@gabriela_maier, @ doc3366, @ Zusammen,
Also "möglich" im Sinne von, vielleicht täglich, wöchentlich, jährlich oder gar nicht, und nicht "möglich" im Sinne von, neben Buffet auch a la carte Verpflegung?!
Und das muss der RV nicht spezifizieren? Nett!
Vielen Dank für den Hinweis auf die Kemptener Tabelle.
Hier haben wir ein Urteil vom AG Bad Homburg gefunden.
Gericht: AG Bad Homburg
Aktenzeichen: 2 C 2154/03 (1)
Datum: 11.12.2003
Art der Entscheidung: Urteil
Rechtsgebiete: Reiserecht
Unter Punkt 1 wird folgendes zitiert:
Wird im Reiseprospekt ein Restaurant mit à la carte Bestellung zugesichert, und besteht dann tatsächlich nur die Möglichkeit, sich selbst am Buffet zu bedienen, so kann der Reisepreis um 5 % gemindert werden (fehlende Konkretisierung)
Nun ein Auszug aus dem o.g. Urteil
Diesen Vortrag der Klägerin tritt die Beklagte zwar entgegen, ... (bitte im Urteil selber nachlesen)
Nun zu unserem Vorgang:
Im Reiseprospekt fehlt die konkrete Formulierung wie oft der Gast im Hotel a-la-carte verzehren kann. Daher konnten und mussten wir von der täglichen Verpflegung a-la-carte ausgehen. Ansonsten hätte der RV in seinem Reiseprospekt erwähnen müssen, das das dem Hotelier vor Ort obliegt und wie oft ein Gast a-la-carte verzehren kann. Lt. E-MAIL vom 10.01.2011 höchstens 2 X pro Woche. So steht es aber nicht im Reiseprospekt. Wie oft gibt es denn für den Gast ein Frühstück im Hotel? Natürlich täglich! Eine konkrete Formulierung ist hier nicht zwingend notwendig, da das Frühstück täglich angeboten wird.
Sehen wir mal wie der RV nun darauf antwortet!
Und was heißt eigentlich Holschuld. Der RV hat uns keine Informationen vor der Buchung geben wollen.
Hätte der RV uns vor der Buchung unsere Fragen beantwortet, hätte der RV immer noch Zeit gehabt seine Reisebeschreibung zu ändern. Alles noch vor unserer Buchung. Also das wir jetzt Rügen liegt doch beim RV.
Und warum hat der RV nicht noch einmal beim Hotelier nachgefragt und seinen Vertrag angepasst wie z.B. kostenlose Liegen und Schirme am Strand und/oder was ist includiert oder was wird gegen Gebühr angeboten, wenn dem RV doch die Unterschiede zu den anderen RV bekannt sind. Wir hätten uns vorher schon abgesichert.
Und Essen wir jetzt in einem anderen Restaurant nur weil die Namen der Restaurants in der Reisebeschreibung falsch angegeben wurden? Wir glauben nicht. Einfach mal die Reisebeschreibung von der TUI durchlesen oder direkt auf der Homepage beim Hotelier.