• Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1247746634000

    Strawberryhill, langsam wird es albern!

    5.3.8. Bei Reiseleistungen von GoBucher (Bucher Packaging) die bei Buchung zu einer Gesamtheit von Reiseleistungen nach dem Prinzip des sog. "Dynamic Packaging" zusammengestellt werden, werden im Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft einer solchen gebuchten Reise, finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1. bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen folgende Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:

    Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen

    vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%

    14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%

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  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1247747848000

    @strawberryhill sagte:

    probier einfach selbst mit gobucher zu reden, nicht über das reisebüro, die wollen schließlich auch mitabsahnen!

     

    Echt albern so ein Posting! Was glaubst Du würden Dir die bei GoBucher sagen? "Och hallo, sie sind´s. Freut uns von Ihnen zu hören ... ach ja, und Stornokosten ... wer braucht die schon. Wir stornieren Ihnen das grade mal kostenfrei!" oder was?

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  • hema2812
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    geschrieben 1247755309000

    Ist ja alles in Ordnung, was unsere Reiseexperten schreiben.

    Wenn ein Kunde eine Reise storniert, hat er  die vertraglich vereinbarten Kosten zu tragen.

    Inwieweit diese Kosten den entstandenen Schaden übersteigen, spielt keine Rolle.

    Der Anspruch auf Zahlung an den RV kann auch nicht durch den Einwand einer Falschberatung durch den Reisevermittler zurückgewiesen werden.

    Wenn man aber nun den Bogen zum anderen Thread schlägt, wo der RV kurzfristig den Reisevertrag storniert, verändert sich  die Rechtslage beträchtlich.

    In diesem Fall  soll der RV nicht schadensersatzpflichtig sein? :frowning:

    Der Kunde darf kostenlos vom gebrochenen Vertrag zurücktreten. Toll. :laughing:

    Ihm wird sogar eine vergleichbare Unterkunft angeboten. Wie großzügig!

    Wenn der  Kunde aber dieses Angebot nicht annimmt und Schadenersatz verlangt,

    dann ist dieses Begehren - ausführlich von Gabi  und auch von Portas beschrieben -

    frech und unrealistisch.

    Unsere Experten Manfred, Adegi haben ja reichlich dagegen gewettert.

    Tatsächlich verteidigen sie  eine gängige Praxis  der Reisebranche.

    Auch wenn der Reiseveranstalter zwei oder drei Tage vorher eine schon vor längerer Zeit vereinbarte und vorbezahlte Reise  absagt, fühlt er sich nicht zum Schadensersatz verpflichtet.   Der berechtigte Anspruch kann z.Z. nur durch Klage erstritten werden.

    Das ist schreiendes Unrecht, das es nur bei Reiseverträgen gibt. 

    In dieser Hinsicht gebe ich Gabi Maier recht. Ob ich in einem konkreten Fall wie sie Schadensersatz erstreiten würde, weiß ich nicht.  Wahrscheinlich würde ich auch auf ein Vergleichsangebot eingehen, das aber deutlich höherpreisig -und wertig sein müsste.

    Ansonsten würde ich klagen.

    Die dummen Einwände " Wenn dir die Bedingungen nicht passen, musst du sie ja nicht akzeptieren" lasse ich nicht gelten.

    Wie viele Branchen ist auch die Reisebranche gut vernetzt. Nicht ein einzelnes, sondern alle großen Veranstalter machen die gleichen Verträge. Und wenn die Stornokosten- gesetzlich oder auch nicht - angehoben werden, dann geschieht das im Gleichklang, als hätte man sich vorher abgesprochen.

    Also keine Chance für Wechselwillige.  

    Gruß

    hema

     

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1247759073000

    I.

     

    Ja mei, ich bin doch dafür, dass ihr klagt! Ich will doch endlich Urteile sehen. Seit Tagen bettele ich doch darum. Und was bekomme ich: Wunschzettel, auf denen steht, was z.B. Gabriela gerne hätte;  was nicht da steht, ist die geltende Rechtslage. Ich halte es allerdings für unverantwortlich, den Usern eigene Wünsche und Vermutungen als "gesicherte Rechtslage" zu verkaufen. Und genau das werfe ich Gabriela vor.

    Also klagt, klagt, klagt! Und bitte bitte bitte teilt mir dann die Urteile mit Aktenzeichen mit. Ich werde dann hier bei auftauchenden Fragen selbstverständlich auf verbrauchergünstige Urteile hinweisen. Schließlich habe ich hier schon häufig auf die 50-Prozent-Regelung hingewiesen.

    II.

    Es ist ja nicht so, dass es keine günstige Entwicklung gibt. Es geht doch in die richtige Richtung. Durch das Maledivenurteil wurde den RV die Möglichkeit genommen, Reisenden Alternativen in anderen Destinationen anzubieten und dadurch Schadensersatz zu vermeiden.

    Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt hat zwei positive Aspekte:

    Wenn ich erst vor Ort von einer Überbuchung erfahre,

     

    bedeutet dies 1. praktisch automatisch eine Reisepreisminderung um 15 Prozent. Und ich kann zweitens außerdem, wenn ich das Ersatzhotel unter Vorbehalt annehme, Unterschiede zum ursprünglichen Hotel als Reisepreisminderung geltend machen. Und damit komme ich unter Umständen sehr schnell zu meinem 50prozentigen Schadensersatz. Es bleibt natürlich abzuwarten, ob andere Gerichte dem LG Frankfurt folgen und was vielleicht der BGH dazu sagen wird.

    III:

    Ich bin davon überzeugt, dass in naher Zukunft weitere verbraucherfreundliche Urteile zum Reiserecht ergehen werden, insbesondere zum Schadenbsersatz bei Überbuchungen. Was ich allerdings nicht glaube, ist, dass die Gerichte allein aufgrund einer Überbuchung einen 50prozentigen Schadensersatz zusprechen werden. Aber das ist reine Spekulation, ich bin kein Hellseher.

     

    IV.

     

    Bis mir neue Urteile bekannt werden, werde ich hier Auskünfte nach bestem Wisssen und Gewissen nach der jetzigen mir bekannten Rechtslage erteilen. Denn es ist meine Überzeugung, dass der Community nur damit und nicht mit Phantasien und Wunschdenken gedient ist. Wenn mich deswegen jemand für einen Veteidiger der Reisebranche hält, sei es drum! Allerdings sehe ich in der Reisebranche auch keinen natürlichen Feind.

    Gruß

    Manfred

     

      

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  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1247761505000

    @ bulgarienfan:

    aus deinem Beitrag kann ich eine Anregung von dir dick unterstreichen: klagt, Leute, klagt ! Denn sonst bekommt ihr nichts.

    Dein Hilfeschrei in einem anderem thread um Hilfestellung der Rechtsexperten gegen meine "Behauptungen" ist unerfüllt geblieben. Warum wohl ? Die Antwort habe ich dir in dem thread gegeben.

    Und das viele Leute eben nicht klagen, aus nachvollziehbaren Gründen, habe ich auch schon geschrieben. Nur ändert das nichts an den Rechtspositionen !! Frag doch ganz einfach mal einen Fachanwalt für Reiserecht danach. Ruf ihn an, und erkundige dich.

    Ich nenne dir aber gerne einen konkreten Fall, der vom dem AG Köln entschieden worden ist. Der RV hatte in einem Winterurlaub in der Türkei dem Reisenden ca. 10 Tage vorher mitgeteilt, das das gebuchte Hotel ab der Hälfte der Urlaubszeit schliessen würde. Und kostenlose Stornierung, komplett ein anderes Hotel oder zum Schliessungstermin alternativ Umzug in ein andere Hotel. Der Kläger hat storniert, den Reisepreis zurückerhalten und Klage erhoben. Sein Anwalt wollte 100% des Reisepreises als Schadensersatz haben. Das Gericht hat die 100% abgewiesen und 50% zugesprochen.

    Aus der Begründung des Gerichtes:

    "Für die Höhe der Entschädigung wird der Reisepreis zum Maßstab genommen, denn die Höhe des Reisepreises zeigt, wie viel Geld der mit der Reise verbundene immaterielle Gewinn dem Reisenden wert war ( vgl. BGH NJW 2005, 1050 ). Eine Entschädigung von insgesamt 50% des Reisepreises ist im vorliegenden Fall ausreichend, es ist nichts vorgetragen worden, aus welchem Grunde etwa ein höherer immaterieller Schaden entstanden ist"

    Für mich sind die Formulierungen des Gerichtes interessant, damit kommt man vom hier nicht zutreffenden Begriff "Schadensersatz" weg. Es geht um Entschädigung für einen immateriellen Gewinn.

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1247762079000

    Noch ein wichtiger Nachsatz:

    die Sache wurde vor Gericht überhaupt nicht erörtert. Zwar hatten sich die Anwälte schon umfangreiche Schriftsätze gegenseitig zukommen lassen, aber das Gericht hat

    "von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. §§ 313 a und b ZPO abgesehen"

    Gruss Gabriela

  • Sandra1971
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    geschrieben 1247762089000

    Blöde Frage, aber hast du vielleicht was falsch verstanden im RB? Die 20% beziehen sich normalerweise auf Deinen Anteil. Du würdest in diesem konkreten Fall also 20% von 70% Stornierungskosten bezahlen, das ist Dein Anteil. Es sei denn, du hast eine RRKV ohne Eigenanteil, dann übernimmt Deine Versicherung auch diese 20%. Wenn du natürlich stornierst OHNE einen konkreten Grund für die Versicherung (also zB Krankheit, Tod eines Angehörigen, Arbeitsplatzverlust) musst du natürlich allein die 70% Stornokosten übernehmen...

    Viel Glück...

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1247762488000

    @gabriela_maier sagte:

    Nur ändert das nichts an den Rechtspositionen !!

     

    Rechtspositionen? Vor einer Klage? Und dann auch noch bei einem Thema welches in den letzten Jahren kaum seitens der Gerichte bearbeitet worden ist???

    Sowas gibt´s nicht! Deswegen müssen die Urlauber und RV´s ja klagen ... eben damit Rechtpositionen festgelegt werden!

    Übrigens find´s ich reichlich mühselig immer irgendwelche Einzelfallentscheidungen eines Amtsgerichts zwecks "Argumentationsuntermauerung" vorgelegt zu bekommen. 

    Einzelne Amtsgerichtsurteile interessieren in etwa so viel wie das Platzen einer Grillwurst in St. Pauli. Gar nicht!

    Zumal heutzutage ja auch jeder Tünnes Richter am Amtsgericht werden kann. Man braucht mittlerweile noch nicht einmal mehr - wie früher - ein "VB" ( voll befriedigend ) im Examen. Also bitte!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1247762875000

    Gabriela,

    hast du dir die Fundstelle einmal angesehen?

    ## Das Verhalten der K war auch nicht treuwidrig oder missbräuchlich, wie der BGH S. 1048 unter (2) ausführt. Hierfür reicht aus, dass K das Ersatzangebot nicht willkürlich, sondern unter Berufung darauf abgelehnt haben, dass es nicht gleichwertig war. Deshalb beruht das Entschädigungsverlangen nicht auf einem Verstoß gegen § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung.

    (...)

    Zusammenfassung

    • Die Gewährleistungsregelung beim Reisevertrag in §§ 651 c - h ist weit zu fassen. Sie umfasst auch die Unmöglichkeit oder vollständige Nichterbringung der vom Reiseveranstalter geschuldeten Reise.
    • Im Fall der Überbuchung des vereinbarten Hotels ist der Reiseveranstalter nicht berechtigt, den Kunden auf ein Ersatzangebot zu verweisen, das nicht vollständig gleichwertig ist. Darf der Kunde deshalb das Ersatzangebot zurückweisen, kann er die Zahlung des Reisepreises verweigern oder diesen zurückverlangen und Schadensersatz wegen Vereitelung der Reise nach § 651 f I, II verlangen.

      (...) ##   (Hervorhebungen durch mich Manfred)

     

    Genau das behaupte ich doch seit "Menschengedenken". Der BGH fordert eine völlige Gleichwertigkeit. Ist diese gegeben, und man weist das Angebot zurück, gibt es eben keinen Schadensersatz.

     

    Von deinem AG-Urteil, also unterste Instanz, hätte ich gerne den vollständigen Wortlaut, bevor ich dazu was sage.

     

    Gruß

     

    Manfred

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  • gabriela_maier
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    geschrieben 1247763924000

    Was sollen die Unterstellungen einem Amtsgericht gegenüber ? Was habt ihr für ein Rechtsverständnis ?

    Nur mal für die Oberschlauen hier:

    alle Klagen aus dem Reiserecht beginnen beim Amtsgericht. Und in der Regel enden sie auch da. Warum ? Erst ab Streitwert € 600.-- ist eine Berufung möglich. Ihr macht doch auch immer eure "höhnische" Rechnung auf, wenn jemand hier im forum sich nach Anspruchshöhen erkundigt.

    Ihr solltet euch schämen !!

    Und dewegen diesmal keinen Gruss

    Gabriela

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