Hallo Mandy,
so steht es in den Elvia-Versicherungsbedingungen:
– unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden;
Hier der Link zu den Elvia-AGB
ELVIA
Die Betonung liegt hier auf unerwartet.
Da Ihr heute schon über die eventuelle Einberufung informiert seid, kommt die tatsächliche Einberufung nicht mehr unerwartet.
Ich würde Dir empfehlen, Dich direkt mit Deinem Versicherer in Verbindung setzen und dort nachzufragen, wie Ihr Euch verhalten sollt.
Wenn Ihr bis 30 Tage vor dem Abreisetermin storniert, verliert Ihr nur die Anzahlung, danach wird es teuer.
Der Versicherungsnehmer ist zur Schadenminderung verpflichtet, d.h., er muss sofort, nachdem ihm bekannt wird, dass er die Reise nicht antreten kann, beim Veranstalter die Reise stornieren.
Soweit ich informiert bin, erfolgen die Einberufungen zur Bundeswehr nur noch quartalsweise. Für den 01.07.2007 würde es vielleicht ein bisschen knapp. Dann käme der 01.10.2007 - da dürfte Euer Urlaub schon vorüber sein, oder?
Kann jemand im Forum über die Einberufungstermine genaueres sagen? Wie lange dauert das Verfahren von der Musterung bis zur Einberufung (wegen Termin 01.07.2007).