• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534702873211

    Noch so ein unglückseliger Halbsatz ...

    HABERLING unterstellt nicht du hättest die Institutionen verwechselt. Ich sagte, der Veranstalter sei in Anspruch zu nehmen, was im Falle einer Überbuchung nicht zuträfe. Ich denke darauf bezieht sich sein Beitrag.

    Gut möglich im Übrigen, dass die Verfasserin des ersten Beitrags ein Schreiben an TUI richten wollte und auch an dieser Stelle wieder irrtümlich TUI fly schrieb - man weiß es nicht, sie hüllt sich in Schweigen.

    Bekanntlich ist das hier aber kein Dialog und sie wird wohl nicht die einzige Betroffene der Maßnahme gewesen sein. Aus diesem Grunde wollte ich die Zuständigkeiten und mithin auch die Höhe der realistischen Kompensationsforderungen geklärt haben.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1534703929549

    @mkfpa sagte:

    @HABERLING

    Auch an dich eine Kardinal Frage. Wie kommst du darauf dass der RV den Rückflug storniert hat und nicht wegen Überbuchung geändert hat um damit die fällige Ausgleichszahlung zu umgehen?

    na hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1534704063057

    na wo????

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534704187475

    @derewigreisende sagte:

    Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "

    Warum sollte ich das googlen?

    M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ...

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534704446468 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Stimmt, mkfpa ... der Haken an deiner Kardinalfrage ist, dass es dem RV herzlich wurscht sein kann ob der Flug überbucht war, da er dafür ja nicht in Anspruch genommen werden würde auf eine Erstattung im Rahmen der VO261 ... :wink:

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  • DerewigReisende
    Dabei seit: 1293926400000
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    geschrieben 1534714373673

    @vonschmeling sagte:

    Warum sollte ich das googlen?

    M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ...

    wie kann man so überheblich sein, Google und schau dir den 3. Treffer an. Es gibt dazu auch ein BGH Urteil. Das nennt sich Unfreiwillige Umbuchung

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534748138161

    Das hat mit Überheblichkeit nichts zu tun, ich kenne die Rechtslage und brauche nichts zu googlen.

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