• Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
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    geschrieben 1178543845000

    Hallo,

    ich wollte mich nur mal erkundigen, ob mir vielleicht jemand helfen kann.

    Wir haben unseren Urlaub für August gebucht und nun bekam mein Partner Post von der Bundeswehr.

    Zwar erstmal nur Musterung aber die Einberufung kommt bestimmt.

    Wir haben über die Europäische ein Rundum Sorglos Paket gebucht und mich würde es interessieren, ob die auch in Kraft tritt bei einer Einberufung.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, oder sagen, wie ich mich nun verhalten soll, damit nicht das ganz Geld flöten geht.

    Liebe Grüße

    Mandy

  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1178546336000

    Hallo.

    Erst mal keine Panik. Nach der Musterung kommt ja auch noch der Eignungstest. Danach wird dann erst mal geprüft ob dein Partner überhaupt für die Bundeswehr geeignet ist. Und bis das alles durch ist gehen noch Monate vorbei. Frage doch mal in dein Reisebüro nach ob die Versicherung dann in Kraft tritt bei einer möglichen Einberufung.

    LG Matze

  • Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
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    geschrieben 1178547030000

    Hallo Matze,

    hebe schon Rücksprache gehalten mit dem Reisebüro und die haben gesagt, das die Versicherung nicht in Kraft tritt bei einer Einberufung.

    Was soll man denn dazu noch sagen.

    Selbst die beim Kreisewehrersatzamt haben gesagt, na dann haben sie halt pech gehabt.

    Liebe Grüße

    Mandy

  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1178547397000

    Also wenn dei Partner in einen Arbeitsverhältnis steht dann geht das nicht so einfach mit der Einberufung. Und die Aussage dann habt ihr halt pech gehabt das ist dann schon eine Frechheit.

    LG

  • Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
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    geschrieben 1178547907000

    Hey,

    ja er steht seit März im Arbeitsverhältnis und es wird auch immer darauf hin gewiesen, dass Arbeitsplatz kein Schutz ist vor einer Einberufung und Sie die Leute dann trotzdem ziehen, dass haben sie auch bei der Musterung gleich zu Ihm gesagt.

    Wir haben es auch nachgelesen und es ist tatsächlich so. :shock1:

    Naja, aber was sollen wir dann machen? Dann ist unser ganzes gespartes Geld weg und die Versicherung greift auch nicht. :(

    Lg Mandy

  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1178548712000

    Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen. Würde auch das Kreiswehrersatzamt darauf hinweisen das durch die Einberufung der Arbeitsplatzverlust im Raume steht.

    LG Matze

  • sarie
    Dabei seit: 1141603200000
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    geschrieben 1178548907000

    @'Bubilein' sagte:

    Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen.

    LG Matze

    Also die Aussage stimmt nicht ganz. Mein Sohn hatte zum 01.04.2007 eine neue Stelle, Arbeitsvertrag unterschrieben, hat dann Anfang März die Einberufung zum 1.04.07 bekommen, Trotz Bemühungen seiner neuen Firma ihn zurückzustellen und ettlichen Anrufen meines Sohnes beim Kreiswehrersatzamt wurde er gezogen.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1178549177000

    Hallo Mandy,

    so steht es in den Elvia-Versicherungsbedingungen:

    – unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden;

    Hier der Link zu den Elvia-AGB

    ELVIA

    Die Betonung liegt hier auf unerwartet.

    Da Ihr heute schon über die eventuelle Einberufung informiert seid, kommt die tatsächliche Einberufung nicht mehr unerwartet.

    Ich würde Dir empfehlen, Dich direkt mit Deinem Versicherer in Verbindung setzen und dort nachzufragen, wie Ihr Euch verhalten sollt.

    Wenn Ihr bis 30 Tage vor dem Abreisetermin storniert, verliert Ihr nur die Anzahlung, danach wird es teuer.

    Der Versicherungsnehmer ist zur Schadenminderung verpflichtet, d.h., er muss sofort, nachdem ihm bekannt wird, dass er die Reise nicht antreten kann, beim Veranstalter die Reise stornieren.

    Soweit ich informiert bin, erfolgen die Einberufungen zur Bundeswehr nur noch quartalsweise. Für den 01.07.2007 würde es vielleicht ein bisschen knapp. Dann käme der 01.10.2007 - da dürfte Euer Urlaub schon vorüber sein, oder?

    Kann jemand im Forum über die Einberufungstermine genaueres sagen? Wie lange dauert das Verfahren von der Musterung bis zur Einberufung (wegen Termin 01.07.2007).

  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1178549244000

    @'sarie' sagte:

    Also die Aussage stimmt nicht ganz. Mein Sohn hatte zum 01.04.2007 eine neue Stelle, Arbeitsvertrag unterschrieben, hat dann Anfang März die Einberufung zum 1.04.07 bekommen, Trotz Bemühungen seiner neuen Firma ihn zurückzustellen und ettlichen Anrufen meines Sohnes beim Kreiswehrersatzamt wurde er gezogen.

    Da stand dein Sohn aber noch nicht in einen festen Arbeitsverhältnis auch wenn er einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Da ist die Sachlage etwas anders.

    LG

  • Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
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    geschrieben 1178550558000

    Hallo Bubilein,

    doch glaub es uns, denen geht das dort am ***** vorbei ob du arbeit hast oder nicht und man kommt rechtlich dagegen auch nicht an, weil es doch eine Pflicht ist dort hin zu gehen.

    Tja wenn ich das wüßte ob es für den 1.07 nicht schon zu spät ist, dann würde ich mich ja freuen, aber meiner Meinung nach kommt der Einberufungsbescheid so 4-6 Wochen vorher, also noch etwas Zeit.

    Aber bei manchen kam er auch erst 3 Tage vorher, kommt ganz drauf an.

    Und die Leute dort beim KWEA lassen da auch nicht mit sich reden, warum auch immer.

    Lg Mandy

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