Aber da kommt doch dann erst mal nach der Musterung noch der Eignungstest, so war es zumindest bei mir, oder gibt es den nicht mehr.
LG
Aber da kommt doch dann erst mal nach der Musterung noch der Eignungstest, so war es zumindest bei mir, oder gibt es den nicht mehr.
LG
doch, den gibt es schon noch, aber der ist aber auch nichtmehr bei jedem so.
Mal wird er gemacht und mal nicht, kommt ganz drauf an, wie die drauf sind.
wir können jetzt nur noch abwarten und hoffen, dass nichts mehr vor unserem Urlaub kommt.
Das wäre dann nämlich ärgerlich.
Man kann auf jedenfall einberufen werden schon nach der Musterung, weil die Stellen fest, ob du fähig bist oder nicht und der Computertest ist nicht so relevant.
Lg Mandy
Mein Beitrag wurde überlesen???
Hallo Elvia1,
nein habe deinen Beitrag nicht überlesen.
Nur was soll ich denn nun tun, denn eigentlich wissen wir ja nun, dass eine Einberufung kommen könnte und damit würden die jetzt sicherlich auch nichtmehr greifen als Versicherung.
Und wir sind bei der Europäischen und die hatten das letztes Jahr noch mit drinne, aber seit diesem Jahr nichtmehr, leider.
Das hat aber auch die Tante in unsrerem Reisebüro auch nicht gewußt, dass es das seit diesem Jahr nichtmehr gibt.
Hm und nun?????????
Eventuell das einem der Hausarzt was schreibt, zwecks Krankheit nicht fliegen kann?
Mal schauen.
Lg Mandy
Eventuell das einem der Hausarzt was schreibt, zwecks Krankheit nicht fliegen kann?
Wie nennt man so etwas nochmal? :shock:
Das solltest du dir schnell aus dem Kopf schlagen
Sorry Mandy,
da habe ich mich mit dem Versicherer vertan
Meint Ihr denn, dass die Einberufung schon zum 01.07. stattfinden kann?
@ joanito
was soll man denn sonst machen, wenn man keinen Ausweg mehr sieht?
Wer weiß, vielleicht ist man ja auch Krank.
@'juanito' sagte:
Wie nennt man so etwas nochmal?
Versicherungsbetrug Sollte man nicht tun, kann höchst unangenehme Folgen haben. Und wenn man schon so etwas vorhat, sollte man zumindest so clever bzw. gerissen sein, es nicht öffentlich anzukündigen :shock:
Hallo,
so war das doch nicht gemeint.
Mein Freund leidet eh schon an Astma und hat öfters damit Probleme und das können wir auch nachweisen.
@'Mandy1304' sagte:
weil es doch eine Pflicht ist dort hin zu gehen.
...nein! Es besteht eine Dienstpflicht aber keine ausschließliche Wehrpflicht.
Theoretisch könnte Dein Partner doch auch den Wehrdienst verweigern, dann würde er garantiert nicht zum 01.07. gezogen werden können.
Ich weis zwar nicht wie lange heute das Anerkennungsverfahren dauert, sehr kurzfriste Anerkennung und Einberufung zum Zivildienst innerhalb von 2 Monaten halte ich aber für ausgeschlossen...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!