Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...

  • mosaik
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    geschrieben 1198011570000

    @holzwurm sagte:

    Und warum wird sowas nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben und an einer neutralen Stelle für alle Veranstalter bindend angesiedelt.

    Mit den Fluggastrechten funktioniert es ja auch, dank LBA.

    Es gibt auch Schlichtungsstellen für Pauschreisebeschwerden, zumindest ist mir diese in Österreich bekannt. Die Beschwerdestelle bei LBA ist ja auch nur "freiwillig", das heißt, man kann sich an sie wenden, die Stelle prüft und stellt fest. Die Ansprüche an sich muss aber der Betroffene selbst durchsetzen.

    Ich glaube auch nicht, dass neue Reglementierungen, neue "Behörden" usw. eine echte Problemlösung darstellen würden. Denn diese müssen a) finanziert werden (von den Reiseveranstaltern vielleicht...? durch Zwangsbeiträge von denen :? ), b) eine rechtliche Handhabe bekommen, was sie nicht werden, weil es dazu bereits die entsprechenden Institutionen gibt.

    Meines Erachtens müssten mehrere Faktoren verändert werden, um zumindest einen Teil der bemängelten Dinge zu mindern:

    1. Der Marktwille, für genau definierte und einzuhaltende Flugzeiten und -geräte, auch mehr bezahlen zu wollen

    2. Der Marktwille, für eine vernünftig arbeitende Organisation die Kosten für das dafür gut ausgebildete Personal auch bezahlen zu wollen

    3. Die Schaffung von Treuhandeinrichtungen, die beispielsweise Zahlungen der Kunden treuhändisch bis zur Beendigung der Reise verwalten

    4. International geltenden gesetzlichen Grundlagen und Vereinbarungen

    5. Der Marktwille, angemessene Reisepreise bezahlen zu wollen

    6. ein mindestens 10seitiges Regelwerk, dass der Konsument vor Vertragsabschluss zu lesen hat und darüber eine Bestätigung abgibt, es inhaltlich verstanden zu haben

    zu 1

    Kreuzfahrtschiffe wären da so ein gutes Beispiel. Die können nämlich nur einmal am Tag oder der Woche eingesetzt werden. Wer das Schiff chartern will, muss es eben von Samstag 16 Uhr bis nächsten Samstag, 16 Uhr zahlen. Das kann man nicht mal eben über Nacht für eine andere Reise (= Zusatzflug) einsetzen und den eigentlich gebuchten Passagieren sagen, sie mögen heute schon mal um 15 Uhr abendessen (=veränderte Flugzeiten).

    zu 2

    Ich wurde 2001 bei TUI gekündigt, weil ich zu teuer als Fachmann mit damals schon 19 Jahren Erfahrung war. Die "billigen" jungen Leute brauchten auch nicht mehr so viel können, weil "ja alles im Computer steht", deren einzige Aufgabe ist es, Umsatz zu bringen, um den Druck auf die Anbieter erhöhen zu können und den Aktionären ihre Rendite zu garantieren. Und das alles, weil es eben nicht mehr möglich war, die Kosten von Fachleuten in den Reisepreisen unterzubringen.

    Wo liegen die Kanaren? Weiß nicht, wir sind hingeflogen.

    Wo liegt Malta? Mal sicher nicht im Mittelmeer.

    Antworten von jungen Reisebüromitarbeitern selbst gehört

    Salzburg - Dresden: gut 600 km, Fahrzeit mit einem Reisebus inkl. gesetzlichen Pausen gut sieben bis acht Stunden: ein Mitarbeiter eines Studienreisebüro hatte die Reise dem Kunden verkauft mit einer fünfstündigen Fahrzeit... ohne vorher den Busunternehmer zu fragen;

    noch mehr gefällig?

    zu 3

    Zahlt der Kunde nicht vorher seine Reise, kannst du ihm nachher nachlaufen - Tatsache! Bei sinkender Zahlungsmoral (fast) wirtschaftlicher Selbstmord. Ich unterstelle jetzt mal pauschal, dann würde doch glatt auch fast jeder was zum Reklamieren haben... Übrigens, auch ein Neuwagen kann ein Montagsauto sein, so geschehen meinem Sohn mit einem der ersten Fox von VW - nach einem Jahr werkseitig zurückgenommen... hat auch erst bei Übernahme bezahlt, gell!

    zu 4

    so lange z. B. ein Inder sein Geld für die Gruppe ein Monat im voraus sehen will und diesem dann herzlich egal ist, ob im Rahmen einer Pauschalreise die Maschine von Bhutan fliegt oder nicht fliegt und so der Anschluss nach Europa versäumt wird, ist alles Schall und Rauch. Ein mir bekannter Veranstalter hat eine Klage am Hals, von 10 Leuten, die zwei Tage später von ihrem Läuterungstrip aus Bhutan wegen so was zurück kamen - mehrere Tausend Euro wollen sie einklagen wegen entgangenen Einkünften zu Hause und so. Fernreise hin, Fernreise her - auch im Himalaya-Gebirge, zum ****** noch mal, hat Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu herrschen - soll doch der Veranstalter schauen, wie er das regelt.

    zu 5

    wer glaubt, dass eine Woche Türkei im März um € 250.-- kostendeckend ist oder dass der Jugendliche bis 16 zum Festpreis - wie staune - von € 9.-- mit vom elterliche Urlaub sein kann, der träumt. Ein Flugzeug hat X Sitzplätze und wenn darauf ebenso viele Hintern sitzen ist es voll. Es kostet aber das gleiche, ob da X elterliche Hintern oder auch noch Y jugendliche Hintern sitzen.

    Also müssen Kosten umgeschachtelt und eingespart werden.

    Bis Anfang der 1990er Jahre gab es im Groben 10 % Kinderermäßigung im Dreibettzimmer bis 6 Jahre, dann noch mal 5 % bis 11 Jahre - das war's.

    zu 6

    der is jetzt net so ernst zu nehmen; will damit sagen: je mehr nach Reglementierung verlangt wird, desto eher tritt das Problem ein, dass dann der Konsument den Anwälten des Gegners machtlos gegenüberstehen, weil die diese Regeln bis zum Exzess ausleben und durchdenken.

    Ein Beispiel gefällig? Wenn im Rahmen einer Pauschalpreise ein Flug abgesagt wird, stellt er zwar auch einen Reisemangel dar, den der Reiseveranstalter zu verantworten hat. Aber die Forderung aus der Fluggastverordnung wegen des annullierten Fluges muss man direkt an die ausführende Fluglinie stellen. Nun da hat ein Ehepaar geklagt, den Reiseveranstalter, auf Zahlung der Entschädigung und ist vor Gericht abgeblitzt - der falsche wurde geklagt. Und weil bereits ein Fristversäumnis eingetreten war, konnte die Fluggesellschaft nicht mehr geklagt werden. Jetzt sind's da gsessen, mit die Anwaltskosten und nix hams bekommen. Aber es war ein Regelwerk, dass ausdrücklich den Passagier schützen und zu seinem Recht verhelfen sollte.

    also musst du das dem Konsumenten in Zukunft schriftlich alles geben, bei wem er was reklamiert und einklagt, nachfragen oder beschweren soll. Das würde dann einfach nicht mehr verwaltbar sein.

    Lösungen müssen daher einfach sein: Marktdruck, Ausüben der vorhandenden Rechte, gewisse Angebote von vorne herein meiden u. a. m.

    Wie ihr bislang mitbekommen habt, ist Selbstkritik in den Reisebüroreihen das eine, die gewünschten Veränderungen der Konsumenten das andere, aber das Ganze ist schon ein mächtiges Getriebe mit zahlreichen Rädern. Alle von den Konsumenten übrigens selbst in Bewegung gesetzt:

    Wir fliegen am Samstag

    Wir fliegen am Samstag tagsüber

    Wir fliegen am Samstag Vormittag

    Wir fliegen am Samstag um 10 Uhr

    Wir fliegen am Samstag um 10 Uhr mit Condor

    Wir fliegen am Samstag um 10 Uhr mit Condor und können das Gepäck am Vorabend aufgeben

    Und der Preis für den Flug? Der ist eher runter als rauf gegangen. Ich denke, keiner von uns, der arbeitet, arbeitet Jahr für Jahr mehr, bekommt aber immer weniger (gut, gut, der Reallohnverlust, aber ich meine jetzt: 2000: € 10.-- die Stunde, 2008: € 5.-- die Stunde).

    Diese meine Ausführungen sollten aber jetzt nur in Zusammenhang mit zusätzlichen gesetzlichen Regelung gelesen werden. Es soll nicht von den von mir bereits allgemein angeregten Verbesserungsmöglichkeiten ablenken ;)

    Meint Peter

  • mosaik
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    geschrieben 1198012043000

    Noch was

    ... ich schreibe in allen Foren ehrenamtlich und lass mich von Administratoren nicht zwingen; in einem habe ich deshalb vor zwei Jahren auch aufgehört zu schreiben

    ... ich habe pro Jahr etwa € 600.-- Aufwände für Reise- und Reiserechtsliteratur

    ... ich schreibe nicht nur online in Foren, sondern erhalte auch zahlreiche private Mails mit der Bitte um Hilfe

    ... was einen Zeitbedarf von etwa 50 Stunden im Jahr bedeutet, diese privaten Mails (dazu kommt die Zeit in den Foren)

    ... dem stehen all die Jahre bisher € 70.-- an freiwilligen Spenden zur Erhaltung meiner Homepage von Konsumenten gegenüber, die meine Mithilfe schätzten und sich von mir geschätzt € 500.-- bis € 700.-- an Rechtsanwaltkosten sparten

    ... ich habe in diesen Thread gute drei Stunden Zeit bereits gesteckt, um ehrlich und offen über die Dinge zu schreiben und sie vielleicht etwas verständlicher zu machen

    ... und ich erwarte mir jetzt keinen Dank oder Lobhuddeleien, sondern eine weiterhin konstruktive und faire Diskussion, was jetzt aber um Himmels willen nicht heißen sollte, dass hier (schon wieder) nicht fair diskutiert wurde :kuesse:

    Gute Nacht!

    Peter

  • olli_o2
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    geschrieben 1198021006000

    @mosaik in einem anderen Thread, sagte:

    bezogen auf das Verhalten von Reiseveranstalter die Kunden nicht über Änderungen rechtzeitig zu informieren:

    Und natürlich noch weniger akzeptabel ist es, Kunden anreisen zu lassen, ihnen vor Ort Alternativen vorzusetzen nach dem Motto "Vogel friß oder stirb".

    aber Peter, genau das ist doch z.B. bei Überbuchungen die Regel.

    Kennst du auch nur einen einzigen Fall wo ein Urlauber schon zu Hause die Mitteilung bekommt dass sein Hotel überbucht ist? Nein, man erfährt es doch immer erst am Flughafen.

    Ich (Single) wurde schonmal zwangsweise mit 2 fremden Männern eine Woche in ein 3-Bett-Zimmer einquartiert.

    Weißt du wann ich das erfahren habe? Nein, nicht am Flughafen vom Mitarbeiter des Reiseveranstalters! Der hat mich brav an meinem Hotel abgesetzt, ist weitergefharen und dann hat der Hotelmanager mich dann erstmal 3 Stunden in der Wartehalle sitzen lassen mit der Begründung mein EZ sei noch nicht gereinigt, bis er dann, wie gesagt, nach 3 Stunden, mit der Wahrheit rausrückte, dass man kein Zimmer für mich habe.

    Und daher drücke ich dem Rüdiger Küster, auch wenn es sich um eine unterlassene Mitteilung bez. der Schließung des Hotels (und nicht um eine Überbuchung) handelte, alle Daumen dass das Gerichtsurteil nach seiner Zufriedenheit ausfällt.

  • Sternedieb
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    geschrieben 1198022524000

    @ olli_o2

    ich selbst wurde von einem RV während eines Hurricans im Stich gelassen.

    Da ging es um Leben - nicht um 3 Personen im Zimmer.

    Nun die Frage - ist das trotzdem ein Grund hier von einer RV - Mafia zu sprechen und User anzugreifen die hilfreiche Tipps liefern und ihre private Zeit opfern?

  • olli_o2
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    geschrieben 1198022860000

    dazu habe ich doch gar nichts geschrieben, Sternedieb.

    Dass Rüdiger im geschlossenen Thread den ADEGI zu hart attackiert, stimme ich dir zu, und die Reisegesellschaften als Mafia zu bezeichnen ist auch zu hart, aber dass Reiseveranstalter eine Mitschuld an dem Begriff "Servicewüste" haben, finde ich auch durchaus und daher drücke ich Rüdiger alle Daumen.

  • Erika1
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    geschrieben 1198023041000

    Naja... es gibt den allseits bekannten Spruch "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

    Der betrifft natürlich nicht ausschließlich die Reisebranche, wobei ich hier trenne zwischen Vermittlern und Veranstaltern. Das gleiche findet man z.B. bei Versicherungen - Vermittler und Versicherer -, Ärzten und Kliniken, man könnte die Liste unendlich fortsetzen, läuft ab und an unter dem Begriff Kollegialität.

    mosaiks Ansatz ist lobenswert und über einige seiner Vorschläge sollte man nachdenken - seitens der Reise-Industrie. Die Vermittler können nur das verkaufen, was ihnen vom Veranstalter und per Katalog an die Hand gegeben wird. Ob online oder im Reisebüro.

    Es sei denn, man bittet ein Reisebüro um Unterstützung bei der Planung einer individuell zusammen gestellten Reise - und da, denke ich, kann ein RB zeigen, was es kann. Und es dürfte zu verhältnismäßig wenigen Reklamationen kommen.

  • Sternedieb
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    geschrieben 1198023237000

    @ olli

    das heißt für mich, du findest es gerechtfertigt, dass jemand der ein anderes Hotel in Anspruch genommen hat - trotzdem 100% des Reisepreises zugesprochen haben möchte?

  • privacy
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    geschrieben 1198053739000

    @Sternedieb

    Was heißt hier gerecht? So lange es finanziell nicht weh tut, wird sich

    an dieser Überbuchungstaktik letztlich nichts ändern. Da helfen nur

    drakonische Strafen.

    Hotel überbucht - ohne Diskussion Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises plus z.B. wie bei Überbuchung Airlines gestaffelte Ausgleichszahlungen.

    Gestaffelt vom 1* - 5 ***** Sterne - Hotel. Und selbstverständlich

    hat der RV die Rückgriffmöglichkeit bis zum Hotel. Das würde

    relativ schnell zu einem Rückgang dieser

    nicht haltbaren Zustände führen.

    Da sind wir uns ja hoffentlich einig:

    Ein Ruhmesblatt für die Branche ist das nicht.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • santamarinello
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    gesperrt
    geschrieben 1198055219000

    @Sternedieb sagte:

    @ olli

    das heißt für mich, du findest es gerechtfertigt, dass jemand der ein anderes Hotel in Anspruch genommen hat - trotzdem 100% des Reisepreises zugesprochen haben möchte?

    Überspitzt gesagt - ja. Ich habe nicht das bekommen was ich bestellt und bezahlt habe - der Vertrag wurde einseitig nicht erfüllt, und da gibts nunmal klare Regeln und Rechte die der Verbraucher hat.

    Dass das in der Praxis meist (zum Glück) anders aussieht liegt u.a. daran dass man sich oftmals den Urlaub sowohl finanziell als auch zeitlich hart erarbeitet hat und sich so irgendwo arrangiert um doch noch eine Art von Erholung oder was immer man sich nun von der Reise erwartet zu bekommen.

    Aber vor vielen Dingen wie sie in der Träumeverkaufsbranche (nichts anderes ist die Reisebranche) nunmal faktisch laufen die Augen zu verschließen und diese Dinge als gottgegeben hinzunehmen halt ich auch nicht für der Weisheit letzter Schluss.

    LG Tom

  • olli_o2
    Dabei seit: 1168560000000
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    geschrieben 1198055896000

    @Sternedieb: Privacy und Santamarinello haben schon in etwa auch meine Meinung zum Thema nach deiner Frage geschrieben.

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