Noch so ein unglückseliger Halbsatz ...
HABERLING unterstellt nicht du hättest die Institutionen verwechselt. Ich sagte, der Veranstalter sei in Anspruch zu nehmen, was im Falle einer Überbuchung nicht zuträfe. Ich denke darauf bezieht sich sein Beitrag.
Gut möglich im Übrigen, dass die Verfasserin des ersten Beitrags ein Schreiben an TUI richten wollte und auch an dieser Stelle wieder irrtümlich TUI fly schrieb - man weiß es nicht, sie hüllt sich in Schweigen.
Bekanntlich ist das hier aber kein Dialog und sie wird wohl nicht die einzige Betroffene der Maßnahme gewesen sein. Aus diesem Grunde wollte ich die Zuständigkeiten und mithin auch die Höhe der realistischen Kompensationsforderungen geklärt haben.