• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1253038033000

    Das Landgericht Duisburg hat mit dem Urteil in der Sache 12 S 35/08 -zumindest meines Wissens nach- den Begriff des Schmerzensgeldes auch im Reiserecht eingeführt. Sehr komprimiert die Entscheidungsbegründung:

    "Reisende können neben einer Preisminderung auch Schmerzensgeld für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit" verlangen, wenn die Reise erhebliche Mängel aufweist. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich in der Regel nach dem gesamten Reisepreis einschliesslich der Flugkosten. Lt. dem LG Duisburg sind Reisepreis und die Reisedauer entscheidend. Im verhandelten Streitfall sprachen die Richter dem Reisenden neben der Preisminderung von 51% ein Schmerzensgeld in gleicher Höhe zu. Anerkannte Beanstandungen waren u.a. verschmutztes Wasser mit Quallen, Sandflöhe und ein verunreinigter Swimmingpool"

    Ob das eine Erweiterung oder Neuauslegung des sogenannten "Maledivenurteiles" ist, kann ich nicht beurteilen.

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1253051078000

    Da sieht man mal wieder, dass Dein juristisches Wissen gelinde gesagt ziemlich rudimentär ist. Schmerzensgeld kommt nach deutschem Recht grundsätzlich dann in Betracht, wenn ein absolutes Recht verletzt ist ( guck mal in § 823 BGB und auch § 253 BGB ), also z.B. bei einer Verletzung des Körpers bzw. der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung eines Bürgers etc.

    Aber auch bei Urheberrechtsverletzungen und auch z.B. vertaner Urlaubszeit ( den § 651 BGB wirst Du doch kennen ) sprechen Gerichte schon seit Jahren nicht nur von Schadenersatz, sondern auch von "Schmerzensgeld".

    Also ein alter Hut.

    Zum konkreten Fall: Manchmal frage ich mich - so objektiv wie möglich - ob die Leute in unserer Gesellschaft eigentlich noch alle Latten auf dem Zaun haben. Und zwar hier gleichermaßen Kläger und Richter. Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann hat der Kläger in der Berufung 10% (!!!) Minderung verlangt, weil er nachmittags vereinzelte Strohhalme im Pool hat schwimmen sehen! ( Das Amtgericht hat ihn in 1. Instanz zu diesem Thema - zurecht - müde angelächelt und es als bloße "Unannehmlichkeit" eingestuft welche hinzunehmen sei. )

    Und was macht das LG? Spricht dem Kläger tatsächlich 3% zu!!! Ich pack´s nicht. Wegen vereinzelten Strohhalmen im Pool! Da hole ich die Dinger in vielleicht 20 Sekunden aus dem Pool heraus und gut ist. Das wäre mir viel zu peinlich mit einer solchen Quark vor Gericht zu gehen. Und dem Richter sollte es überaus peinlich sein seinen Karl-Günter-Johann unter dieses Urteil zu setzen. Mit solchen Albernheiten kann man sich auch schon mal seine Karriere verbauen.

    UNFASSBAR!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1253056392000

    Hallo Nobby,

    mal wieder eine Wette mit mir selbst gewonnen, da du dich -wie immer eigentllich- auf mein Thema gemeldet hast. Zum Punkt Schmerzensgeld:

    ich habe bisher noch nicht in irgendeinem Zusammenhang mit Urteilen aus dem Reiserecht den Begriff "Schmerzensgeld" gelesen. Kann aber sein, da ich nicht den Zugriff auf alle relevanten Urteile habe.

    Nun zu deinen ( unvollständigen ) Interpretationen des Urteiles: irgendwie müssen ja die 51% Schadensersatz sich wohl nach Meinung des Landgerichtes errechnet haben. Und diesmal aber habe ich tatsächlich auch das Urteil komplett gelesen !!!!! Und ehrlich gesagt, was du als unfassbar ansiehst ist noch lange nicht Wahrheitgehalt oder Ansichten von Richtern. Da lehnst du dich immer ganz gewaltig aus dem Fenster.

    Hast du u.U. auch was in Hinblick auf meine Gedanken bezgl. des Maledivenurteiles zu sagen, ob es da neue Gesichtspunkte durch das o.a. Urteil gibt ?

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1253059277000

    Ich glaube nicht, dass Du ernsthaft in der Lage bist Dir Gedanken zu diesem Thema zu machen, daher kann ich dazu auch nichts sagen.

    Upps ... jetzt hast Du schon wieder eine Wette gewonnen.

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  • GrosserZwerg
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    geschrieben 1253061751000

    Hallo Gabriela

    Hast Du das Urteil gelesen - ich habe mir die Mühe gemacht und muss mich Captain Jarek anschliessen: UNFASSBAR!

    Sonderbar, dass für Dich Begriffe wie "nutzlos aufgebrachte Urlaubszeit", oder "gerade bei einem Karibikurlaub fallen hohe Flugkosten an, die sich dann als nutzlose Investition erweisen" völlig normal sind. Bei mir lösen Sie Stirnrunzeln und Kopfschütteln aus. Meines Erachtens begeben sich deutsche Gerichte im Reiserecht auf eine Ebene, die mit Recht nicht mehr viel zu tun, mit subjektiven Empfinden jedoch sehr!!! Es ist nicht zu verwundern, dass es dann zu Urteilen kommt, die z.b. einen Ehepaar eine Reisepreisminderung zuspricht, weil es im Hotel Behinderte gab! Das dann dieses Urteil von einer höheren Instanz kassiert wurde, macht die Sache auch nicht besser. Vater diese Urteils war halt eben die m.E. falsche Einstellung, dass man   über Dinge wie "Urlaubsfreude" Recht sprechen will. Auch hier haben wir doch Sachverhalte, über die der EINE  Urlauber hinwegsieht - Strohhalme im Pool, nur EINE Bar bis 24h (mein Gott, wie schlimm!!!) und nicht im Traum daran denken würde irgendeine "Entschädigung" zu verlangen, der ANDERE macht einen Riesenaufstand und wird belohnt!!

    Wo ist denn hier die Eigenverantwortung des Kunden - sorry, aber für mich als Schweizer kommt die ganze Sache noch komischer rüber! Ich möchte keinen Staat - hier vertreten durch Gerichte - der mich wie ein kleines Kind an der Hand nimmt und dem kleinen Kind, dem der Lolli in den Dreck gefallen ist (weil die böse Stadt vielleicht die Strasse nicht gewischt hat) einen neuen Lolli kauft, resp. ihn finanziell ersetzt. Du hast hier einmal einen Thread eröffnet, ob es nicht möglich wäre, für die Reisebranche einen Ombudsman einzusetzen. Leider wurde diese Idee von Dir nicht weiterverfolgt. Ich kann Dir nur sagen: Eine solche Institution setzt halt leider eine andere Einstellung voraus. Mit dem berühmten "das steht mir zu" oder "das ist mein gutes Recht" bringt auch ein Ombudsman nichts!

    Das deutsche Reiserecht führt dazu, dass zwei Urlauber in der identischen Situation ungleich behandelt werden: Der Meckerer wird belohnt, der Eigenverantwortliche, der sich halt auch unter nicht so optimalen Verhältnissen einen schönen Urlaub macht (ja, man muss sich halt auch selbst etwas einbringen und die Ferien nicht wie eine DVD konsumieren) ist dann halt der "Dumme"!

    Sollten denn nach Deinem Erachten ALLE schlechten Bewertungen hier im Forum zu einem Prozess und zu einer Reisepreisminderung führen? Das wäre ja die logische Folgerung Deiner Stärkung der Rechte des Reisenden? Oder sind es halt zum Teil doch subjektive Empfindungen eines Sachverhaltes, der sich für den einen als gut bis annehmbar und für den anderen als "katastrophal" darbietet.

    Heinz
  • waldo27
    Dabei seit: 1245628800000
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    geschrieben 1253094464000

    Guten Morgen,

    man sollte das Urteil ruhig in seiner Gesamtheit sehen.

    Bis ein Gericht 51 % Minderung zusteht, da müssen insgesamt schon

    viele Minderungen zusammenkommen.

    Bei einem solchen Gesamteindruck gibts es die 3 % als Zugabe.

    Da spielen die Quallen auch noch eine Rolle.

    Und wenn ein Urlaub in so hohem Maße mit Ärger belastet ist, dann ist

    es kein Urlaub. Dann ist es vertane Zeit.

    Wer morgends aufsteht und sich schon ekeln muß, der hat auch Anspruch

    auf Schmerzensgeld.

    Ich bitte auch eins zu bekenken:

    Der Urlauber wird in der Regel vor Gericht benachteiligt. Da kommen für böse Belästigungen gerade mal 1OO bis 2OO Euro raus. In Prozenten liest sich das toll, aber nach Abzg der Kosten bleibt nichts.

    Wer meint das denke ich mir aus den empfehle ich die Frankfurter Tabelle.

    Ein Gericht wegen eines solchen Urteils schelten, der überlege sich bitte:

    Gerichte urteilen nur nach Beweisen.

    Wer einem Gericht etwas verschweigt oder unterjubelt, der macht sich strafbar.

    So etwas ist Prozeßbetrug.

    Noch eins, Ihr seid hier in einem Forum und nicht vor Gericht.

    Hier wird nicht entschieden über Recht oder Unrecht.

    Ein wenig mehr Höflichkeit und weniger Aroganz wäre auch nicht schlecht.

     

    Einen schönen Tag noch

    waldo

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1253102788000

    @waldo27 sagte:

    Bei einem solchen Gesamteindruck gibts es die 3 % als Zugabe.

    Da spielen die Quallen auch noch eine Rolle.

     

    Quallen im Pool? :laughing:

    Im Ernst: Du schreibst ja schon richtig, dass wir bei Gericht sind. Und eben nicht im Kindergarten wo´s um Zugaben, Gefälligkeiten, Sympathien, Boni etc. geht.

    Vor Gericht darf es nur um - belegbare - Fakten und deren Beurteilung gehen.

    Und Strohhalme im Pool als einen Mangel zu sehen, welcher mit 3% Reisepreisminderung abgeurteilt wird ... also sorry, das hat nichts mit mangelndem Respekt zu tun. Das ist schlichtweg LÄCHERLICH. ( Und in meinen Augen hat sich der Richter damit auch sofort wieder für die Rückversetzung zum AG qualifiziert. )

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • waldo27
    Dabei seit: 1245628800000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1253112381000

    Hallo,

    dass die Quallen nicht im Pool waren, das kann jeder genau nachlesen.

    Die Strohhalme zählen nur bei der Gesamtbewertung, ob Schmerzensgeld

    oder nicht und ob es im und um das Hotel herum dreckig war.

    Beweis: Sicher Fotos und Zeugenaussagen.

    Sich hier an  Prozentchen für die Strohhalme festbeißen, das trifft nicht die

    Hauptsache und das ist auch nicht der Sinn des Urteils. Es sind eben nur

    Prozentchen.

    mit Gruß

    waldo

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1253119478000

    @waldo

    stimmt, man sollte sich nicht an den strohhalmen "hoch ziehen".

    aber was richtig substantielles hat die klägerin auch nicht hervor gebracht.

    beschwerden beliefen sich auf:

    - sandflöhe

    - quallen im meer

    - bar war nicht 24 stunden geöffnet

    - pool war mit plastikbechern / strohhalmen verunreinigt

    aus meiner bescheidenen sicht nicht wirklich viele dinge, wofür der va und/oder das hotel etwas kann.

    außer vielleicht die sache mit der bar. 

    ich persönlich halte einen pool für verunreinigt, wenn sich etwas mit dem poolwasser vermischt (zum beispiel urin, kot, erbrochenes).

    wenn es aber nur wirklich strohhalme und plastikbecher waren, die da sicher nicht zu hauf herum geschwommen sind, sondern sicher nur stellenweise vorkamen, nimmt man die heraus und gut ist. 

    oder man gibt dem management bescheid, dass der pool boy mal ordentlich sauber machen soll.

      

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernhard707
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    geschrieben 1253121279000

    Ein völlig idiotisches Urteil. Das mit dem Pool wurde ja mehrfach besprochen.

    Thema Quallen:

    Die können kaum vorhersehbar zu fast jeder Jahreszeit überall im Meer vorkommen, von der Nordsee über Malle bis nach Australien. Dort sogar lebensgefährlich, die Strände werden sicherheitshalber gesperrt. Einfach höhere Gewalt, weder der Veranstalter noch das Hotel sind dafür verantwortlich zu machen.

    Thema Sandflöhe/Sandfliegen:

    Die können ebenso unvorhersehbar an Stränden vor allem im Süden vorkommen. Hier gilt exakt das Gleiche wie oben.

    Zu erwarten bei Bestand des Urteils:

    Die Veranstalter werden künftig in ihren Katalogen darauf hinweisen:

     "Jahreszeitlich bedingt kann es zu Beeinträchtigungen durch Quallen im Meer oder Sandflöhen/Sandfliegen am Strand kommen."

    Schon sind sie auf der sicheren Seite, und dass völlig zu Recht! Also wo ist da "die Revolution" in der Rechtssprechung?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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