption/Veranstalter absolut quer stellen, notfalls andere Reiseteilnehmer als Zeugen bemühen (schrifltich!).

    Und dann zuhause erst an den Veranstalter schreiben (Frist beachten), wenn die Reklamation berechtigt ist, kann man zuweilen auch ohne Anwalt etwas bekommen.

  • Wombel777
    Dabei seit: 1212192000000
    Beiträge: 307
    geschrieben 1214314541000

    So und nun meine Story dazu.

    November 2000 (oder 2001???)

    1-2 Fly nach Djerba. Das Hotel gibt es mittlerweile auch schon gar nicht mehr. Und die wissen auch warum.

    Bei unserer Ankunft sagte ich schon zu meinem Mann: HIER BLEIBE ICH NICHT. Die Zimmer waren schrecklich und wir haben auch erst gar nicht ausgepackt. Wir suchten den "netten" 1-2 Fly Reiseleiter. VERGEBENS. Der gute Mann war Montags nicht verfügbar, weil er die Gäste am Flughafen begrüssen müßte. Handy besaß er nicht!

    Der unfreundliche Hotelmanager zeigte uns weitere 5 Zimmer, die keinesfalls auch nur ansatzweise zufriedenstellend waren. Den ganzen Tag telefonierte ich via Handy mit unserem Reisebüro in Deutschland. Nachdem wir dann ganz viel Ärger im Hotel gemacht haben, kam dann der Reiseleiter doch noch am späten Nachmittag. Er konnte unseren Unmut nicht verstehen. Die Zimmer wären doch so toll..... Missmutig füllte er einen Zettel aus, auf dem unsere Mängel standen.

    Und da war der Hund begraben: Er hat ihn nicht ausreichend ausgefüllt und nicht an der richtigen Stelle unterschrieben!!!!

    Adäquat konnte er uns nur ein anderes Hotel anbieten, was aber weniger Sterne hatte. Das haben wir natürlich nicht genommen. Nach großem Hin und Her haben wir auf eingen Faust umgebucht und sind in eine TOP RIU Haus gezogen. Wir mussten aber alles selber erledigen. Wir sind mit dem Taxi in die TUI Zentrale gefahren, mußten dort cash 1800 DM auf den Tisch legen und durften dann mit dem Taxi in unser neues Hotel fahren.

    Der Urlaub in einem RIU Palace war dann schon sehr sehr erholsam.... Einfach Klasse!!!!

    Zuhause nun, habe ich ein Schreiben an die 1-2 Fly versand. Habe auch den Mängelbericht des Reiseleiters rangepappt. Wenig Erfolg. Wäre unvollständig und unzureichend und nicht vom Reiseleiter abgezeichnet. Nach langem Hin und Her mit einem Anwalt bekamen wir 300 DM zurück. Also Aufpreis 1500 DM! Für 14 Tage.

    Wir haben daraus gelernt.

    Fazit: 1-2 ist nicht schlecht. Es gibt super Angebote und tolle Hotels. Aber wenn es was zu bemängeln gibt, dann den Mängelschein korrekt ausfüllen und unterschreiben lassen. Möglichst viele Fotos machen und am besten Adressen von Mitreisenden zwecks Beweise parat haben. Das gilt aber für alle Reiseveranstalter!

    Am Besten ist es jedoch sich im Vorfeld bei Holidaycheck zu informieren und über Monate ausgewählte Hotels zu beobachten. So mache ich es. Absolute Billigangebote meiden und bedenken, das in vielen Ländern 3 Sterne nicht 3 Sterne sind!!!! Djerba, Türkei, etc NIE unter 4 Sterne buchen, besser noch 5!

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1214315194000

    @ADEgi

    Wenn man keinen Rechtsbeistand hat, wissen die Veranstalter teilweise aber auch ganz gut, wie man zum eigenen Vorteil die Mängel nicht in dem Maße mit Schadensersatz stellt wie mit Rechtsbeistand.

    @Wombel

    genau diese ähnliche Erfahrung hatten wir damals auch gemacht mit 1,2 Fly, nur haben wir nicht über einen anderen Reiseveranstalter dann ein Hotel genommen.

  • Reisemarie
    Dabei seit: 1164585600000
    Beiträge: 7165
    geschrieben 1214321361000

    Hallo Carsten,

    wenn du ein gutes Reisebüro hast, hilft es dir weiter ohne gleich mit einem Anwalt drohen zu müssen.

    Die sogenannte Frankfurter Tabelle weist genaue Erstattungen bei Reisemängel aus. Ob mit oder ohne Anwalt.

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1214321563000

    @Reisemarie

    das ist wohl wahr. Aber nicht, wenn ein Reiseveranstalter auf meine Schreiben hin nicht antwortet. Da schau ich mir dann solche Dinge nur von begrenzter Zeit an.

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