• GrosserZwerg
    Dabei seit: 1212710400000
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    geschrieben 1253197106000

    @Gabriela Maier:

    Und das ganze findest Du sinnvoll? Hier wird genau über eine "subjektive" Empfindung gerichtlich entschieden, genau wie eben beim berühmten "Behinderten-Urteil".

    Heinz
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1253197170000

    @gabriela maier

    Leider gibt es Veranstalter bei denen es ohne Anwalt scheinbar nicht geht.

    Ich habe es 1999 bei Gulet zunächst im Guten probiert, wurde aber nur hingehalten.

    Als ich dann die Angelegenheit einem Anwalt übergeben habe habe ich sofort eine angemessene Entschädigung (ATS 1500,-)bekommen.

    Gruß

    Karl

  • GrosserZwerg
    Dabei seit: 1212710400000
    Beiträge: 263
    geschrieben 1253197726000

    Hast Du eine Null vergessen?

    Die grosszügige Entschädigung entspricht genau Euro 109.01

    abzüglich Kosten für den Anwalt?

    Hier sagt der Franzose: Tant de bruit pour une omlette!

    Heinz
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1253198400000

    @gabriela_maier sagte:

    2.) Es gibt bereits einen "Omdbudsmann".

    Wenn ich mich nicht irre, gibt es in DE aber nur einen Ombudsmann (Reiseschiedsstelle) für bei Internet-Reiseanbieter abgeschlossene Reisen.

    Im Gegensatz zu der CH und AT, wo der Ombudsmann auch zuständig ist bei Verträge über ein Reisebüro.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1253198621000

    Hallo Gabriela,

    in der Begründung des LG Duisburg steht aber folgendes geschrieben:

    Gründe

    II. ...Darüber hinaus sind ... ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € zuzusprechen (3.).

    ...

    3. Schließlich rechtfertigt der unstreitige Umstand, dass die Ehefrau des Klägers auch nach Ende des Urlaubs unter den Folgen der Sandflohbisse gesundheitlich beeinträchtigt war und ärztlich behandelt werden musste gemäß §§ 651 f, 253 Abs. 2 BGB die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes von 500,00 €...

    ...Auch mit Rücksicht darauf, dass die Ehefrau des Klägers wegen der Hautreizung noch nach dem Ende des Urlaubs ärztlich behandelt wurde, ist ein Schmerzensgeld von 500,00 € ausreichend...

    Liebe Grüße

    Dylan

    Und hier für alle das Urteil.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1253199006000

    @fraenni:

    korrekt, was du sagst. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage, das Streitigkeiten im Reiserecht bis zu einem bestimmten Streitwert vor einem Schiedsgericht ( ohne auf juristische Auseinandersetzung zu verzichten ) eine Alternative sein können. Die Kosten dafür müssten die RV bezahlen.

    @ Grosser Zwerg:

    ja, finde ich richtig !!  Die Tatsache, das ein Gericht unstreitige Mängel mit einem Abzug ahndet ändert ja nichts daran, das der Gesamteindruck des Urlaubes -eben wegen dieser Mängel- negativ bleibt. Kleines Beispiel: wenn z.B. eine Wasserrutsche zugesagt wurde, und sie nicht da ist, ärgere ich mich jeden Morgen, wenn ich am pool vorbeigehe. Den Mangel habe ich ersetzt bekommen, meinen Ärger aber nur mit dem "Schmerzensgeld".

    Gruss Gabriela

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1253199317000

    Gibt's auch Schmerzensgeld, wenn man den ganzen Thread (inkl. "dem Urteil" ) gelesen hat, und man jetzt unter Kopfschmerzen leidet?! ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1253199483000

    .. und wenn eine Rutsche da ist, gibt es ein erhöhtes "Lebensrisiko"! Das weiss man aber vorher, bei ausgeschlagenen Zähnen soll dann wieder der RV herhalten. Das "deutsche Rechtsempfinden" treibt schon seltsame Blüten.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1253199934000

    @ dylan:

    es ist richtig, was du anführst. Aber das Gericht hat das Schmerzensgeld von € 5oo.-- auf glaube ich über € 1.800.-- erhöht. Eben wegen meiner Gründe. die ich für relevant halte. Und ich habe auch über die Entscheidungsgründe des Gerichtes spekuliert, wie du weisst. Fakt bleibt: es gab ein Schmerzensgeld für "seelischen Schaden"

    @ chriwi:

    Aspirin hilft, oder ausblenden aus der Diskussion. Wenn du kein anderes Argument hast, würde ich den 2. Aspekt wählen.

    Ich glaube, das Urteil wird hier von vielen usern unterschätzt. Auch Nobby meldet sich nicht mehr.

    Gruss Gabriela

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1253200173000

    @GroßerZwerg

    Nein habe ich nicht. Die 1500,- Schillinge entsprachen 10% des Reisepreises, was für den Mangel angemessen war. Die Anwaltskosten hatte im Zuge dieses Vergleiches ebenfalls der Veranstalter zu tragen, im anderen Fall wäre meine Versicherung dafür aufgekommen.

    Solange ich keinen Anwalt zur Seite hatte wollte Gulet nur 1076,- Schillinge bezahlen, und hat nachdem ich damit nicht einverstanden war versucht auf Zeit zu spielen.

    Mit Anwalt war der oben genannte Betrag binnen weniger Tage überwiesen.

    Ich habe mich daher damals sehr über mich selbst geärgert weil ich nicht sofort den Anwalt eingeschaltet hatte.

     

    Gruß

    Karl 

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