• Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1166039947000

    @'Chiara Saluta' sagte:

    **** happens....meistens aber im internet ;)

    Deine Einstellung zum Internet in allen Ehren, liebe Chiara Saluta, aber da es in eben diesem Internet auch segensreichen Funktionen wie z.B "Speichern" und/oder "Drucken" gibt, die man natürlich auch nutzen sollte, steht man dort nicht besser oder schlechter da als im Reisebüro, wenn dort ein Mitarbeiter vielleicht nicht seinen besten Tag hat. ;)

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1166045692000

    Lieber Sokrates,

    auch ich benutze natürlich das Internet - sonst könnte ich ja hier auch nicht schreiben -; ich prangere lediglich den sorglosen umgang den einige an den tag legen mit diesem medium an, der schnelle klick-> ist ja nicht so schlimm, falls ich mich vertan haben sollte, die unaufmerksamkeit hier und da und das fehlende rechtsbewußtsein, dass mit diesem klick ein vertrag zustande gekommen sei - das müßtet ihr bei hc doch zu genüge wissen.... ach fräulein, eigentlich wollte ich es ja gar nicht buchen,habe nur so zum spass mit ok bestätigt...oder?

    und hier haben wir mit carloscb wieder so ein prachtexemplar; ... ich buch mal schnell 'ne reise... ich buch mal um, komisch ist noch keine bestätigung da, ok vorsichtshalber ruf ich mal an; alles klar hab bestätigung bekommen, werden mir schon noch eine schicken per post, hab ich im reisebüro immer bekommen, wie ? keine bestätigung sondern mahnung.... was solls, ich wart' erst einmal die bestätigung ab.... wie, die reise wurde storniert, ich wollte sie doch haben.....und das auch noch stornokosten..... ja wieseo denn dass, die anderen wollten doch......

    richtig die anderen wollten oder/aber es gab hier ein mißverständnis von wollen und bekommen. fakt ist bestätigung erhalten, nicht bezahlt , angemahnt nicht beachtet und nun ist immer herr neckermann schuld, der wars, ich geh zu meinem anwalt und der wirds schon richten, ich bin mir ja keiner schuld bewußt.

    so ich glaub jetzt haben wir es auf den punkt gebracht, falls noch etwas fehlen sollte, bitt ich um ergänzung

  • mosaik
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    geschrieben 1166083873000

    @'Marcell' sagte:

    Bei meinen Recherchen in meinem eigenen "Fall" habe ich den Hinweis aufgeschnappt, dass es sich bei einer automtisierten Antwort-Mail um keine Buchungsbestätigung handelt, ergo: kein Vertrag!!! Daher: keine Stornogebühren!!

    Nein, nicht richtig: Der Kunde hat sein Angebot an den Reiseveranstalter abgegeben, die Reise X zu den Konditionen Y buchen zu wollen. Der Kunde ist daraus aber dann verpflichtet, so lange sein Angebot aufrecht zu halten, bis er vom Veranstalter entweder eine Buchungsbestätigung oder eine Ablehnung erhält.

    Das heißt, zwischen dem Abschluss und dem Eingang einer Buchungsbestätigung mögen zig andere Schreiben sein - der Kunde kann nicht ohne Einhaltung der vereinbarten Bedingungen aus seinem Angebot austreten. Sprich Stornogebühren zu bezahlen.

    Eine wesentlich interessantere Frage ist: Kann ein Veranstalter von sich aus einen - setzen wir voraus - fest geschlossenen Vertrag kündigen, weil die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wurden?

    Meiner Meinung nach nicht.

    Das bedeutet, dass zumindest der erste im Internet geschlossene Vertrag rechtskräftig zu Gunsten des Kunden bestehen bleiben muss.

    Ob eine nachträgliche Änderung in einem Call Center nachweisbar ist, kann ich so nicht beurteilen.

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1166091985000

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog.

    Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.

    1. Abschluss des Reisevertrages

    1.1

    Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

    Eine EMAIL langt also! Zusätzlich war da noch die Mahnung, die ebenfalls deutlich machte, dass man auf ZAHLUNG der Reise wartete, zusätzlich sind auf JEDER Mahnung alle Reisedaten und der Betrag angegeben. Ist so Fakt brauchen wir nicht weiter zu diskutieren...

    1.2

    Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

    1.3

    Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

    2. Bezahlung

    2.1

    Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 15% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

    2.3

    Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

    [b][color=darkblue]Und somit schließt sich der Kreis, Neckermann Reisen hat ein SUPER Geschäft gemacht -kaum Leistung viel Gewinn- , würde mich wundern wenn die sich jetzt kulant zeigen würden, warum auch......[/b] [/color]

    2.4

    Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 10,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,00 zu erheben.

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    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Lexilexi
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    geschrieben 1166125928000

    aber mal anders herum gesehen: er hat die mahnung per post bekommen, so wie ich das verstanden habe.

    diese wird wohl nicht per einschreiben gekommen sein. also kann neckermann doch gar nicht beweisen, dass die ihn angemahnt haben.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1166137750000

    Ich glaube nicht das dies funktioniert, den in Verzug war er auf jeden Fall...

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1166168834000

    @thorben

    ja im verzug war er. aber wenn keine rechnung kommt, konnte er doch gar nicht wissen, wie hoch die anzahlung gewesen wäre.

    und er hatte ja auch keine buchungsnummer, auf die er bezug nehmen konnte.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1166172058000

    Eine Mahnung enthält immer alle Daten, wie Buchungsnummer, Buchungsdatum, Reisedatum usw.; es ist halt nur die Frage, ob man diese sehen will, oder ob man sich die Wahrheit des eigenen Verschuldens schön sehen möchte.

    Auch ein Einschreiben, welches man nicht abholt, gilt als zugestellt, im übrigen hat er ja auch einen Bestätigung per mail erhalten, da es sendeprotokolle gibt = zugestellt und erhalten.

    Nein, nein, der 'gute' Carlos wollte auf billiger Basis in den Urlaub und jetzt wird er -durch sein Verschulden - mit der 'bösen' Realität konfrontiert und redet sich seine Welt schön, in der Hoffnung, dass er irgendeinen Kniff findet, aus seiner Lage zu entfliehen, aber es wird Ihm nichts nützen, da er kein Vogel Strauss ist, kann er nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und sagen: seh ich euch nicht, seht ihr mich nicht....

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1166173458000

    Ja,ja.. billig,billig! ...und dann sind die Anderen schuld.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1166173759000

    Nur Mut Carlos, dir wird schon was einfallen.

    Gibt halt hier ein paar User die haben ihre eigene Art

    Rat suchenden aus dem Schlamassel zu helfen.

    Kopf hoch

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
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