• holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1184593974000

    @Thorben-Hendrik sagte:

    Fakt ist jedoch, dass selbst wenn alles stimmt, finanziell nix bei rum kommt....also kann man es auch in diesem Fall lassen!

    Eigentlich kommt schon was rum.

    Der Betroffene wird aus dieser negativen Erfahrung etwas daraus lernen und bei der Auswahl von zukünftigen Hotels mit aller Wahrscheinlichkeit anders vorgehen.

    lg

    holzwurm

  • Schneewittchen81
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    Beiträge: 20
    geschrieben 1184644725000

    Ich bin der Meinung, dass man sowas nicht hinnehmen sollte vorallem nicht wenn ich ganz genau weiß, dass auch andere Menschen dieses Hotel buchen, sich super auf ihren Urlaub freuen und dann in der Schei.... hocken! Selbst wenn nur 50 Euro dabei raus kommen für uns wichtig ist, dass FTI eine Nachricht/Reklamation bzgl. des Hotels erhält um evtl. sich vielleicht doch Gedanken zu machen bzw. einfach mal nachzuschauen was da los ist. Ich denke jeder Mensch hat ein Anspruch auch bei einem 3 Sterne Hotel diese "normalen" Leistungen - sauberes Zimmer zu bekommen. Wir hätten auch sicherlich nicht so ein Theater gemacht wenn das Zimmer sauber gehalten wäre. Ich würde sagen schaut Euch einfach die Bilder an die ich hochgeladen habe (müssen noch freigeschaltet werden) vorallem @Thorben-Hendrik denn da sieht man eindeutig, dass ich hier gar nix herbei geführt habe!!!!

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1184659911000

    Schneewittchen, Du hast völlig Recht! Die sollen wissen, welche Mißstände es in diesem Hotel gibt. Ich würde das denen ganz ausführlich schildern und auch mit Bildern anschaulich machen.

    Wenn sie Deine Offenheit schätzen, rücken sie vielleicht kulanterweise doch mit einem Fuffy oder Hunny raus, auch wenn Du rechtlich wohl keinen Anspruch darauf hast.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • dexiUbine
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    geschrieben 1196877778000

    ich weiss das Thema ist alt, wird aber wohl immer wieder aktuell sein.

    ich habe hier absolut null profesionelle antworten lesen dürfen.

    hat keiner von euch jemals was von der frankfurter tabelle gehört???

    oder mal was von ner rechtschutzversicherung??

    Als allererstes das Hotel entsprechend aussuchen...wer suchet der findet!

    1) vor dem Urlaub über Richtlinien bei Reklamationen informieren.(google sei dank!)

    2) evtl. Formalbriefe/Formulare ausdrucken und mitnehmen.

    3) Reiseunterlagen mitnehmen wo genaue Beschreibung des Hotels mit dabei ist

    4) siehe Richtlinien bei Reklamationen und gehe entsprechend so vor.

    wer lesen kann ist immer klar im vorteil, nur wollen sich wenige wohl vorher informieren. Nun ja, vielleicht seh ich das etwas anders da ich aus der verkehrsbranche komme...(BIne)

    Aber blind in den Urlaub zu fliegen ist doch au nix.

    ...manchmal kann Regen viel schöner als Sonnenschein sein...
  • holzwurm
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    geschrieben 1196878314000

    @ dexiUbine

    1. nicht jeder hat eine Rechtschutzversicherung

    2. nicht jeder hat unbedingt Internet um Deine Empfehlungen zu befolgen, sondern nutzt mal ab und zu ein Internetcafe oder das I-Net bei Freunden

    3. schau dir mal die verschiedenen Urteile an. Zwei gleiche Fälle können unterschiedlich ausgehen - trotz Rechtschutz.

    LG

    holzwurm

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1196882407000

    Und nach dem 3. Fall schmeißt die Rechtschutz Dich dann raus....weil die kaum die Prozesshansel finanzieren wollen...

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • CaptainJarek
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    geschrieben 1196886344000

    Sehr geil ist auch:

    @dexiUbine sagte:

    2) evtl. Formalbriefe/Formulare ausdrucken und mitnehmen.

    :frowning: :shock1: :frowning:

    Genau daran denke ich auch immer zuerst, wenn ich in den Urlaub fahre und meinen Koffer packe ... *kopfschüttel*

    Würde man im Ausland wohl "typisch deutsch" zu sagen!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1196886445000

    Und dann ist der Urlaub ohnehin vertan - wie groß muß der Frust erst sein, wenn es trotz hartnäckiger Suche nichts zu beanstanden gab und man sich die ganze akribische Vorarbeit umsonst gemacht hat :shock1: :frowning:

    @ dexiUbine:

    Sämtliche hier gegebene Antworten als "unprofessionell" zu bezeichnen, finde ich angesichts Deiner sehr pauschalen und an den Details des Topics völlig vorbeigehenden Antwort schon ziemlich vermessen. Ganz nebenbei waren durchaus viele korrekte und der Rechtslage entsprechende Antworten dabei - auch wenn die Threaderöffnerin diese evtl. nicht hören wollte.

  • dexiUbine
    Dabei seit: 1194566400000
    Beiträge: 265
    geschrieben 1196957001000

    völligst blind in den Urlaub zu starten bringt absolut nix...lieber vorsicht als nachsicht..das hat nichts damit zu tun dass man dann akribisch nach fehlern sucht sondern nur damit, dass man sich, wei bei jedem anderen kauf, vorher über die sachlage informiert...wie ich schon sagte, ich sehe das etwas anders da ich etwas vom fach bin.

    pauschal geaantwortet habe ich da ich "nebenbei" etwas tourismusbetriebswirtschaft studiere und das hier den rahmen sprengen würde und links posten wollte ich auch nicht, weiss nicht in wieweit das hier gehandhabt wird.

    kein internet in der heutigen zeit!?!? ok, kann passieren.

    Zur Erklärung:

    Die Frankfurter Tabelle gibt Anhaltspunkte über evtl. Preisminderungen bei reisemängeln. Es ist eine sehr überschaubare Tabelle, die jedoch nur als Anhaltspunkt für andere Gerichte dienen kann. Heisst nur weil da was drinne steht heisst es noch lange nit das man es auch bekommt!

    http://www.reisemangel.de/html/frankfurter_tabelle.html

    Wie gehe ich nun vor bei Reisemängel:

    Wie schon im ersten post von mir erwähnt sollte man sich die Unterlagen des Reiseveranstalters mitnehmen. Sowie Nottelefonnummer und Ansprechpartner. Warum?

    Wenn was ist, und das müssen nicht Mängel sein, sondern wenn einem etwas passiert hat man gleich die Richtigen Leute/Nummer an der Hand.

    Was mache ich bei Reisemängel!?

    Ich trete sofort/umgehend mit meinem Reiseleiter/ansprechpartner in Verbindung. Nicht auf den Besuchtermin warten! Die Person anrufen und ins Hotel bestellen. Kommt dieser/diese nicht. Beim REiseveranstalter anrufen!

    Genau den Mangel definieren, aufschreiben, sich einen Zeugen (nicht den Reisebegleiter, Partner etc!)

    Dem Reiseveranstalter muss eine gewisse Zeit gegeben werden den Mangel zu beheben. Wird ein anderes Zimmer gegeben muss dies genommen werden, anderes Hotel gleicher KAtegorie genauso!

    OHNE AUFPREIS!!! KEIN GUTSCHEINE ANNEHMEN! (Essen usw..oder Ausflug!)

    Beschwerden beim Hotel selber haben dort NICHTS zu suchen. Es bringt nichts, da diese rechtlich nicht ausreichend ist.

    Wichtig ist auch dass man eine Frist für die Mangelbeseitigung dem Reisemensch stellt.

    Wichtig ist die schriftliche Bestätigung der Reseleitung dass diese sich für das beseitigen des Mangels einsetzt.

    Bitte auch Bilder machen (gerade bei Schimmel an den Wenden, Unsauberkeit im Hotel usw wichtig)

    Weiterhin gibt es noch ein Beschwerdeprotokoll das vom Reiseleiter verlangt werden kann (welches aber ehm...von den Veranstaltern eher..ja verboten ist, daher.Selbst eins erstellen und mitnehmen und dann zur Unterschrift vorlegen. Ich guck mal ob ich eins finde!)

    So, jetzt kommen die ganzen Risikogeschichten.

    Wenn die Umstände derart schlimm sind dass man nur noch nach Hause möchte, kann man den Reisevertrag kündigen. AAAABER, auf eigenes Risiko!Es kann sein dass das Gericht die Sachlage nicht ganz so scharf sieht und eine Kündigung also eine abgebrochene REise nciht anerkennt und ihr euren Reisepreis nicht zurück bekommt.

    Genauso ist dies wenn man selbst eine Umzug in ein anderes Hotel SELBST organisiert/vornimmt! Auch hier kann es passieren dass ihr den Mehrpreis nicht erstattet bekommt.

    Wenn man das tortzdem probieren möchte dann ist es sehr wichtig dass man genau schriftlich belegen kann das nach angemessener frist oder eben trotz angemessener Frist keine Besserung eingetreten ist und man sich daher gezwungen sieht selbst in aktion zu treten.

    (problem bei dem ganzen ist dass die Reisemenschen leider selber in Tunesien erlebt, viele dinge verweigern und auch ehm...wie in meinem Fall handgreiflich werden...dabei dürft ihr gerne die Polizei holen!)

    so hier mal den link dazu:

    http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/reklamation.htm

    weil es geht ja noch daheim weiter!

    4 Wochen hat man Zeit seine Forderungen schriftlich an den Veranstalter zu schicken, aber..nicht per Fax! nicht per Email! Einschreiben mit Rückschein, also Brief!

    und da am besten noch nicht den "Schadenswert" beziffern..da es ja evtl. zu einem Vergleich kommen könnte und man taktischerweise ja erstmal das angebot abwarten sollte;)

    usw.. usw.. usw..

    das Thema könnte hier SEITEN beanspruchen, denn auch nach art des Reisemangels gibt es bestimmte Vorgehensweisen...daher

    tut euch doch selber nen Gefallen und guckt euch das en bisserl an...zu mindest vor dem Urlaub, dann weiss man ja auch was wichtig ist...und ein paar gramm papier im koffer machen wohl au nich viel aus:)

    @sina+Captain:weil, wenn es einem mal erwischt, dann kann es auch voll dicke kommen...und wenn es dicke kommt dann kann es sein dass man so in der scheisse steckt dass man ganz bestimmt froh ist wenn man in etwa weiss was man machen kann. vorher ist besser als nachher.

    (ps: hotel ohne bett, kein essen, keine heimreise möglich,kein hotelwechsel möglich...so zu sagen in der wüste ausgesetzt ist nicht gerade lustig....)

    @sina:Ich habe jetzt nochmal hier reingeschaut weil ich angst habe dass das bahia estela caribe bei unserer Ankunft im Februar geschlossen hat...darf ich da nicht wissen dass mir dann ca 10-25% des reisepreises erstattet werden dürfen??

    @thorben: nicht ganz richtig!!!

    Aus dem Juraforum:

    Der VN (Versicherungsnehmer) hat nur das Recht zu kündigen, wenn der Versicherer einen begründeten Leistungsanspruch nicht bezahlen möchte. Dies kommt in der Praxis aber nicht vor.

    Ein weiteres Sonderkündigungsrecht gibt es bei 2 Schäden binnen 12 Monaten, binnen einer Frist 4 Wochen nach Zusage der 2. Leistungszusage muss die Kündigung ausgesprochen werden, sonst können beide Seite nicht mehr kündigen.

    Dies findet man in fast allen Bedingungen der Rechtschutzbedingungen.

    -->ist aber mal schön dass wenn man hier ne anmerkung macht gleich mit kanonen geschossen wird...ihr lasst euch wohl auch nix sagen sondern meint dass man gleich typisch deutsch ist nur weil man einfach mal sein recht kennen möchte...

    naja..ich bin leider nicht ganz deutsch..sorry euch enttäuschen zu müssen

    ...manchmal kann Regen viel schöner als Sonnenschein sein...
  • DomRepperin
    Dabei seit: 1192320000000
    Beiträge: 465
    geschrieben 1196959834000

    Hallo DexiUbine,

    danke für Deinen hochinteressanten Beitrag. Ich hatte selbst mal das Pech vor vielen Jahren eine Reise vor Ort reklamieren zu müssen. Das ging bis zu einem Abbruch der Reise (wegen Gewaltandrohung des Hotelinhabers!). Da ich zufällig vor Antritt der Reise in einer Zeitschrift gelesen hatte, wie man sich im Falle eines Reisemangels zu verhalten hat, hatte ich vorsichtshalber (ohne auf irgendwelche Mängel zu spekulieren!!! Ich möchte mich im Urlaub ERHOLEN und mich NICHT ÄRGERN!!!) zumindest ausreichend Schreibmaterial dabei, um unsere Mängel zu protokollieren.

    Ich finde es auch nicht ok, dass man Usern unterstellt, dass sie mit dem Vorsatz in Urlaub fliegen/fahren irgendwas am Reisepreis zu drehen oder den armen armen Reiseveranstaltern das Leben schwer zu machen. Typisch Deutsch ist es eher, im Ausland seinen Mund zu halten und sich - im Gegensatz zu vielen anderen Nationen - zwar verärgert aber ergeben - in sein Schicksal zu fügen.

    Es gibt wohl keinen Urlauber, der mit dem Vorsatz in Urlaub geht, sich dort jede Menge Ärger einzuhandeln, in dem er sich grundlos mit seinem Reiseveranstalter anlegt.

    LG DomRepperin

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