@DomRepperin sagte:
Es gibt wohl keinen Urlauber, der mit dem Vorsatz in Urlaub geht, sich dort jede Menge Ärger einzuhandeln, in dem er sich grundlos mit seinem Reiseveranstalter anlegt.
LG DomRepperin
Hallo,
deinen Glauben an die Menschheit in allen Ehren, aber das ist nachweislich falsch! Es gibt durchaus die Kunden, die schon mit der fertig getippten Reismängelliste beim Informationscocktail erscheinen und auch hier im Forum und den Hotelkritiken gibt es immer wieder Berichte über solche "Menschen".
jetzt zu dexiUbine
Grundsätzlich hast Du ja mit dem meisten recht, doch ein paar Anmerkungen seien mir erlaubt:
1. Das Thema Frankfurter Tabelle wurde hier in vielen Threads schon öfters durchgekaut. Daher vielleicht auch hier nicht mehr die explizite Erwähnung.
2. Die Telefonnummern erhalte ich in der Regel immer mit meinen Reiseunterlagen und es sollte klar sein, daß diese selbstverständlich mitgenommen werden. Meistens lassen sich diese ohnehin nicht trennen.
3. Was mache ich bei einem Reisemangel ist hier völlig falsch! Das erste was ich mache ist, daß ich den Mangel beim Hotel reklamiere und erst danach, wenn das nichts nützt, den Reiseleiter Informiere. Natürlich geht es auch anders herum, aber Vorteile wirst Du keine erzielen. Du machst Dich aber garantiert beim Hotelier beliebt.
4. Keine Gutscheine annehmen: Zum Einen kann mir der Gutschein ja das Wert sein und zum anderen ist nach der aktuellen Rechtssprechung das Thema überholt. Es gibt schon Gerichtsurteile (ebenfalls hier im Forum gepostet) die besagen, daß ein Urlauber vor Ort gar nicht immer einschätzen kann, ob der Gegenwert stimmt und darum eine nachträgliche Reklamation / Klage weiterhin möglich ist.
5. Beschwerdeprotokoll: Glaubst Du ernsthaft, daß ein Reiseleiter, der nicht bereit ist ein Beschwerdeprotokoll auszufüllen, bereit ist ein solches (mitgebrchtes) zu unterschreiben?
6. Ein anderes Hotel gleicher Kategorie muß ich nicht zwingend annehmen. Falls dies von der Lage her anders ist, oder andere Nachteile zu bieten hat, muß ich nicht umziehen um meine Ansprüche zu wahren.
7. Reklamation per Einschreiben: Das kann man sich sparen, wenn man schnell genug ist. Schickt man seine Reklamation frühzeitig ab, dann erhält man innerhalb weniger Tage eine Bestätigung des Veranstalters, daß die Reklamation eingegangen ist. Sollte diese fehlen, dann kann ich immer nochmals die Reklamation per Einschreiben schicken.
8. Frist: 4 Wochen nach der Rückkehr, von der Reise! (Der Hinweis fehlt)
9. Betrifft eventuell geschlossenes Hotel: Warum muß ich mich vorher damit beschäftigen, was ich naher fordern könnte, falls ein befürchteter Mangel tatsächlich eintritt?
Sorry wenn ich das so zusammenfassen muß: In sehr vielem richtig, aber wie so oft im Rechtssystem fehlt der praktische Ansatz und die Praxisbezogenheit. Daher gut studiert; aber was bringt's, wenn in der Praxis vieles wesentlich einfacher funktioniert?
Gruß
Berthold