Offensichtlich hat sich keiner die Mühe gemacht, das Urteil zu lesen. Das Schmerzensgeld gab es für die Sandflohbisse, nicht für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Alles andere wäre tatsächlich revolutionär (und kaum vorstellbar) gewesen.
Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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geschrieben 1253177182000
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geschrieben 1253178300000
Guten Morgen,
jetzt kommen wir der Sache schon näher. Es waren also Sandflohbisse.
Gastwirt und Yarek, wo bleiben Eure fachkundigen Komentare?
Einen schönen sonigen Morgen wünscht Euch
kurt
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geschrieben 1253185294000
Hallo Gastwirt,
Geld willst Du haben. Vergnügungsteuer wäre besser.
Mit Gruß
kurt
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geschrieben 1253195068000
@agricola sagte:
....
Gastwirt und Yarek, wo bleiben Eure fachkundigen Komentare?
...
mhhhh....
fachkundige kommentare konnte ich bisher nur von einem der genannten lesen....
und es ist nicht gastwirt
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1253195684000
... aber so schlecht sind die meinigen auch nicht!
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geschrieben 1253195904000
...und insbesondere ist kein Wille vorhanden, vielleicht einmal generell über Sinn- oder Unsinn solcher Entscheide zu sprechen!
- Wieso gibt es in Deutschland keinen Ombudsmann der OHNE Gerichte zwischen Reisenden und RV vermitteln kann? - Wieso muss immer ein Gericht bemüht werden?
- Schafft das deutsche Reiserecht nicht laufend neue Ungerechtigkeiten, nämlich zwischen klagenden Kunden und solchen, welche "Unanehmlichkeiten" hinnehmen?
- sind Dinge wie "Urlaubsfreude", "Erholungswert", "vertane Zeit" etc. überhaupt gerichtlich zu bewerten?
Wie bereits gesagt, dass deutsche Reiserecht führt dazu, dass z.B. einem Ehepaar erstinstanzlich eine Entschädigung zugesprochen worden ist, für den Umstand, dass auch Behinderte im Hotel anwesend waren. Das Urteil wurde in zweiter Instanz kassiert, aber nur schon die Annahme einer solchen Klage zeugt für eine sonderbare "Denke" bei manchen deutschen Gerichten und Urlaubern...
Heinz -
geschrieben 1253196131000
Oh Gott, hätte ich nicht gedacht, aber ok!!!!
Also für alle zum Mitschreiben ( besser Mitdenken ): es gab vom LG Duisburg kein Schmerzensgeld für Sandflohbisse bzw. imaginäre Mückenstiche oder Kopfverletzungen, weil man nachts um 24.00 Uhr vom Barhocker gefallen ist, nein, es gab ein Schmerzensgeld für einen "seelischen Schmerz" für die Nichteinhaltung von Urlaubserwartungen.
Es ist auch in meinen Augen eine revolutionäre Entscheidung eines LG, die jedoch einen
Einzelfall beurteilt und die alleinige Entscheidung des Gerichtes war- und damit nicht unbedingt ein Präzedenzfall für andere Gerichte sein muss.
Aber das Urteil steht. Ich gehe davon aus, das der unterlegene RV in Revision geht, und damit eine Bestätigung offen ist. Offen bleibt auch die Mutmassungen des Gerichtes über die Urteilsfindung. Ich gehe nicht davon aus, das jeder Reisemangel automatisch auch dieses sogenannte "Schmerzensgeld" in gleicher Höhe bewirken kann. Im vorliegenden Fall waren es 51% sachliche Mängel der Reise. Und hier wurde in gleicher Höhe das Schmerzensgeld zugesprochen. Müssen es immer mehr als 50% sein ?
Das glaube ich nicht. Das wird, wenn diese Rechtssprechung bestätigt wird, im Einzelfall die Entscheidung des jeweiligen Richters sein. Also ob er bei 30% oder erst bei 40% Mängel gem. der Frankfurter Tabelle ( z.B. ) eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude zuspricht, und zwar immer zusätzlich zum Ersatz der gelisteten Mängel wird man abwarten müssen.
ich glaube nicht, das die Rechtsabteilungen der RV dieses Urteil ähnlich wie du registrieren: mit Urteilsschelte incl. Unterstellung von Inkompetenz der Richter usw. Ich glaube schon, das sie sich damit ernsthaft beschäftigen werden. Und auf meinen Bezug auf Auswirkungen des sogenannten Maledivenurteiles bist du ( wie auch andere -selbsternannte- ) Experten wahrscheinlich aus guten Gründen nicht eingegangen. Man kann eben nicht immer nur mit der Holzhammermethode versuchen, einen neuen Sachstand zu eliminieren. Dazu braucht man schon ( sehr ) gute Argumente.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1253196258000
@Grosser Zwerg Und genau das versuche ich hier vom Anfang des Threads ironisch auf die Schippe zu nehmen! Zwar nicht ganz fachlich kompetent aber sehr lebensnah...
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geschrieben 1253196639000
Grosser Zwerg:
kann deinen Beitrag gerade erst lesen. Dazu meine Antwort:
1.) 100% pro, das mindestens 90% der Reisemängel nicht vor Gericht landen dürften.
2.) Es gibt bereits einen "Omdbudsmann".
Ob das alles aber funktioniert wage ich zu bezweifeln. Rechtsanwälte wollen keinen Ombudsmann, sie wollen Gebühren aus gerichtlichen Streitigkeiten.
Ich war auch schon in anderen threads dafür, Streitigkeiten unter einem Streitwert von € xxxx nicht gerichtlich klären zu müssen.
Gruss Gabriela