Hallo Sternedieb,
zu deinem letzten Satz noch einmal: hony soit qui mal y pense, und die Übersetzung diesmal mitgeliefert: Ein Schelm ( es gibt auch Versionen mit "ein Narr" ) wer Schlechtes dabei denkt.
Gruss Rüdiger
Hallo Sternedieb,
zu deinem letzten Satz noch einmal: hony soit qui mal y pense, und die Übersetzung diesmal mitgeliefert: Ein Schelm ( es gibt auch Versionen mit "ein Narr" ) wer Schlechtes dabei denkt.
Gruss Rüdiger
@Rüdiger Küster sagte:
Und die Reisebürobranche ? Nach Holzwurm soll wohl ein Erfolg meines Weges mit Freude zur Kenntnis genommen werden, einen Misserfolg ( vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand ) wird man auf die Kompetenz der RB verweisen, die das ja schon immer gesagt und mit Fachkenntnissen belegt hatten.
So kann man auch ( im Sinne der Reisenden ) streitige Sachen noch Erfolge verkaufen, man muss nur rechtzeitig auf den fahrenden Zug aufsteigen. Na danke !
Gruss Rüdiger
Wir verkaufen keine streitigen Sachen als Erfolge.
Sondern wir sehen der Sache vielmehr aufgrund von bereits anderen vorhandenen Urteilen ins Auge.
Wenn man Dir raten würde zu sollst klagen, dann wäre die RB-Branche wieder der Dumme, weil Du verloren hast.
Wie mans macht. Dir kann man es nicht recht machen.
Und jetzt kehren wir wieder zum Thema zurück.
LG
holzwurm
Asche über mein Haupt: schon wieder ein Schreibfehler ! Mit dem Zitat habe ich einfach kein Glück.
Gruss Rüdiger
zunächst, es war weder mutig noch sonst was: sehe ich die Notwendigkeit, Dinge anzusprechen, dann mache ich das. Es kann im Grunde ja nur allen helfen:
Reisebüromitarbeiter: wo muss ich selbst tätig werden, wo muss ich meinen Kunden aktiv unterstützen, wo liegt es einfach nicht in meiner Macht etwas zu ändern
Reiseveranstalter: der Charterflug fliegt so lange zu verschiedenen Zeiten bis er gar nimmer fliegt (...Der Krug geht sooft zum Brunnen bis er bricht...) - will ich elegant und einfach was für meine Kunden tun: hier gibt es Anregungen (schwarze Schafe werden blöken und weiterhin schwarz bleiben )
Kunden: das sind meine Rechte, die will ich wahrnehmen; hier sind meine Grenzen - da geht halt nicht mehr, will ich zu diesen Konditionen Urlaub buchen: ja oder nein?
Die deutsche Fachzeitschrift fvw greift laufend Probleme aus der Branche auf und es zeigt sich, dass diejenigen, die an der Spitze von vielen Unternehmen in der Reisebranche stehen, wenig oder gar kein Interesse, Verständnis für die Probleme ...da unten im Verkauf haben.
Und doch noch kurz zu Rüdiger, der mich in seinen ersten Postings doch gelobt hat und jetzt mich schimpft :sad: : Nein, er hat definitiv nie genau geschrieben, was ich hinterfragt hatte - trotz meiner "seitenlangen" "Lebensbeschreibung" (hab ich was zu verbergen? .
Und aufgrund seiner Antwort sage ich, dass er das so nicht bekommen wird. So nicht heißt, nicht mit dieser Begründung. Ich formuliere das deshalb so vorsichtig, weil im juristischen viel möglich ist, nicht immer über elegante Wege. Aber 100 % zurück plus 100 % für neuen Urlaub auch zurück = null Aufwand für einen Urlaub bei zwei verschiedenen Veranstaltern - nein. Und ich möchte hier meine letzte Meinung zu diesem nicht diesen Thread betreffenden Fall kundtun: jemand, der eine andere Person oder Unternehmen des Betrugs oder krimineller Handlung bezichtigt, ohne dies in einem Verfahren beweisen zu können, läuft Gefahr, wegen Verleumdung und Geschäftsschädigung auf sechsstellige Schadenersatzzahlungen verklagt zu werden. Vor Gericht sind sie alle gleich... Gell und wirklich als allerallerletzte Aussage, sonst wird es wieder manchen Leser zu lang: Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei gewesen
Gruß
Peter
Lieber Holzwurm,
seit 14 Tagen versuche in diesem Forum Informationen über vergleichbare Urteile in meinem Fall zu erhalten. Warum hast du mir das vorenthalten, dass du Kenntnis von div. Urteilen hast ?
Bitte: wo ist ein Reiseveranstalter verklagt worden, weil er über die Kenntnis einer Überbuchung des Hotels oder Clubs im Sommer oder Schliessung im Winter rechtzeitig ( d.h. ca. 4 - 6 Wochen vorher ) informiert wurde, und Reisende gar nicht oder zu spät ( da meine ich 1 Woche oder weniger vorher ) informiert hat ?
Ich wäre dir ewig dankbar.
Gruss Rüdiger
@Rüdiger: mir ist keines in dieser Fragestellung bekannt, wobei ich grob etwa 1.000 urteile kenne, aber nicht behaupte, alle zu kennen!
Die mir bekannten Urteile beziehen sich auf Ersatz der Mehrkosten, Heimflugkosten, Entschädigung wegen vertanen Urlaub (ca. € 40.-- pro Tag und Person), aber keine Verurteilung der Sache Überbuchung oder Unterlassung wegen.
meint
Peter
@ rüdiger
Du wirst mit Deiner Sichtweise hochkant auf die Schnauze fallen, weil Du die Sachlage vor Gericht nie so beweisen kannst wie Du sie hier schilderst.
Die Anwälte des Reiseveranstalters werden das schon entsprechend hindrehen. Und die haben nicht nur einen wie Du.
Letztendlich mußt Du froh sein, wenn Du den Mehrpreis für das andere Hotel bekommst.
Wärst Du ursprünglich angereist und hättest am Flughafen gesagt" ich fliege zurück, da mein gebuchtes Hotel überbucht ist" dann könntest Du mehr heraus holen.
Aber man fragt ja hier im Forum erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Ich wünsche Dir viel Glück bei er Erkämpfung eines Grundsatzurteils für Deine Sichtweise.
LG
holzwurm
Hallo Peter,
du schreibst soviel, dass du ( möglicherweise ) auch die Orientierung in meiner Sache verloren hast.
Wenn du nachliest, wirst du sehen, dass es die Forderung meines Anwaltes ist, 100% des gezahlten Reisepreises als Anspruch zu formulieren. Ich habe ihm da nicht reingeredet, ich habe dir sogar seine Begründung geliefert ( erinnerst du dich an den "seelischen Schaden", auf den du sogar Bezug genommen hast ? Erinnerst du dich auch daran, dass ich in meinem ersten thread geschrieben habe, dass ich zwar meine Kosten ( Mehrpreis der alternativen Reise plus Ausgleich für 3 fehlende Urlaubstage sowie eine Kostenpauschale für meiner Interventionen/Recherchen/Aktionen nach Kenntnisnahme ) haben wollte, aber das es mir in erster Linie darum gehen würde, ob die Fakten plus meine Beweise ausreichen würden, auch Strafanzeige -möglicherweise wegen arglistiger Täuschung- zu erstatten.
Deswegen muss ich dir auch vorwerfen, dass deine Kommentare bezgl. einer falschen Anschuldigung mit Regressforderungen im 6-stelligen Bereich völlig an der Sache vorbeigehen.
Ich habe diese Anschuldigung nicht vorgenommen, ich will lediglich prüfen bzw. prüfen lassen, ob die vorliegenden Fakten dafür ausreichen. Das ist völlig legitim und kann von niemanden angegriffen werden.
Wann kann man denn diese Praxis angreifen, was braucht es noch für Fakten, wenn nicht wie in meinem Fall eine Chance besteht ? Ich sage bewusst Chance, weil das auch in meinen Fall nur ein Richter entscheiden kann. Die Möglichkeit des Scheiterns ist da, aber immer noch akzeptabel, wenn es im Urteil wenigstens Kriterien und damit Anhaltspunkte für zukünftige streitigen Sachen geben wird.
Ich habe leider in diesem Forum ( mein ursprünglicher Wunsch ) diesbezüglich keine Hilfe erhalten.
Zu dir:
ich habe grossen Respekt vor deinem speziellen Wissen im Fachbereich "Reiserecht". Ich frage mich nur, ob deine gut gemeinten Informationen in voller Konsequenz bei allen ankommt.
Ich schimpfe dich auch nicht, ich kann nur deinen Publikationen nicht nachvollziehen, weil das vergebene Liebesmühe ist. Schaue deine 2 threads an, wohl angeklickt, aber keine Antwort oder Nachfrage oder Erklärungsbedürfnis.
Aber du hast sehr sehr gute Ansätze und Ideen, wie man was ändern könnte. Das ist wieder Konjunktiv, ich frage dich deswegen direkt, warum setzt du dich nicht an die Spitze von wirklich durchdachten Aktionen, die dann aber nicht zu Papier und anschliessend in der Ablage landen.
Du fändest mich aktiv an deiner Seite.
Gruss Rüdiger
Es geht in diesem Thread schon lange nicht mehr um den konkreten Fall von Rüdiger Küster, sondern um eine Grundsatzdiskussion. Der Thread, in dem es konkret um die Diskussion von Rüdigers Fall ging, wurde von den Admins geschlossen, was von uns allen zu respektieren ist.
Ich halte es nicht für vertretbar, diese Diskussion durch die kalte Küche wieder aufleben zu lassen.
Das Thema heißt "Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...".
@Rüdiger Küster sagte:
Ich frage mich nur, ob deine gut gemeinten Informationen in voller Konsequenz bei allen ankommt.
Zumindest bei Dir scheinbar nicht
Wenn wir dann jetzt bitte zum Thema "Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten..." zurückkommen könnten? Wäre doch schade, wenn wir den Thread dank eines scheinbar beratungsrestistenten Users schließen müssten.
Off - Topic - Postings werden jedenfalls ab sofort gelöscht.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!