• Markus Strehl
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    geschrieben 1304765413000

    Hallo Zusammen,

    wir fliegen vom 09.06.2011 bis zum 23.06.2011 nach Rhodos in das Hotel Kresten Royal.

    Diesen Urlaub haben wir bei Jahn-Reisen gebucht.

    Jahn-Reisen schreibt u.a. in seinem Reisekatalog

    - a-la-carte Abendessen in den Themenrestaurants möglich

    - Sport & Unterhaltung inclusive wie Sauna und Dampfbad

    Nun haben wir durch den Hotelmanager erfahren

    - a-la-carte Abendessen nur 2 X Woche möglich

    - Sport & Unterhaltung gegen Gebühr wie Sauna und Dampfbad

    Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderung entnehmen wir das bei einer Selbstbedienung anstatt Kellner zwischen 10 - 15 % Preisminderung möglich ist.

    Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen entnehmen wir das bei einer fehlenden Sauna trotz Zusage 5 % Preisminderung möglich ist.

    Also wie können wir die Frankfurter Tabelle richtig interpretieren. Können wir wie oben beschrieben in unserem Fall Reisepreisminderung geltend machen? Wenn Ja, wie geht so etwas von statten.

    Wir freuen uns über jede Information.

  • poly3
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    geschrieben 1304766925000

    Aha, das ist neu: Jetzt wird schon vor Reiseantritt Geld zurückgefordert.

    Es wird immer schöner.

  • carola k
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    gesperrt
    geschrieben 1304767207000

    Hallo,fliegt doch erstmal hin. Da ergeben sich sicher noch weitere Punkte, wo man dann schön klagen kann. Fotoaparat nicht vergessen, dann genau Buch führen und es wir garantiert ein toller Urlaub!

    Gruß Carola

  • AntoniaW
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    geschrieben 1304767279000

    Hallo Markus,

     

    ich habe mir gleich den Jahn-Katalog vorgenommen und nach den von Dir zitierten Passagen geschaut. Mein Fazit:

     

    - Beim ersten Punkt kann ich euch zustimmen, hier hat der Mitarbeiter von JahnReisen undeutlich formuliert. Die Themenabende sind auf 2 Abende/Woche begrenzt, der "Besuch" der Themenrestaurants jedoch nicht. Mir scheint, dass die beiden Punkte als zusammengehörig zu verstehen sind, dann hätte es aber auch ein gemeinsamer Anstrich sein müssen. Hier eine Prozentzahl nach der Frankfurter Tabelle zu bestimmen, fällt mir allerdings schwer. Verpflegt wird man ja, die Frage ist wie der Unterschied von a-la-carte zu Buffet zu beziffern ist. Dazu gab es hier mal einen Thread.

    - Beim Punkt zwei bin ich nicht mit Dir d'accord. Bei mir steht "Sport & Unterhaltung inklusive: 2 Tennisplätze (...)  Livemusik. Gegen Gebühr: Sauna, Dampfbad, Fitnessraum (...).". Allerdings wird bei der Buchung der Hinweis auf die Gebühren gege ben. Das hat wohl Dein Reisebüro bei der Buchung überlesen.

     

    Zum Prozedere. Während der Reise diese Umstände aufnehmen und von der Reiseleitung abzeichnen lassen. Nach der Reise binnen 4 Wochen die Reisepreisminderung an den Veranstalter schicken. Versuchen kann man es ja ...

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1304767605000

    Hallo,

    steht da in der Ausschreibung, dass a-la-carte taeglich moeglich ist?

    Wegen der Sauna muss man anreisen und wenn man vor Ort gebeten wird fuer die Sauna zu zahlen, dann muss man sich an die zustaendige Reiseleitung wenden. Auf die Ausschreibung im Katalog verweisen und Abhilfe verlangen. Ist eine Abhilfe nicht moeglich, dann ein Protokoll erstellen lassen und jeden Saunabesuch zahlen und sich quittieren lassen.

    Nach Beendigung der Reise diese Belege an den RV senden und Rueckzahlung verlangen. Ich denke, dass das dann auch problemlos durch den RV erfolgen wird.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1304774200000

    Ich weiß garnicht, was Ihr habt? :frowning:

     

    Endlich mal ein Reisender, der sich vor der Reise umfassend informiert.

     

    Und nicht hinterher hier jammert.

     

    Den Hotelmanager angerufen, (Ausland, Rhodos) keine Kosten und Mühen gescheut.

     

    Die Frankfurter Tabelle studiert!

    usw.

     

    Noch ein Tipp an Markus Strehl:

     

    Schreib aber:

     

    Ich fordere eine Reisepreisminderung wegen falscher Zusagen :laughing:

     

    Falls man an die RV schreibt und Fehler drin hat, legen sie das Schreiben

    in die Runde Ablage

     

    :rofl:  

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1304781544000

    @AntoniaW sagte:

    Verpflegt wird man ja, die Frage ist wie der Unterschied von a-la-carte zu Buffet zu beziffern ist. Dazu gab es hier mal einen Thread.

    Den angesprochenen Thread findet man hier 

    Allerdings ist der dort diskutierte Fall wirklich eindeutig.

    Hier jedoch ist eine ziemlich "schwammige" Katalogbeschreibung Ausgangspunkt für eine Reisepreisminderungsanfrage.

    Wenn mir das Speisen im a-la-carte-Restaurant so wichtig ist, ich deshalb sogar vorher eine Bestätigung vom Hotelmanager einhole, dann erledige ich das doch, bevor ich dieses Hotel buche.

    Das Ansinnen des TE scheint aber mehr eine Preisminderung zu sein.

    Der ursprüngliche Wunsch, im Themenrestaurant nett bedient zu werden, scheint an Bedeutung verloren zu haben.

    Was Sauna und Dampfbad betrifft, weist die Online - Beschreibung des RV auf die Inanspruchnahme gegen Gebühr hin.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1304783070000

    @omali sagte:

    Wenn mir das Speisen im a-la-carte-Restaurant so wichtig ist, ich deshalb sogar vorher eine Bestätigung vom Hotelmanager einhole, dann erledige ich das doch, bevor ich dieses Hotel buche.

    Das Ansinnen des TE scheint aber mehr eine Preisminderung zu sein.

    Der ursprüngliche Wunsch, im Themenrestaurant nett bedient zu werden, scheint an Bedeutung verloren zu haben.

    Die korrekte Frage wäre doch eigentlich: Kann ich die Reise stornieren, weil ich fürchte, dass meine Wünsche nicht erfüllt werden.

    So hat das Ganze aber wirklich einen faden Beigeschmack.

    Unstreitig dürfte sein, dass eine Reisepreisminderung im Vorfeld nicht möglich ist.

    Interessant wird es aber, wenn der Veranstalter (wie auch immer) beweisen könnte, dass der TO wußte was ihn erwartet, auch wenn es im Katalog anders geschrieben steht und er keine weiteren Maßnahmen (erneute Nachfrage, Umbuchungswunsch etc.) getroffen hat um doch das gewünschte zu erhalten.

    Ich würde ihm dann unterstellen, dass die gerügten Mängel ihm nicht so viel bedeuten, sondern dass die Reise nur angetreten wurde, um möglichst viel Erstattung fordern zu können.

    Vielleicht meldet sich der TO nochmal und rückt etwas gerade, wenn es denn etwas zu rücken gibt. Ansonsten meine ich auch: Es wird immer lustiger!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1304809866000

    Nennen wir die Aussage zur Nutzung der Themenrestaurants "schwammig", dann ist sicher bedeutsam, dass sie vom T.O. als so wichtig erachtet wird, um zu einer Reisepreisminderung zu dienen - sein Urlaubserlebnis also erheblich davon abhängt, ob er bedient wird oder um ein Büffet rennen muss.

    Sodann meldet sich doch die aussterbende Spezies "gesunder Menschenverstand" mit der Frage, warum dies  - jemand, der die Frankfurter Tabelle studiert, muss "Schwammigkeit" in der Katalogaussage zwingend erkennen! - nicht vor der Buchung eindeutig und unschwammig geklärt wurde??

    Der Vollständigkeit halber: Dies ist wahrlich nicht der erste Fall, bei der ein Urlauber versucht, bereits vor Antritt seiner Reise zu mindern! O.t. jüngst eine Causa, bei der Urlauber wegen einer Baustelle im April den Preis für September 2011 mindern wollte und meinte, "eine Anfrage könne ja nicht schaden".

    :shock1: :frowning:

    D´accord! LUSTIG ist dieser Themenkreis wahrlich schon geraume Zeit nicht mehr! :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
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    geschrieben 1304847939000

    @Markus Strehl sagte:

    ....

    Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderung entnehmen wir das bei einer Selbstbedienung anstatt Kellner zwischen 10 - 15 % Preisminderung möglich ist.

    Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen entnehmen wir das bei einer fehlenden Sauna trotz Zusage 5 % Preisminderung möglich ist.

    .....

    hallo.

    die von dir zitierten punkte der frankfurter tabelle haben wenig mit "deinem fall" gemeinsam.

    ich sehe auch keine falschen zusagen. sie sind nur nicht richtig ausformuliert und daher dehnbar. denn alacarte essen ist möglich. im katalog steht nicht, dass es jeden tag möglich ist.

    die sauna ist ja auch vorhanden.

    ist ja nicht so, dass man keine sauna benutzen kann, weil keine vor ort ist.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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