völligst blind in den Urlaub zu starten bringt absolut nix...lieber vorsicht als nachsicht..das hat nichts damit zu tun dass man dann akribisch nach fehlern sucht sondern nur damit, dass man sich, wei bei jedem anderen kauf, vorher über die sachlage informiert...wie ich schon sagte, ich sehe das etwas anders da ich etwas vom fach bin.
pauschal geaantwortet habe ich da ich "nebenbei" etwas tourismusbetriebswirtschaft studiere und das hier den rahmen sprengen würde und links posten wollte ich auch nicht, weiss nicht in wieweit das hier gehandhabt wird.
kein internet in der heutigen zeit!?!? ok, kann passieren.
Zur Erklärung:
Die Frankfurter Tabelle gibt Anhaltspunkte über evtl. Preisminderungen bei reisemängeln. Es ist eine sehr überschaubare Tabelle, die jedoch nur als Anhaltspunkt für andere Gerichte dienen kann. Heisst nur weil da was drinne steht heisst es noch lange nit das man es auch bekommt!
http://www.reisemangel.de/html/frankfurter_tabelle.html
Wie gehe ich nun vor bei Reisemängel:
Wie schon im ersten post von mir erwähnt sollte man sich die Unterlagen des Reiseveranstalters mitnehmen. Sowie Nottelefonnummer und Ansprechpartner. Warum?
Wenn was ist, und das müssen nicht Mängel sein, sondern wenn einem etwas passiert hat man gleich die Richtigen Leute/Nummer an der Hand.
Was mache ich bei Reisemängel!?
Ich trete sofort/umgehend mit meinem Reiseleiter/ansprechpartner in Verbindung. Nicht auf den Besuchtermin warten! Die Person anrufen und ins Hotel bestellen. Kommt dieser/diese nicht. Beim REiseveranstalter anrufen!
Genau den Mangel definieren, aufschreiben, sich einen Zeugen (nicht den Reisebegleiter, Partner etc!)
Dem Reiseveranstalter muss eine gewisse Zeit gegeben werden den Mangel zu beheben. Wird ein anderes Zimmer gegeben muss dies genommen werden, anderes Hotel gleicher KAtegorie genauso!
OHNE AUFPREIS!!! KEIN GUTSCHEINE ANNEHMEN! (Essen usw..oder Ausflug!)
Beschwerden beim Hotel selber haben dort NICHTS zu suchen. Es bringt nichts, da diese rechtlich nicht ausreichend ist.
Wichtig ist auch dass man eine Frist für die Mangelbeseitigung dem Reisemensch stellt.
Wichtig ist die schriftliche Bestätigung der Reseleitung dass diese sich für das beseitigen des Mangels einsetzt.
Bitte auch Bilder machen (gerade bei Schimmel an den Wenden, Unsauberkeit im Hotel usw wichtig)
Weiterhin gibt es noch ein Beschwerdeprotokoll das vom Reiseleiter verlangt werden kann (welches aber ehm...von den Veranstaltern eher..ja verboten ist, daher.Selbst eins erstellen und mitnehmen und dann zur Unterschrift vorlegen. Ich guck mal ob ich eins finde!)
So, jetzt kommen die ganzen Risikogeschichten.
Wenn die Umstände derart schlimm sind dass man nur noch nach Hause möchte, kann man den Reisevertrag kündigen. AAAABER, auf eigenes Risiko!Es kann sein dass das Gericht die Sachlage nicht ganz so scharf sieht und eine Kündigung also eine abgebrochene REise nciht anerkennt und ihr euren Reisepreis nicht zurück bekommt.
Genauso ist dies wenn man selbst eine Umzug in ein anderes Hotel SELBST organisiert/vornimmt! Auch hier kann es passieren dass ihr den Mehrpreis nicht erstattet bekommt.
Wenn man das tortzdem probieren möchte dann ist es sehr wichtig dass man genau schriftlich belegen kann das nach angemessener frist oder eben trotz angemessener Frist keine Besserung eingetreten ist und man sich daher gezwungen sieht selbst in aktion zu treten.
(problem bei dem ganzen ist dass die Reisemenschen leider selber in Tunesien erlebt, viele dinge verweigern und auch ehm...wie in meinem Fall handgreiflich werden...dabei dürft ihr gerne die Polizei holen!)
so hier mal den link dazu:
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/reklamation.htm
weil es geht ja noch daheim weiter!
4 Wochen hat man Zeit seine Forderungen schriftlich an den Veranstalter zu schicken, aber..nicht per Fax! nicht per Email! Einschreiben mit Rückschein, also Brief!
und da am besten noch nicht den "Schadenswert" beziffern..da es ja evtl. zu einem Vergleich kommen könnte und man taktischerweise ja erstmal das angebot abwarten sollte;)
usw.. usw.. usw..
das Thema könnte hier SEITEN beanspruchen, denn auch nach art des Reisemangels gibt es bestimmte Vorgehensweisen...daher
tut euch doch selber nen Gefallen und guckt euch das en bisserl an...zu mindest vor dem Urlaub, dann weiss man ja auch was wichtig ist...und ein paar gramm papier im koffer machen wohl au nich viel aus:)
@sina+Captain:weil, wenn es einem mal erwischt, dann kann es auch voll dicke kommen...und wenn es dicke kommt dann kann es sein dass man so in der scheisse steckt dass man ganz bestimmt froh ist wenn man in etwa weiss was man machen kann. vorher ist besser als nachher.
(ps: hotel ohne bett, kein essen, keine heimreise möglich,kein hotelwechsel möglich...so zu sagen in der wüste ausgesetzt ist nicht gerade lustig....)
@sina:Ich habe jetzt nochmal hier reingeschaut weil ich angst habe dass das bahia estela caribe bei unserer Ankunft im Februar geschlossen hat...darf ich da nicht wissen dass mir dann ca 10-25% des reisepreises erstattet werden dürfen??
@thorben: nicht ganz richtig!!!
Aus dem Juraforum:
Der VN (Versicherungsnehmer) hat nur das Recht zu kündigen, wenn der Versicherer einen begründeten Leistungsanspruch nicht bezahlen möchte. Dies kommt in der Praxis aber nicht vor.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht gibt es bei 2 Schäden binnen 12 Monaten, binnen einer Frist 4 Wochen nach Zusage der 2. Leistungszusage muss die Kündigung ausgesprochen werden, sonst können beide Seite nicht mehr kündigen.
Dies findet man in fast allen Bedingungen der Rechtschutzbedingungen.
-->ist aber mal schön dass wenn man hier ne anmerkung macht gleich mit kanonen geschossen wird...ihr lasst euch wohl auch nix sagen sondern meint dass man gleich typisch deutsch ist nur weil man einfach mal sein recht kennen möchte...
naja..ich bin leider nicht ganz deutsch..sorry euch enttäuschen zu müssen