@eiswolke, es gibt, wie schon von lexilexi angedeutet, Versicherungen, die bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsaufnahme und sogar bei Arbeitsplatzwechsel greifen. In dem von dir geschilderten Fall handelt es sich aber wohl nicht um einen Arbeitsplatzwechsel im Sinne der Versicherungsbedingungen, z.B. der ERV. Arbeitsplatzwechsel setzt hier nämlich voraus, dass es sich um einen Wechsel des Arbeitgebers handelt. Du schilderst aber eine interne Stellenausschreibung, auf die sich dein "fiktiver Fall" beworben hat und die Stelle auch bekommen hat. Insofern kann man wahrscheinlich nicht von einem Arbeitgeberwechsel sprechen. Wie gesagt, als Beispiel habe ich hier die ERV gewählt. Wie es bei anderen Versicherungen diesbezüglich aussieht, kannst du (ääähm, ich meine dein fiktiver Fall) auch selbst erlesen. Problem dabei ist aber wohl, dass ich mich selten für bereits eingetretene Konstellationen versichern kann und das ist bei dir offensichtlich der Fall. Reiseversicherungen decken im Normalfall das Risiko eines Schadensfalles ab, nicht das vorweggenommene Ereignis. Aber auch hier lass ich mich gern eines Besseren belehren, wenn es denn eine andere Möglichkeit gibt. @eiswolke, lass es uns wissen, wenn dich das Lesen durch die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen doch noch zum Ziel führt.