• holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1178707292000

    Hallo Mandy,

    meine letzten beiden Beiträge haben sich jetzt nicht direkt auf Deinen Einzelfall bezogen, sondern stellen meine Sichtweise zu den AGB-Formulierungen der HanseMerkur dar.

    Für mich ist und bleibt die Formulierung bei HanseMerkur eine sehr schwammige, die im Erstfalle unter Umständen nicht gutes erahnen lässt.

    Ich kann somit nur für die Reisenden hoffen, daß der RRV zu seinem Wort steht und dann die entsprechenden Taten folgen lässt.

    Wem Du Dein Geld für Reise gibst, ob dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter spielt dabei keine Rolle. Ebenso nicht wohin die Reiseunterlagen kommen.

    Gruß

    holzwurm

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1178707591000

    @'Mandy1304' sagte:

    Hallo,

    Wir machen uns da jetzt keine weiteren Gedanken mehr drüber, wenn es soweit ist, dann setzen wir uns mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung und fragen nach einem anderen Termin, wenn es an dem sein sollte und wenn nicht, weiß nicht, vielleicht müssen die ja dann sogar für die Reise aufkommen, wer weiß.

    LG Mandy

    Wer weiß?

    Aber dann höchstens nach Afghanistan :shock1:

    sorry, aber wo lebst du denn?

    Die Bundeswehr ersetzt dir die Reisekosten? :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Mandy1304
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    Beiträge: 465
    geschrieben 1178708028000

    Hallo joanito,

    also die wollen doch was, also müssen sie auch akzeptieren, dass man einmal im Jahr auch Urlaub gebucht haben könnte.

    Man kann ja nicht nur warten bis die sich irgendwann mal,oder nie melden, solch quatsch.

    Also entweder wird der Termin verschoben,oder sie müssen halt dafür aufkommen, was anderes gibt es nicht zur klärung, man ist doch nicht onasses, das man das Geld so sinnlos aus dem Fenster werfen kann, wir zumindest nicht.

    Lg Mandy

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1178708707000

    @'Mandy1304' sagte:

    Hallo joanito,

    also die wollen doch was, also müssen sie auch akzeptieren, dass man einmal im Jahr auch Urlaub gebucht haben könnte.

    Man kann ja nicht nur warten bis die sich irgendwann mal,oder nie melden, solch quatsch.

    Also entweder wird der Termin verschoben,oder sie müssen halt dafür aufkommen, was anderes gibt es nicht zur klärung, man ist doch nicht onasses, das man das Geld so sinnlos aus dem Fenster werfen kann, wir zumindest nicht.

    Lg Mandy

    Die wollen doch nichts. Es ist eine Pflicht - darum auch das Wort "Wehrpflicht" dem Vaterland zu dienen. Wer dies nicht tun möchte darf entsprechenden Ersatzdienst (z. B. ehrenamtlich beim DRK) oder als Zivildienstleistender z. B. in einem Altenpflegeheim ableisten. Also hat doch sogar Dein Freund die Wahl.

    Hast Du schon mal erlebt, daß der Staat auf Deine Wünsche, Belange und Interessen Rücksicht nimmt?

    Ich nicht.

    Siehe doch die Erhöhung der MWST,, Pendlerpauschale, Sparerfreibetrag, Eigenheimzulage, Strafsteuer für Dieselfahrzeuge oder Hartz IV. Ich könnte Dir da noch viel mehr aufzählen. Immer wird beim kleinen Mann was geholt. Entweder durch Kürzungen von bisherigen Leistungen oder durch Erhöhungen von Steuern.

    Wenn die Bundeswehr Deinen Freund einziehen will, dann tut sie es ob Du Urlaub gebucht hast oder nicht. Das interessiert dort keinen.

    Ihr könnt nur hoffen, daß dies erst nach Eurem Urlaub über die Bühne geht.

    Die Bundeswehr lässt sich jedenfalls nicht auf der Nase rum tanzen.

    Gruß

    holzwurm

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1178709429000

    Hallo zusammen

    ich verfolge diesen thread eigentlich eher amüsiert. Das große Pech für Mandy war halt, dass sie die falsche RRV abgeschlossen hatte. Allerdings bin ich der Meinung, wenn man(n) im wehrfähigen Alter ist, sollte halt auch geprüft werden, was ich für mein Geld eigentlich an Risiken abdecke. Und wenn´s im Vorjahr dabei war, heißt es doch noch lange nicht, dass sich Versicherungsbedingungen nicht ändern. Meiner Meinung nach zahlt im Falle eines Falles (möge er nicht eintreten) die RRV nicht, wenn sie weiß, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemustert und tauglich war.

    Und wenn das Geld dann tatsächlich weg sein sollte, kann man nur sagen "Selbst schuld". Das klingt jetzt böse, soll´s aber um Gottes Willen nicht sein. Nur es stimmt halt, denn man hat sich falsch versichert.

    Ich drück Mandy fest die Daumen, dass es noch ein schöner Urlaub wird, denn eines steht unverrückbar fest: Von der Bundeswehr gibt es mit Sicherheit keinen Cent.

    Gruss chepri

  • Kessi
    Dabei seit: 1109116800000
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    geschrieben 1178709723000

    Und bisher gibt es ja nichtmal ne Gewissheit, ob er überhaupt wehrpflichtig ist.

    Wie alt ist er denn eigentlich?

    Fast während des gesamten Oktoberfestes - der Wiesn - in München. Partyurlaubs-Fragen werden auch gerne beantwortet, vorausgesetzt dies wurde nicht schon 50 x in der Partyurlaubsrubrik getan.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1178709954000

    @'chepri' sagte:

    Ich drück Mandy fest die Daumen, dass es noch ein schöner Urlaub wird, denn eines steht unverrückbar fest: Von der Bundeswehr gibt es mit Sicherheit keinen Cent.

    Aber anders herum, sollte die Bundeswehr von sich aus auch etwas Rücksicht nehmen. Insbesondere dann, wenn man den Urlaub u. U. schon bei der Musterung angibt, weil er schon gebucht war.

    Dann wird man halt im nächsten Quartal eingezogen.

    Bei einem Arbeitsplatzwechsel lässt sich das ja auch in der Regel mit dem neuen Arbeitgeber regeln.

    Und die Bundeswehr ist für die Zeit der Wehrpflicht eigentlich nichts anderes als ein Arbeitgeber, der halt mit gesetzlichem Auftrag arbeitet und Mitarbeiter (Wehrpflichtige) einstellt.

    Gruß

    holzwurm

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1178712327000

    Hallo holzwurm,

    Aber anders herum, sollte die Bundeswehr von sich aus auch etwas Rücksicht nehmen. Insbesondere dann, wenn man den Urlaub u. U. schon bei der Musterung angibt, weil er schon gebucht war.

    da gebe ich dir vollkommen recht. Die Betonung liegt aber auf "wenn man den Urlaub angibt...". In den Kreiswehrerstzämtern (oder wie das heutzuzage heißen mag) arbeiten auch nur Menschen und in aller Regel kann man überall etwas erreichen. Je früher und im richtigen Ton man sowas macht, umso eher geht es. Nur mit einer Einstellung wie

    [quote]also die wollen doch was, also müssen sie auch akzeptieren, dass man einmal im Jahr auch Urlaub gebucht haben könnte.[/qoute]

    oder

    Wir machen uns da jetzt keine weiteren Gedanken mehr drüber, wenn es soweit ist, dann setzen wir uns mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung

    wird man nicht sehr viel erreichen.

    Gruss chepri

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1178715142000

    Ja, aber so sind sie :D

    Pssst ;)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1178715627000

    @'Kessi' sagte:

    Und bisher gibt es ja nichtmal ne Gewissheit, ob er überhaupt wehrpflichtig ist.

    Wie alt ist er denn eigentlich?

    Hallo Kessi,

    die Wehrpflicht beginnt mit 18.

    Die Wehrerfassung bekommt man glaube ich mit frühstens 17 Jahren. Bei mir war es damals so. Musterung hatte ich dann irgendwo zwischen 19 und 20. Wurde dann leider ausgemustert. Daher kann ich nicht viel über den Abstand Musterung - Einzug sagen.

    Die Musterung erfolgt frühstens mit ca. 17,5 Jahren.

    Und dann kommt es darauf an, welchen Tauglichkeitsgrad er bei der Musterung geschafft hat.

    Alle mit T1 und T2 werden meist recht bald eingezogen. Die anderen kommen in der Regel später oder gar nicht dran. Auch kommt es darauf an wie groß der einzuziehende Jahrgang bundesweit ist. Stehen z. b. 150000 Wehrpflichtige zur Verfügung ist Chance geringer gleich eingezogen zu werden als wenn nur beispielsweise 50000 junge Männer zur Verfügung stehen.

    Gruß

    holzwurm

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