• jani3
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    geschrieben 1534282966475

    Hallo,

    wir sollten gestern früh um 8:40 von Fuerteventura aus nach Hamburg mit der Olympus Airways starten. 

    TUIfly hat in der Zeit, in der wir 10 Tage auf Fuerte waren, den Vertrag mit der Fluggesellschaft „Olympus Airways“ gekündigt. 

    Ich, sowie meine beiden Töchter 14 und 6 Jahre, standen um 6:30 Uhr am Flughafenschalter und wurden einfach nicht im Flugzeug mitgenommen. Leider hat der Veranstalter es verpasst mich, sowie die Tui Mitarbeiter am Flughafen davon in Kenntniss zu setzten, dass sie uns umgebucht haben und wir um 15:40 nach Bremen fliegen mussten.

    Somit saßen wir 8 1/2 Std. am Flughafen. Ich sollte am Abend arbeiten. Das musste ich natürlich auch absagen.

    Wahnsinn.

    Von Bremen hat mein Mann uns dann extra abgeholt und sind weiter nach Hamburg gefahren.

    Ich würde jetzt ein Schreiben an TUIfly aufsetzten und um Entschädigung bitten. Ob ich das über ein privates Schreiben versuchen kann, oder muss ich lieber rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

    Da es von HH nach Fuerteventura anscheinend 3918 km sein sollen, denke ich, dass es sich um einen Langstreckenflug handelt und ich 600€ pro Person anfordern kann. Glaube bis 3500 km ist es ein Mittelstreckenflug.

    Über jede hilfsbereite Nachricht wäre ich dankbar.

    Liebe Grüße,

    Jani3

  • vonschmeling
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    geschrieben 1534291266497

    TUI fly ist schon mal überhaupt nicht verantwortlich für dein Dilemma und hat gewiss auch keinen Vertrag mit Olympus gekündigt.

    Falls du eine Pauschalreise gebucht hattest ist dein Veranstalter (TUI) informationspflichtig.

    Im Übrigen hast du selbst auch eine Mitwirkungspflicht, präzise musst du dich am Vortag der Abreise erkundigen, ob deine Reisezeiten sich ggf. geändert haben. Solltest du das versäumt haben sind die Folgen leider allein dein Problem.

    Es wird also - soweit ich das sehe! - weder ein privates noch ein anwaltliches Schreiben irgendeine Entschädigung erbringen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bibikommt
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    geschrieben 1534338309158

    Da bin ich ja mal gespannt .....

    Jani3, war es eine Pauschlreise? Hattet ihr diese mit Transfer vom Reiseveranstalter gebucht? Dann hätten aber ja tatsächlich alle geschlafen ...

    Was bleibt ist aber ja ein anderer Zielflughafen, denn Bremen ist ja nicht Hamburg ..... ob man das hinnehmen muss, weiß ich nicht.

    Allerdings haben viele mit Olympus ja in den letzten Wochen noch deutlich größere Unannehmlichkeiten gehabt.

    viele Grüße bibi

  • jani3
    Dabei seit: 1534281256582
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    geschrieben 1534339809241

    Es war eine Pauschalreise. Und weder am Abend vor der Abreise noch am Morgen des Flugdatums gab es eine Änderungsinformation. Ich habe selbstverständlich nachgeschaut.

    Wie bereits geschrieben, wussten die Mitarbeiter der Tui am Abreisemorgen im Flughafen selber noch nichts von der Umbuchung.

    Schöne Grüße.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1534375001407

    @ vonschmeling

    Hast du den geänderten Ankunftsflughafen in Deutschland übersehen und sind in der EU261 Pauschalreisen ausgenommen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534377433131

    Ich habe gar nichts übersehen.

    Die X3 wurde dem Fluggast vom Veranstalter verordnet, flog genau ihr geplantes Ding und ist demnach selbst nicht nach der Sternenverordnung von Kanzler Palpatine für irgendwas in Anspruch zu nehmen.

    jani3 plant aber ein Schreiben genau an diese aufzusetzen und um Kompensation anzusuchen.

    Welche Begründung schwebt dir dafür als plausibel vor?

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534377893542

    Epilog:

    Auch bei Pauschalreisen ist der Reisende gehalten, sich eigenmächtig über evtl. Änderungen seiner Reisezeiten zu informieren.

    Wurde jani3 diese Information nicht zur Verfügung gestellt ist das selbstverständlich eine Pflichtverletzung des Veranstalters.

    Diesen kann sie sowieso für eine Entschädigungsleistung heranziehen, namentlich für 5% eines Tagessatzes ihrer Reisekosten ab der fünften Stunde ihrer Verspätung.

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  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1534397229816

    @vs

    Und Bremen statt Hamburg muss man hinnehmen, ohne, dass der RV einen weiter nach HH transportiert?

    Wäre ja schon blöd, wenn mein Auto im nächsten Urlaub in Köln steht und ich einfach nach Frankfurt geflogen würde ....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534407206397

    Nein, muss man nicht - nur was lässt dich schließen, dass dem so war?

    Ggf. ist der Veranstalter für die Kosten in Anspruch zu nehmen und nicht das LVU.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1534429157743

    Zum Bleistift der Beitrag der Threaderstellerin und deswegen hatte ich ja auch gefragt ob du den geänderten Ankunftsflughafen (Bremen statt ursprünglich gebucht Hamburg) in Deutschland übersehen hast.

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