Service-Entgelt ist die pauschale Entlohnung eines Vermittlers einer Reiseleistung.
Ein Service-Entgelt kann erfolgsunabhängig verrechnet werden.
Ein Service-Entgelt ist weder eine Provision noch ein Werkvertrag.
Beispiel:
ein Fernsehtechniker schaut sich den kaputten Fernseher an und stellt fest, dass dieser nicht mehr zu reparieren ist. Dafür verrechnet er X an Arbeitszeit (=Service Entgelt).
Ein Reisevermittler informiert, sucht und bucht einen Flug - für diese Tätigkeit verrechnet er ein Service-Entgelt.
Service-Entgelt ist somit eine pauschale Abgeltung von Zeitauf- und Kommunikationsaufwand und kann daher im Rahmen eines Werkvertrages durchaus mehrmals anfallen. Eben so oft, wie in den Geschäftsgrundlagen ein Service-Entgelt vereinbart ist (Buchung, Umbuchung, Stornierung, Neubuchung usw.).
Somit ist ein Service-Entgelt bei Stornierung von seiten des Leistungserbringers aus meiner Sicht her nicht zu erstatten. Diese Erstattungspflicht kennt man nur im Pauschalreiserecht, nicht aber aber bei allen anderen Vermittlungen im Reisebüro
erklärt
Peter