Was ich noch nicht aus Deinen beiträgen ablesen kann: Wurde der Versicherung die Vorerkrankung und die Reisefähigkeitsatteste erst mit der Schadensmeldeung mitgeteilt oder gleich mit dem Versicherungsantrag?
Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
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geschrieben 1292772568000
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geschrieben 1292779374000
Nein die haben erst mit Einreichung der Unterlagen davon erfahren. Wie gesagt, dass die Krankheit die Reisefähigkeit beeinträchtigen könnte, haben wir bei Buchung überhaupt nicht in Erwägung gezogen und entweder der Haus- oder Facharzt (mein Dad ist sich nicht mehr sicher) sagte vor Buchung, dass nichts gegen die Buchung der Reise spricht...
01.05.2012 - 27.05.2012 Iberostar Dominicana / Punta Cana.... Yeahhhh... -
geschrieben 1293278154000
wenn ich alles richtig gelesen habe, gab es zumindest von einem Arzt die Bestätigung der Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung.
Andererseits könnten die AGB der Versicherung, bestehende Leiden ausschließen. Und dies unabhängig vom "Grad" des bestehenden Leidens.
Somit mein Rat: vor Abschluss einer Reiseversicherung in kritischen Fällen die Versicherung direkt um schriftliche Deckungsbestätigung in diesem konkreten Fall anschreiben.
Alles andere kann leider zu Problemen führen.
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geschrieben 1293279123000
das leuchtet eigentlich ein, bedeutet aber, das Menschen mit permanenten sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes u.ä. keine RRV ohne auf eine solche Bestätigung zu dringen abschliessen dürften.
Würde mich interessieren, ob schon jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht hat, sprich wie die Versicherer den Einzelfall bewertet haben. Im Sinne der Verbraucheraufklärung sollte aber in den Versicherungsbedingungen darauf näher eingegangen werden.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1293283376000
Ja genau... Lungenfacharzt + Hausärztin haben die Reisefähigkeit zum Buchungszeitpunkt bescheinigt und die Hausärztin hat geschrieben, dass eine solche negative Entwicklung nicht absehbar war.
Wenn man das so sieht stimmt´s wohl, dass der Versicherungschutz für Vorerkrankungen, die sich unerwartet verschlimmern, ausgeschlossen ist.
Das Reisebüro war jedenfalls sehr sehr überrascht über die Ablehnung...
01.05.2012 - 27.05.2012 Iberostar Dominicana / Punta Cana.... Yeahhhh... -
geschrieben 1293283868000
Ich kann und darf dir nicht raten. Formal hat der Versicherer das so in seinen Bedingungen stehen. Er hat aber -davon gehe ich aus- nirgendwo dort zementiert, das man im Zweifelsfall Rücksprache nehmen muss.
Hier gibt es nurn 2 Möglichkeiten: entweder aktzeptieren oder eine Grundsatzklage führen. Auch Versicherungsbedingungen müssen aktuell gelebt werden und sich an den Realitäten orientieren. Das Attest eines Arztes hat in allen Bereichen des Lebens einen sehr hohen Stellenwert.
Ich würde mich mal an eine Verbraucherschutzorganisation wenden.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1293306706000
@gabriela_maier sagte:
.........
Würde mich interessieren, ob schon jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht hat, sprich wie die Versicherer den Einzelfall bewertet haben. Im Sinne der Verbraucheraufklärung sollte aber in den Versicherungsbedingungen darauf näher eingegangen werden.
Gruss Gabriela
diese frage deinerseits wundert mich ein wenig.
so kann man doch in einem anderen thread, wo es um rechtsschutzversicherungen geht, folgende aussage von dir lesen:
Tja, curi: natürlich weiss "unsere Gabriela", das es ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall gibt. Hab ja über 20 Jahre in dem Bereich gearbeitet. Aber: das war hier überhaupt nicht gefragt !!
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1293308000000
die Antwort ist leicht: ich sass auf der anderen Seite des Schreibtisches als diejenige, die -unter anderem- auch die Versicherungsangelegenheiten zu erledigen hatte. Insbesonders war das ein ganz spezieller Bereich ( Transportschäden ). Da kriegt man eine ganze Menge mit, ist aber von der Interna der Versicherungswirtschaft natürlich ausgeschlossen. Reicht aber um zu wissen, das es nach jedem Schadensfall ein Kündigungsrecht gibt.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1293355626000
@gabriela_maier sagte:
das (...) bedeutet aber, das Menschen mit permanenten sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes u.ä. keine RRV ohne auf eine solche Bestätigung zu dringen abschliessen dürften.
Jawohl! Dann wäre der Reisende definitv auf der sicheren Seite. Warum diesen Aufwand scheuen, wenn doch der Reisepreis bzw. dessen Erstattung "auf dem Spiel" steht?
@gabriela_maier sagte:
Das Attest eines Arztes hat in allen Bereichen des Lebens einen sehr hohen Stellenwert.
Ohne jeden einzelnen Mediziner in ganz Deutschland diskreditieren zu wollen, habe ich schon erfahren müssen, dass es reichlich Vertreter gibt, die Atteste ausstellen, wie es der Kunde (In diesem Fall kann man ja nicht von Patient sprechen.) will. Da kann man sich nur gründliche Prüfungen wünschen, in diesem Fall durch die Versicherung.