• holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1178699361000

    @'Mandy1304' sagte:

    Hallo Holzwurm,

    es sind 21 Tage nach Reisebuchung, aber bei uns waren es gerade mal 11 Tage nach Reisebuchung.

    Lg Mandy

    Nein, es sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung!!

    siehe hier ein Auszug aus der Elvia:

    Abschlusshinweis:

    Nur bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Festbuchung (Datum der Buchungsbestätigung). Bei Buchungen ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.

    Und bei der Europäischen oder sonstige RRV-Anbieter ist es in der Regel auch nicht anders.

    Wenn man die Optionsfrist und die Bearbeitungszeit beim Reiseveranstalter mit rechnet kommt man fast auf die 21 Tage.

    Wenn man ohne Optionsfrist sofort die Reise fest einbuchen lässt, hat man spätestens 2 Tage nach der Buchung die Reisebestätigung. Und wie im Auszug der Elvia schon geschrieben ist für die 14 Tage-Frist immer das Ausstellungsdatum der Reisebestätigung maßgebend.

    Wenn Du andere Fristen zum Abschluß einer RRV hast, dann bedürfen diese einer Zustimmung des Reiseversicherers. Und ich glaube kaum, daß dieser nur für Dich eine Ausnahme macht.

    Gruß

    holzwurm

  • BirgitB
    Dabei seit: 1095206400000
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    geschrieben 1178701379000

    Lieber Holzwurm,

    ein Blick in die Abschlussbedingungen zeigt, dass es bei der Hanse Merkur 21 Tage sind. Siehe hier:

    http://www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/reiseversicherung/urlaub/reiseruecktritt

    Ich zitiere:

    Abschlussfrist: Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist noch bis zu 21 Tage nach Reisebuchung abschließbar. Der Abschluss muss zusammen mit der Reisebuchung erfolgen, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen.

    Und hier ist es eigentlich egal ob 21 oder 14 Tage, da die Buchung der Reise erst 11 Tage "alt" war.

    Viele Grüsse

    Birgit

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1178702673000

    @'BirgitB' sagte:

    Lieber Holzwurm,

    ein Blick in die Abschlussbedingungen zeigt, dass es bei der Hanse Merkur 21 Tage sind.

    Ich zitiere:

    Abschlussfrist: Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist noch bis zu 21 Tage nach Reisebuchung abschließbar. Der Abschluss muss zusammen mit der Reisebuchung erfolgen, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen.

    Und hier ist es eigentlich egal ob 21 oder 14 Tage, da die Buchung der Reise erst 11 Tage "alt" war.

    Viele Grüsse

    Birgit

    Dann handhabt es die HanseMerkur halt etwas anders.

    Aber lese mal den Text genau durch. Dort steht ab Reisebuchung. Bei der zitierten Elvia heißt es ab Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung. Somit rechnet die HanseMerkur eine evtuelle Optionsfrist und den Durchlauf beim Reiseveranstalter in die 21-Tage-Frist mit ein.

    Dann bleiben auch bei HanseMerkur letztendlich ab Ausstellungstag der Reisebestätigung nur knappe 14 Tage zum Abschluß übrig.

    Von dem her kann man ganz allgemein sagen, daß man mit der Aussage "Abschlußfrist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung" richtig liegt. Und dies unabhängig vom RRV-Anbieter.

    Klar ist es egal ob es jetzt in diesem Fall 14 oder 21 Tage sind.

    Wir können ja alle RRVs auf ihre Abschlußbedingungen durchforsten und hier zitieren. Aber dann kommen die Forenteilnehmer ganz durcheinander. Deswegen meine klare Aussage mit 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Bestätigung. Damit liegt man bei keiner Versicherung falsch.

    Gruß

    holzwurm

  • Mandy1304
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    geschrieben 1178703313000

    Hallo Holzwurm,

    erstens zähle eine Optionsbuchung nicht mit, sondern ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung und dann wie schon erwähnt bei der Hanse Merkur hat man bis 21 Tage nach Reisebuchung noch die Chance versichert zu werden.

    Es sind nicht immer 14 Tage, kommt immer ganz drauf an und wenn die es so schreiben, dann ist das sicherlich auch so, weil sonst kann man dagegen angehen.

    So sehe ich das.

    Lg Mandy

  • BirgitB
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    geschrieben 1178704211000

    @ Holzwurm

    Ist ja auch Quatsch alle Versicherungen zu zitieren, wichtig ist es die zu zitieren die zutrifft, und das ist hier die Hanse Merkur ;)

    Aber egal, ich will den Thread nicht unnötig in die Länge ziehen, Mandy war innerhalb der Abschlussfrist (und ob die Versicherung bei einer Einberufung zum 1. Juli zahlen würde steht ja eh auf einem anderen Blatt, je nachdem wie das "unerwartet" ausgelegt wird).

    Viele Grüsse

    Birgit

  • Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
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    geschrieben 1178705523000

    Hallo Birgit,

    genauso sehe ich das auch und wir haben ja noch nichts schriftlich, dass er zum 1.07 gehen muß, also ist es für mich dann unerwartet.

    Ich danke trotzdem allen, die mir so viele Ratschläge gegeben haben.

    Danke!!!

    Lg Mandy

  • holzwurm
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    geschrieben 1178705860000

    @'Mandy1304' sagte:

    Hallo Holzwurm,

    erstens zähle eine Optionsbuchung nicht mit, sondern ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung und dann wie schon erwähnt bei der Hanse Merkur hat man bis 21 Tage nach Reisebuchung noch die Chance versichert zu werden.

    Es sind nicht immer 14 Tage, kommt immer ganz drauf an und wenn die es so schreiben, dann ist das sicherlich auch so, weil sonst kann man dagegen angehen.

    So sehe ich das.

    Lg Mandy

    Bei HanseMerkur kommt das Wort "Buchungsbestätigung" nirgends in den Abschlußbedingungen vor. Statt dessen heißt es dort "ab Reisebuchung".

    Eine Reisebuchung findet statt, wenn ich ins Reisebüro gehe und dort der Mitarbeiterin sage, daß sie für mich die Pauschalreise nach A ins Hotel Z buchen möge. Du hast dann spätestens mit der Unterschrift unter das ausgedruckte Papier vom Reisebüro eine Reisebuchung getätigt.

    Sollte noch eine Optionsfrist enthalten sein, dann kommt die Buchung automatisch nach Ablauf derer zustande. Mit gleichem Termin beginnt auch die entsprechende gebührenpflichtige Stornofrist zu laufen auch wenn Du die Reisebestätigung des Veranstalters noch nicht im Briefkasten hast.

    Vom dem her ist es meiner Ansicht nach rechtlich schon ein Unterschied ob in den AGBs drin steht "ab Reisebuchung" oder "ab Ausstellungstag der Reisebestätigung". Ich sehe darin juristisch einen sehr großen Unterschied der sich zeitlich bemerkbar macht, aber für den Laien nicht nachvollziehbar ist.

    Selbst wenn die HanseMerkur nach z. B. telefonischer Rückfrage gegenüber dem Versicherten das Zeitfenster erst ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung rechnet, kann es aufgrund der Formulierung in den AGBs möglicherweise im Falle einer juristischen Auseinandersetzung von Anwälten und Richtern anders ausgelegt werden. Ich möchte nicht wissen, ob die HanseMerkur im Streitfalle dann nicht doch versucht es so auszulegen wie ich es jetzt sehe und der Verbraucher ist nachher der Dumme. Am Telefon kann man vom Service-Center sehr viel erzählt bekommen. Letztendlich zählt nur das was in den AGBs steht. Im Streitfalle kann kann es dann um beträchtliche Summen gehen, die entweder dann die RRV übernimmt oder man dann selber drauf sitzen bleibt. Ich möchte es nicht drauf ankommen lassen.

    Aber vielleicht kann uns darüber mal der der User Mosaik aufklären.

    Gruß

    holzwurm

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1178706235000

    @'BirgitB' sagte:

    @ Holzwurm

    Ist ja auch Quatsch alle Versicherungen zu zitieren, wichtig ist es die zu zitieren die zutrifft, und das ist hier die Hanse Merkur ;)

    Aber egal, ich will den Thread nicht unnötig in die Länge ziehen, Mandy war innerhalb der Abschlussfrist (und ob die Versicherung bei einer Einberufung zum 1. Juli zahlen würde steht ja eh auf einem anderen Blatt, je nachdem wie das "unerwartet" ausgelegt wird).

    Viele Grüsse

    Birgit

    Man kann aber auch "ab Reisebuchung" so oder so auslegen.

    Diese Formulierung ist im Endeffekt ein Gummi.

    Dieser Gummi beginnt mit der Unterschrift im Reisebüro und endet mit dem Empfang der Reisebestätigung. Dazwischen ist Niemandsland worüber sich im Ernstfalle die Juristen streiten müssen.

    Aber was solls, jeder soll mit seiner gewählten RRV glücklich werden.

    Ich selber versuche eine RRV zu wählen, die bei der Abschlußfrist keine solchen gummiartigen Formulierungen verwendet. Selbst wenn dann die RRV 5 Euro teurer kommt.

    Gruß

    holzwurm

  • Mandy1304
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    geschrieben 1178706707000

    Hallo Holzwurm,

    ich habe unterschrieben den Vertrag am 28.04.07 und gleichzeitig die Anzahlung getätigt, also hätte ich ja sowieso noch genug Zeit gehabt um die Versicherung abzuschließen.

    Habe es aber gestern getan am 8.05.07 also sind es 11 Tage und noch in dem Rahmen,oder nicht?

    Auch wenn es vorher eine Option war, kommt ein Vertrag erst zu Stande, wenn ich Unterschreibe.

    Lg Mandy

  • Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
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    geschrieben 1178706870000

    Hallo,

    hab noch was vergessen,

    habe die Anzahlung im Reisebüro gezahlt und die Unterlagen gehen auch gleich dort hin.

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