• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1293361861000

    @gabriela_maier sagte:

    @mosaik:

    das leuchtet eigentlich ein, bedeutet aber, das Menschen mit permanenten sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes u.ä. keine RRV ohne auf eine solche Bestätigung zu dringen abschliessen dürften.

    Diese Aussage ist korrekt.

    Versicherungen schließen ja im Allgemeinen nur für jene Risiken Versicherungen ab, die a) nie eintreten oder b) selten oder c) schlicht Pech für die Versicherung sind. Bekannte Risiken werden meist bei allen Versicherungen von vorne herein ausgeschlossen ;)

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1293362098000

    @gabriela_maier sagte:

    Formal hat der Versicherer das so in seinen Bedingungen stehen. Er hat aber -davon gehe ich aus- nirgendwo dort zementiert, das man im Zweifelsfall Rücksprache nehmen muss.

    Hat er ja auch, nur anders formuliert: "Bestehende Leiden ....", was aber, sind "bestehende" Leiden? Die praktische Erfahrung zeigt, dass die Interpretation von Versicherung und Fall unterschiedlich sein kann.

    Ich hatte einmal einen Person, die hatte bereits einen Herzinfarkt und war Herzinfarkt-gefährdet. Flog auf die Kanarischen Inseln und verstarb dort an einem neuerlichen Infarkt. Die Versicherung zahlte alle Kosten der Überführung. --> bestehendes Leiden!

    Es gibt auch einige Fälle, die vor Gericht landeten: mal für den Kunden, mal für die Versicherung.

    Warum gerade bei Versicherungen die AGB so sein dürfen bzw. noch nicht in dieser Form beanstandet wurden, ist mir übrigens ein Rätsel.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1293362313000

    @AntoniaW sagte:

    Ohne jeden einzelnen Mediziner in ganz Deutschland diskreditieren zu wollen, habe ich schon erfahren müssen, dass es reichlich Vertreter gibt, die Atteste ausstellen, wie es der Kunde (In diesem Fall kann man ja nicht von Patient sprechen.) will. Da kann man sich nur gründliche Prüfungen wünschen, in diesem Fall durch die Versicherung.

    Du diskreditierst hier niemanden: in Österreich gab es rechtskräftige Verurteilungen von Ärzten im Zusammenhang mit Attesten, die vor allem aufkamen, wie SARS und Tsunami den Menschen Angst machten.

    Und da kenne ich noch andere Aussagen, über die ich lieber meinen Mund halte. Sonst werd ich noch liquidiert :?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1293362440000

    Eigenständige Ergänzungen zu Gefälligkeitsattesten jeder Art.

    Nicht nur jener, der ein Gefälligkeitsattest ausstellt, macht sich strafbar. Auch jener, der es verlangt bzw. erhalten hat, wird bei Auffliegen eines solchen Falles wegen Betrugs (Versicherungsungsbetrug) angezeigt.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1293363650000

    Meine Aussage auf den Stellenwert eines Attestes bezog sich hier zwar auf die genannten Testate des Haus- bzw. des Facharztes. Übrigens -nur zur Klarstellung- auch jedes "betrügerische" Attest ist erstmal bindend, es sei denn, man kann den Nachweis des Betruges führen.

    Ich glaube, viele Menschen wissen gar nicht, das sie hohen Blutdruck oder Diabetes haben, und schliessen die Versicherung in gutem Glauben ab. Die Formulierungen der Bedingungen weisen auch nicht unbedingt darauf hin. Mein Anliegen wäre, das diese verbraucherfreundlich -sprich sehr aufklärend- geändert werden müssten.

    Und das sollte u.U. mit einer anzukreuzenden Spalte im Versicherungsantrag sein, der explizit die Frage nach diesen o.ä. Krankheiten stellt. Es sollte die Entscheidung der Versicherung sein, ob sie dann den Vertrtag akzeptiert oder zusätzliche Sicherheiten wie z.B. -weiss kein besseres Wort- ein aktuelles Attest des Hausarztes benötigt.

    Gruss Gabriela

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1293364043000

    @gabriela_maier sagte:

    .......

    Ich glaube, viele Menschen wissen gar nicht, das sie hohen Blutdruck oder Diabetes haben, und schliessen die Versicherung in gutem Glauben ab. Die Formulierungen der Bedingungen weisen auch nicht unbedingt darauf hin. Mein Anliegen wäre, das diese verbraucherfreundlich -sprich sehr aufklärend- geändert werden müssten.

    ......

    wenn man von einer krankheit nichts weiß, kann man die versicherung auch im guten glauben abschließen.

    das gilt auch für krankheiten, die dem versicherungsnehmer vielleicht bekannt sind, jedoch ärztlich noch nie festgestellt wurden.

    solange die krankheit nicht in der krankenakte aktenkundig wird, ist alles gut.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1293364204000

    @gabriela_maier sagte:

    .....

    Und das sollte u.U. mit einer anzukreuzenden Spalte im Versicherungsantrag sein, der explizit die Frage nach diesen o.ä. Krankheiten stellt. Es sollte die Entscheidung der Versicherung sein, ob sie dann den Vertrtag akzeptiert oder zusätzliche Sicherheiten wie z.B. -weiss kein besseres Wort- ein aktuelles Attest des Hausarztes benötigt.

    Gruss Gabriela

    ein bißchen viel aufwand für eine reiserücktrittversicherung.

    sowas macht man bei einer krankenvollversicherung oder einer berunfsunfähigkeitsversicherung, aber ansonsten wäre der aufwand in bezug auf die prämieneinnahmen viel zu hoch.

    der arzt muß doch auch von der versicherung bezahlt werden.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1293371023000

    Es wäre aber ebenso ein hoher Aufwand für jeden Reisenden, wenn er -wie hier auch schon verlangt wurde- eine Bescheinigung von der RRV anzufordern, ob seine ihm bekannten Krankheiten u.U. ein Ausschlussgrund sein könnten.

    Ich würde im hier anstehenden konkreten Fall mich entscheiden entweder die Ablehnung akzeptieren, und es wäre Ruhe, oder die richterliche Entscheidung suchen.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1293371908000

    Ich finde: Vorerkrankung (zudem schwerwiegend!) / Reise / Versicherung ist eine Konstellation, die wohl einen gewissen Aufwand für den Reisenden bedeuten darf?

    Wenngleich medizinisch nicht prognostiziert kann eine Verschlechterung (wie die hier beschriebene) des Gesundheitszustandes nun mal sehr rasch eintreten, die zu trauriger Letzt auch noch in eine finanzielle Belastung mündet. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach rechtfertigt das einen gewissen Mehraufwand, ganz gleich unter welchem Dach, sofern er zielführend ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1293372353000

    Das kann ich unterschreiben. Im Sinne der Gewissheit sollten klare Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu sind aber die Versicherer gefordert, ihre Vorbehalt klar und deutlich zu formulieren.

    Gruss Gabriela

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!