So, bin wieder da... Musste mir erstmal nen ordentlichen Cognac genehmigen (oder meint ihr, es ist noch zu früh dafür ), nachdem unser lieber Markus ein Teilgeständnis abgelegt hat und sowas schrieb wie: "katjaworld, wir geben dir gerne Recht...". Ich muss zugeben Markus, dass ich heute ehrlich gesagt nicht mehr mit einer so weitreichenden Einsicht deinerseits gerechnet habe. Da bin ich doch auch gern nochmal bereit, dir bezüglich deiner weiteren rechtlichen Unsicherheiten aus deinem letzten Beitrag unter die Arme zu greifen. Also pass auf:
Das Hotel schließt lange lange, bevor du buchst, Verträge mit den Hotels. Diese gehen dich aber überhaupt nichts an, weder in diesem Leben, noch in einem anderen. Punkt. So, jetzt kommt der reisefreudige Markus nebst Partnerin und bucht eine Reise aus einem Katalog. Jetzt kommt Spannung auf, denn jetzt hast du ein Mitspracherecht bei der Umsetzung des Vertrages, weil du ja jetzt Vertragspartner bist. Aber schön aufpassen: der Vertragspartner auf der anderen Seite ist der Reiseveranstalter, nicht das Hotel! Schön merken Markus! Nach Vertragsschluss fährst du erstmal schön ins Hotel und lässt dich bespaßen. Wenn kein Spaß aufkommt, wendest du dich an den RV. Um es auf den Punkt zu bringen: Nein, nicht der Hotelier entscheidet für dich, was includiert ist, sondern der RV.
Kurzes selbst erlebtes Beispiel: Frau Katja auf einem Nilkreuzfahrtschiff, gebucht bei RV "A". Super Preis, tolle Aussicht auf dem Nildeck und das Ganze bei All inclusive. Jetzt kommt Molli Mommsen aufs Deck. Immer noch dasselbe tolle Schiff und dieselbe tolle Aussicht auf dem Deck. Aber Molli wirkt verspannt und sitzt ohne Cocktail da. Was war geschehen? Molli hatte bei RV "B" gebucht. Leider zum doppelten Preis und nur mit Vollpension. Jetzt die Frage an alle Jurastudenten im 1. Semester: Konnte Molli den Schiffseigner verdonnern, ihr kostenlos einen Drink hinzustellen oder musste Molli damit leben, dass sie leider den Vertrag mit dem "falschen" RV abgeschlossen hatte, obwohl auf dem Schiff ganz offensichtlich auch All Inclusive angeboten wurde? Markus, wenn du diese Frage richtig beantworten kannst, ohne sinnlose Gegenfragen zu stellen, dann hast du heute soviel gelernt, dass wir bei der nächsten Lektion auch mal generell über das Zustandekommen von Verträgen sprechen können, über das Reiserecht aus dem BGB und ganz zum Schluss über das Geltendmachen von Ansprüchen aus Mängelrügen. Aber wie gesagt, die Königsdisziplinen können wir erst angehen, wenn du die einfachen Grundlagen verstanden hast. :rofl: Also nur Mut!