• Markus Strehl
    Dabei seit: 1127001600000
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    geschrieben 1305459542000

    @gabriela_maier, @ doc3366, @ Zusammen,

    Also "möglich" im Sinne von, vielleicht täglich, wöchentlich, jährlich oder gar nicht, und nicht "möglich" im Sinne von, neben Buffet auch a la carte Verpflegung?!

    Und das muss der RV nicht spezifizieren? Nett!

     

    Vielen Dank für den Hinweis auf die Kemptener Tabelle.

    Hier haben wir ein Urteil vom AG Bad Homburg gefunden.

    Gericht:                       AG Bad Homburg

    Aktenzeichen:               2 C 2154/03 (1)

    Datum:                        11.12.2003

    Art der Entscheidung:     Urteil

    Rechtsgebiete:              Reiserecht

    Unter Punkt 1 wird folgendes zitiert:

    Wird im Reiseprospekt ein Restaurant mit à la carte Bestellung zugesichert, und besteht dann tatsächlich nur die Möglichkeit, sich selbst am Buffet zu bedienen, so kann der Reisepreis um 5 % gemindert werden (fehlende Konkretisierung)

    Nun ein Auszug aus dem o.g. Urteil

    Diesen Vortrag der Klägerin tritt die Beklagte zwar entgegen, ... (bitte im Urteil selber nachlesen)

    Nun zu unserem Vorgang:

    Im Reiseprospekt fehlt die konkrete Formulierung wie oft der Gast im Hotel a-la-carte verzehren kann. Daher konnten und mussten wir von der täglichen Verpflegung a-la-carte ausgehen. Ansonsten hätte der RV in seinem Reiseprospekt erwähnen müssen, das das dem Hotelier vor Ort obliegt und wie oft ein Gast a-la-carte verzehren kann. Lt. E-MAIL vom 10.01.2011 höchstens 2 X pro Woche. So steht es aber nicht im Reiseprospekt. Wie oft gibt es denn für den Gast ein Frühstück im Hotel? Natürlich täglich! Eine konkrete Formulierung ist hier nicht zwingend notwendig, da das Frühstück täglich angeboten wird.

    Sehen wir mal wie der RV nun darauf antwortet!

    Und was heißt eigentlich Holschuld. Der RV hat uns keine Informationen vor der Buchung geben wollen.

    Hätte der RV uns vor der Buchung unsere Fragen beantwortet, hätte der RV immer noch Zeit gehabt seine Reisebeschreibung zu ändern. Alles noch vor unserer Buchung. Also das wir jetzt Rügen liegt doch beim RV.

    Und warum hat der RV nicht noch einmal beim Hotelier nachgefragt und seinen Vertrag angepasst wie z.B. kostenlose Liegen und Schirme am Strand und/oder was ist includiert oder was wird gegen Gebühr angeboten, wenn dem RV doch die Unterschiede zu den anderen RV bekannt sind. Wir hätten uns vorher schon abgesichert.

    Und Essen wir jetzt in einem anderen Restaurant nur weil die Namen der Restaurants in der Reisebeschreibung falsch angegeben wurden? Wir glauben nicht. Einfach mal die Reisebeschreibung von der TUI durchlesen oder direkt auf der Homepage beim Hotelier.

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1305463088000

    @Markus: Altes Problem, hm? Die anderen Beiträge interessieren dich nur nebensächlich, und Antworten darauf geben  -  wofür denn...

    Laut obigem Urteil dürftest du dir dann ja auf eine Erstattung von 2/7 von 5 % freuen, da du dich nicht nur am Buffet bedienen brauchst. Viel Spaß mit dem Geld...

    Außerdem: "Daher konnten und mussten wirvon der täglichen Verpflegung a-la-carte ausgehen." --> Das wird jeder Richter anders sehen, aber versuche es ruhig...

    Ich glaube, ich weise den Hotelier mal auf diesen Thread hier hin. Man wird dich dann sicherlich mit offenen Armen empfangen und dir einen wunderschönen, unvergeslichen rlaub gestalten. Für seine Lieblingskunden tut man schließlich fast alles...

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305463801000

    @Markus

    Du stellst das Urteil zwar hier ein, schreibst aber nicht, dass die Kläger bereits vor Ort waren.

    Du weißt das aber laaaange vor der Reise, wusstest es m. E. sogar schon vor dem Buchen, hast aber trotzdem bei Jahn gebucht, die - einfach ideal (!) - was Falsches eingestellt hatten.

     

    Klar, du wünscht Minderung - das ist allen hier schon lange klar. :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Markus Strehl
    Dabei seit: 1127001600000
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    geschrieben 1305464681000

    @ Carsten,

    was hat der Hotelier damit zu tun, wenn doch der RV einen Fehler gemacht hat und auch eingeräumt hat.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1305468238000

    ...wo ist eigentlich das Problem? :frowning: Du hast eine Korrektur der Angaben erhalten. Damit ist das Thema durch, denn Du hast diese Änderungen stillschweigend akzeptiert, anderenfalls hättest Du ja stornieren können, was Du nicht getan hast.

    Ich denke wir können dann hier demnächst abschließen, es kommt eh nichts vernünftiges mehr... ;)

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1305469449000

    Och nö Curi, bitte nicht!

    Ich habe mich zwar auch schon länger zurückgezogen, da es mir zu "bunt" wurde, aber nach den ganzen Mühen aller Beteiligten hier, haben wir doch ein Recht, den Ausgang der Geschichte zu erfahren?! ;)

    Btw, läuft heute nicht die Frist ab, also gib uns bitte mindestens bis morgen, damit wir die Antwort des RV lesen können ;)

  • chepri
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    geschrieben 1305469930000

    @Markus Strehl

    Eigentlich bin ich ja hier schon weg, aber das was du bringst, ist so was von daneben!

    Normalerweise findet jeder meine Unterstützung, der nicht die gebuchte Leistung erhält und gerade wenn jemand a la carte speisen will und sich dann am buffet bedienen muss, hat er mein volles Mitgefühl.

    Nur das was du rüberbringst ist vom ersten Beitrag an immer wieder der gleiche Eindruck: Mosern, meckern und ganz wichtig Geld rausholen. Es geht dir in Wahrheit überhaupt nicht darum, ob das Essen a la carte oder am buffet angeboten wird, es geht dir nur darum, dass du etwas gefunden hast oder glaubst etwas gefunden zu haben wo am reklamieren kann. Wer in Hotelbewertungen darauf eingeht, dass die angegebenen 50m zur U-Bahn in Wahrheit 100m waren ist ein notorischer *********, der vermutlich im Urlaub nichts anderes zu tun hat, als seinen Mitmenschen auf die Nerven zu gehen.

    Was bin ich froh, dass ich mittlerweile dort Urlaub mache, wo ich nicht auf solche Zeitgenossen treffe.

  • Markus Strehl
    Dabei seit: 1127001600000
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    geschrieben 1305470433000

    @doc3366,

    das erste Ergebnis hatten wir bereits mitgeteilt.

    Die Sauna zahlen wir vor Ort und lassen uns das dann später wieder erstatten.

    Vorgang a-la-carte liegt nun der Kundenbetreuung vor, wir erwarten hierzu noch eine Antwort

    @curiosus,

    1. Eine Korrektur zum Thema a-la-carte haben wir nicht erhalten, da der RV

       hier noch anderer Meinung ist, obwohl ihm die korrekten Angaben vorlagen.

    2. Änderungen stillschweigend akzeptiert

        eine Userin hatte hier bereits darauf aufmerksam gemacht, das so etwas bei  

        Privatpersonen nicht gilt.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1305470997000

    @ Markus Strehl

    Wären Deine Posts öfter so ausgefallen, wie Dein letzter, wäre Dir hier bestimmt weniger Antipathie entgegengeschlagen!

    Wo steht das mit Punkt 2 an @ Curiosus, mag nicht nochmal den ganzen Thread durchlesen :shock1:

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1305471071000

    Was bin ich froh, dass ich mittlerweile dort Urlaub mache, wo ich nicht auf solche Zeitgenossen treffe.

    Und ich vermeide den Kontakt zu Deutschen im Urlaub :laughing:

     

    Aber in Kuba findet man auch andere Spezies der Reisenden.

     

    Mehr interessiert an Land und Leuten.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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