• Gabi2001
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    geschrieben 1323551380000

    Hallo,

     

    überhaupt kein Problem, die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Preis des Fluges und des Hotels, das zusammen ziehen .

    Es gibt Versicherungen mit 20% Selbstbehalt und ohne, ich habe immer die ohne SB genommen, seit 2 Jahren habe ich eine Versicherung die für alle Reisen egal wie oft im Jahr gilt, bis 5000€ Reisewert pro Reise.

     

    Gruß Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • Lugansk
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    geschrieben 1323553482000

    Hallo!

     

    Das müßte möglich sein!

  • bernhard707
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    geschrieben 1323561215000

    Es müsste nicht nur, sondern ist auch möglich wie bereits vor Dir schon in einem Beitrag beschrieben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Carry81
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    Beiträge: 10
    geschrieben 1323584431000

    Vielen Dank...Für die schellen antworten :)

  • katjaworld
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    geschrieben 1323790780000

    @Carry81, wichtig zu erwähnen wäre vielleicht noch bei einer individuell zusammengestellten und gebuchten Reise, dass man auch etwaige eigens gebuchte Transfers oder den Preis für einen vorab gebuchten Mietwagen in den Gesamtpreis mit reinnimmt und dann anhand des Gesamtpreises die RRV bucht. Bei vielen Versicherungen richtet sich ja der Preis für die RRV nach einer bestimmten Preisstaffelung, so dass es sein kann, dass sich der Gesamtpreis inklusive Transfer in einer höheren Preisstaffel befindet als nur der Flug und das Hotel. Ich persönlich halte es wie @Gabi2001, ich habe auch eine Jahresversicherung ohne SB, mit der ich beliebig viele Reisen machen kann und immer gut versichert bin. (So hofft man zumindest. ;) )

  • eiswolke
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    geschrieben 1332099544000

    OK, dann mal eine weitere Version :laughing:

     

    1. A bucht einen Urlaub

    a) Flug und Unterkunft separat

    b) Pauschalreise

     

    2. A sieht eine interne Stelle auf Sachalin (nur als Vorbild :shock1: musste selbst nachschauen was der Name der Insel ist) angeboten, bewirbt sich, wird ohne Probezeit oder Urlaubssperre angenommen.

     3. Vorher gebuchter Flug a) und Ort der Ferienwohnung sind nur sehr schwer erreichbar, und die Pauschalreise b) auch nur mit erheblichen Mehraufwand antretbar.

     

    Gibt es eine Annulierungsversicherung die sowas deckt?

  • Lexilexi
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    geschrieben 1332100072000

    @eiswolke

    hättest du dir die mühe gemacht, die an dich gerichteten beiträge zu lesen und auch diesen thread hier zu lesen, müßtest du die frage nicht erneut stellen. ;)

    ja, in deutschland gibt es sowas (siehe diesen thread hier). da du von "annulierung" sprichst, was im deutschen sprachgebrauch relativ ungewöhnlich ist, gehe ich davon aus, dass du derzeit nicht in d wohnst.

    wie sowas in anderen ländern abgedeckt ist, entzieht sich meiner kenntnis.

    vielleicht kannst du dazu was sagen?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1332191793000

    @eiswolke, es gibt, wie schon von lexilexi angedeutet, Versicherungen, die bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsaufnahme und sogar bei Arbeitsplatzwechsel greifen. In dem von dir geschilderten Fall handelt es sich aber wohl nicht um einen Arbeitsplatzwechsel im Sinne der Versicherungsbedingungen, z.B. der ERV. Arbeitsplatzwechsel setzt hier nämlich voraus, dass es sich um einen Wechsel des Arbeitgebers handelt. Du schilderst aber eine interne Stellenausschreibung, auf die sich dein "fiktiver Fall" beworben hat und die Stelle auch bekommen hat. Insofern kann man wahrscheinlich nicht von einem Arbeitgeberwechsel sprechen. Wie gesagt, als Beispiel habe ich hier die ERV gewählt. Wie es bei anderen Versicherungen diesbezüglich aussieht, kannst du (ääähm, ich meine dein fiktiver Fall) auch selbst erlesen. Problem dabei ist aber wohl, dass ich mich selten für bereits eingetretene Konstellationen versichern kann und das ist bei dir offensichtlich der Fall. Reiseversicherungen decken im Normalfall das Risiko eines Schadensfalles ab, nicht das vorweggenommene Ereignis. Aber auch hier lass ich mich gern eines Besseren belehren, wenn es denn eine andere Möglichkeit gibt. @eiswolke, lass es uns wissen, wenn dich das Lesen durch die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen doch noch zum Ziel führt.

  • Düren
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    geschrieben 1332282481000

    @juanito sagte:

    Ja klar, noch nicht angefangen und schon fragen:

    Cheffe wann kann ick Urlaub bekommen? :shock1:

    Juanito, ich weiss ja nicht in welcher Branche Du arbeitest (Förster laut Photo?), aber ich kenne das so das Sachen wie Gehalt und Antritt eines bereits gebuchten Urlaubs Gegenstand der Vertragsverhandlungen ist.

    Da braucht man sich nicht für zu schämen das man Urlaub gebucht hat und der Arbeitgeber der das nicht verstehen will....ich weiss nicht ob das ein guter Start für das Arbeitsverhältnis wäre.

    Sie beobachten Dich
  • bernhard707
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    geschrieben 1332286786000

    :laughing: Guten Abend Herr Oberförster Düren,

    gehe einfach davon aus, Vertragsverhandlungen für einen neuen Job wird es verbunden mit einem bereits gebuchten Urlaub gleich zu Anfang erst gar nicht geben!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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