@'Mandy1304' sagte:
Hallo Holzwurm,
erstens zähle eine Optionsbuchung nicht mit, sondern ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung und dann wie schon erwähnt bei der Hanse Merkur hat man bis 21 Tage nach Reisebuchung noch die Chance versichert zu werden.
Es sind nicht immer 14 Tage, kommt immer ganz drauf an und wenn die es so schreiben, dann ist das sicherlich auch so, weil sonst kann man dagegen angehen.
So sehe ich das.
Lg Mandy
Bei HanseMerkur kommt das Wort "Buchungsbestätigung" nirgends in den Abschlußbedingungen vor. Statt dessen heißt es dort "ab Reisebuchung".
Eine Reisebuchung findet statt, wenn ich ins Reisebüro gehe und dort der Mitarbeiterin sage, daß sie für mich die Pauschalreise nach A ins Hotel Z buchen möge. Du hast dann spätestens mit der Unterschrift unter das ausgedruckte Papier vom Reisebüro eine Reisebuchung getätigt.
Sollte noch eine Optionsfrist enthalten sein, dann kommt die Buchung automatisch nach Ablauf derer zustande. Mit gleichem Termin beginnt auch die entsprechende gebührenpflichtige Stornofrist zu laufen auch wenn Du die Reisebestätigung des Veranstalters noch nicht im Briefkasten hast.
Vom dem her ist es meiner Ansicht nach rechtlich schon ein Unterschied ob in den AGBs drin steht "ab Reisebuchung" oder "ab Ausstellungstag der Reisebestätigung". Ich sehe darin juristisch einen sehr großen Unterschied der sich zeitlich bemerkbar macht, aber für den Laien nicht nachvollziehbar ist.
Selbst wenn die HanseMerkur nach z. B. telefonischer Rückfrage gegenüber dem Versicherten das Zeitfenster erst ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung rechnet, kann es aufgrund der Formulierung in den AGBs möglicherweise im Falle einer juristischen Auseinandersetzung von Anwälten und Richtern anders ausgelegt werden. Ich möchte nicht wissen, ob die HanseMerkur im Streitfalle dann nicht doch versucht es so auszulegen wie ich es jetzt sehe und der Verbraucher ist nachher der Dumme. Am Telefon kann man vom Service-Center sehr viel erzählt bekommen. Letztendlich zählt nur das was in den AGBs steht. Im Streitfalle kann kann es dann um beträchtliche Summen gehen, die entweder dann die RRV übernimmt oder man dann selber drauf sitzen bleibt. Ich möchte es nicht drauf ankommen lassen.
Aber vielleicht kann uns darüber mal der der User Mosaik aufklären.
Gruß
holzwurm